7426/J XXVII. GP

Eingelangt am 19.07.2021
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Michael Seemayer,

Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus betreffend: Seeuferzugänge der österreichischen Bundesforste AG

In den Stellungnahmen zur Petition 2/PET für den vollständigen Erhalt der letzten öffentlichen Zugänge zum Attersee wird die Österreichische Bundesforste AG hinsichtlich der Praxis, Seegrundstücke zu verpachten, stark kritisiert. Zum einen, weil sich Gemeinden die öffentliche Benutzung von Seeuferflächen von der Österreichische Bundesforste AG erkaufen müssen, zum anderen, weil durch kleine und größere Nutzungsänderungen immer mehr Seeuferflächen der Benutzung durch die Öffentlichkeit entzogen werden.

Konkret sieht die Stellungnahme der Oberösterreich Tourismus GmbH in der entgeltlichen Verpachtung öffentlicher Seezugänge an Gemeinden einen Verstoß gegen § 4 Abs. 5 Bundesforstegesetz 1996. Hier wird unter anderem normiert, dass die Österreichische Bundesforste AG bei der Verwaltung von Seeuferflächen auf den freien Zugang zu den Seen besonders Bedacht zu nehmen hat. Zudem ist ebenfalls besonders darauf Bedacht zu nehmen, dass die Seeuferflächen und Seen der Erholung der Bevölkerung dienen. Eine kostenpflichtige Verpachtung von öffentlichen Seeuferflächen an die Gemeinden, die die Pacht aus Steuermittel finanzieren müssen, scheint für die Oberösterreich Tourismus GmbH im Widerspruch mit der Intention des Gesetzes zu stehen.

In der Stellungnahme der Universität für Bodenkultur Wien zur Petition 2/PET zum vollständigen Erhalt der letzten öffentlichen Seezugänge am Attersee wird vor allem die schleichende Nutzungsveränderung von öffentlichen Flächen als sehr bedenklich angesehen. Diese Entziehung mag zwar im Einzelfall oft nicht signifikant sein, über einen längeren Zeitraum jedoch häufen sich diese Fälle und der Öffentlichkeit stehen de facto immer weniger Seeuferflächen zur Verfügung.

Wir stellen diese Parlamentarische Anfrage, um Auskünfte hinsichtlich der tatsächlichen Verwaltung von Seeuferflächen, die sich im Besitz der Österreichischen Bundesforste befinden, zu erhalten und um zu erfahren, wie sich die weitere Vorgehensweise der zuständigen Ministerin betreffend oben angeführter Kritikpunkte in Zukunft gestaltet.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

Anfrage

 

 

1.    Wie viele See(ufer)grundstücke in Österreich befinden sich insgesamt im Besitz der Österreichischen Bundesforste AG?

2.    Wie viele öffentlich zugänglichen See(ufer)grundstücke im Besitz der Österreichischen Bundesforste AG gibt es derzeit in Österreich?

3.    Wie hat sich die Anzahl der öffentlich zugänglichen Seeuferflächen im Besitz der Österreichischen Bundesforste AG in Österreich seit 2010 verändert?

4.    Welche See(ufer)grundstücke befinden sich im Besitz der Österreichischen Bundesforste AG? (Bitte um genaue Auflistung der Grundstücke nach Bundesland/Bezirk/Gemeinde/Grundstücke/Fläche)

5.    Wie werden die See(ufer)grundstücke, die sich im Besitz der Österreichischen Bundesforste AG befinden, konkret verwaltet? (Bitte um genaue Auflistung nach Bundesland/Bezirk/Gemeinde/Grundstück/Fläche/Art der Bewirtschaftung)

6.    Welche See(ufer)grundstücke im Besitz der Österreichischen Bundesforste AG sind öffentlich zugänglich? (Bitte um genaue Auflistung der Grundstücke nach Bundesland/Bezirk/Gemeinde/Grundstücke/Fläche)

7.    Wie hoch ist der Pacht/Mietzins bei den jeweiligen verpachteten See(ufer)grundstücken, die zu privaten bzw. gewerblichen Zwecken verpachtet bzw. vermietet werden? Bitte um genaue Auflistung der Grundstücke nach Bundesland/Bezirk/Gemeinde/Grundstücke/Fläche/Höhe des Pacht- bzw. Mietzins)

8.    Wie hoch ist der Pacht/Mietzins bei den jeweiligen öffentlich zugänglichen, verpachteten See(ufer)grundstücken? Bitte um genaue Auflistung der Grundstücke nach Bundesland/Bezirk/Gemeinde/Grundstücke/Fläche/Höhe des Pacht- bzw. Mietzins)

9.    Nach welchen Kriterien richtet sich die Höhe des Pacht/Mietzins?

 

 

10. Wie viele der öffentlich zugänglichen See(ufer)grundstücke werden den Gemeinden kostenfrei zur Verfügung gestellt. Welche See(ufer)grundstücke sind dies konkret? (Bitte um genaue Auflistung nach Bundesland/Bezirk/Gemeinde/Grundstück/Fläche)

11. Leider ist es besonders bei Fragen, die die österreichische Bundesforste AG betreffen, Usus, sich konkreter Antworten mit dem Hinweis, dass die gewöhnliche Geschäftstätigkeit der österreichischen Bundesforste AG nicht vom parlamentarischen Interpellationsrecht erfasst ist, zu entziehen. Sollte dies auch bei dieser Anfrage der Fall sein, welche anderen Möglichkeiten gibt es, um an die geforderten Daten zu kommen?

12. Die Stellungnahme 117/SPET der Universität für Bodenkultur vom 19.11. 2020 zu 2/PET kritisiert insbesondere die schleichende Entziehung von öffentlich zugänglichen See(ufer)grundstücken durch Vermietungen bzw. Verpachtungen der Österreichischen Bundesforste AG zu privaten oder gewerblichen Zwecken. Wie werden Sie diesem Missstand entgegentreten?

13. Die Stellungnahme 178/SPET der Oberösterreich Tourismus GmbH vom 22.01. 2021 kritisiert die Praxis der kostenpflichtigen Verpachtung von öffentlichen Seeuferflächen an die Gemeinden, die die Pacht aus Steuermitteln finanzieren müssen und sieht dadurch eine Verletzung der in § 4 Abs. 5 Bundesforstegesetz verankerten Grundsätze für die Verwaltung von Seeuferflächen. Wie werden Sie diesem Missstand entgegentreten?