744/J XXVII. GP

Eingelangt am 06.02.2020
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Anfrage

 

der Abgeordneten Sabine Schatz, Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend das Verfahren gegen Brian E. in Wels

 

Die Online-Recherche-Plattform „Stoppt die Rechten“ berichtete vergangene Woche von einem Prozess gegen Brian E., einem sächsischen Rechtsreferendar. Er gilt als szenebekannt und wurde 2018 erstinstanzlich wegen Teilnahme an Neonazi-Krawallen in Leipzig-Connewitz zu einer Strafe von einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung verurteilt[1]. Im „Kreuzer“ heißt es dazu: „Die Richterin sah es als erwiesen an, dass der Rechtsreferendar am 11. Januar 2016 gemeinsam mit rund 250 bewaffneten und vermummten Personen durch den Leipziger Stadtteil Connewitz gezogen sei. Die Gruppe attackierte Autos, Geschäfte und Passanten und hinterließ rund 113.000 Euro Sachschaden.“[2] E. legte gegen den Schuldspruch von 2018 Berufung ein, das Landgericht Leipzig bestätigte das erstinstanzliche Urteil jedoch.  E. legte Revision ein.

 

Ein zweites mögliches Delikt, ein Verstoß gegen das Verbotsgesetz – Hakenkreuze und „Schwarze Sonne“ als Tattoo am Oberkörper – wurde nun in Wels behandelt. Die dortige Staatsanwaltschaft jedoch stellte die Ermittlungen gegen E., wie das „Neue Deutschland“ berichtete ein: „Dem 27-jährigen Brian E. habe kein Vorsatz nachgewiesen werden können, teilte die Staatsanwaltschaft im österreichischen Wels dem Evangelischen Pressedienst am Montag auf Anfrage mit. Demnach konnte E.s Darstellung, wonach Tätowierungen auf seiner Brust keinen NS-Hintergrund hätten, »auf nordischer/griechischer Mythologie basieren«, nicht widerlegt werden.“[3] Laut MDR Sachen beschäftige sich nun auch das Oberlandesgericht Dresden mit dem Fall.[4]

 

Die unterfertigenden Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang nachstehende folgende


Anfrage:

 

1.      Wer wurde seitens der Staatsanwaltschaft mit den Ermittlungen konkret beauftragt?

2.      Wie lange dauerten die Ermittlungen gegen Brian E. insgesamt?

3.      Wann wurde das Ermittlungsverfahren gegen Brian E. eingestellt?

4.      Warum wurde das Ermittlungsverfahren eingestellt?

5.      Wie viele Ressourcen standen der Staatsanwaltschaft im Vermittlungsverfahren gegen Brian E. zur Verfügung?

6.      Gab es seitens der Staatsanwaltschaft einen Vorhabensbericht an die Oberstaatsanwaltschaft in Linz?

a.      Wenn ja, mit welchem Inhalt und in welchem Umfang?

b.      Wenn ja, wann?

c.       Wenn nein, warum nicht?

d.      Wenn ja, welche Reaktion seitens der Oberstaatsanwaltschaft Linz gab es?

e.      Wenn ja, welche Reaktion gab es seitens ihres Ressorts?

7.      War der Staatsanwaltschaft bekannt, dass Brian E. wegen der Teilnahme an einer Neonazi-Randale in Deutschland bereits erstinstanzlich verurteilt wurde?

8.      Wurde seitens der Staatsanwaltschaft Bezug auf die erstinstanzliche Verurteilung von E. in Leipzig wegen Teilnahme an einer Neonazi-Ranadale Bezug genommen?

a.      Wenn nein, warum nicht?

b.      Wenn ja, inwiefern?

9.      Wurde ein Ermittlungsbericht der Staatsanwaltschaft Wien an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde weitergegeben, in dem die Prüfung einer Verwaltungsstraß nach dem AbzeichenG oder Artikel 3 EGVG erbeten wurde?

a.      Wenn ja, wann?

b.      Wenn ja, wann ist mit einem Abschluss zu rechnen?

c.       Wenn nein, warum nicht?

10.  Ist in Ihrem Ressort bekannt, ob im Zuge der Ermittlungen gegen Brian E. auch Kontakt mit dem deutschen Verfassungsschutz Kontakt aufgenommen wurde um die Aktivitäten E.s einzuordnen?



[1] vgl. u.a. https://www.lvz.de/Leipzig/Lokales/Nach-Neonazi-Randale-in-Leipzig-Connewitz-Urteil-gegen-angehenden-Juristen-erwartet, abgerufen am 20. Jänner 2020

[2] https://kreuzer-leipzig.de/2019/11/12/ist-das-eine-gesinnungspruefung-hier/, abgerufen am 20. Jänner 2020

[3] https://www.neues-deutschland.de/artikel/1131345.brian-e-hakenkreuz-tattoo-ermittlungen-gegen-rechtsreferendar-eingestellt.html, abgerufen am 20. Jänner 2020

[4] https://www.mdr.de/sachsen/leipzig/leipzig-leipzig-land/verfahren-gegen-rechtsreferendar-leipzig-oesterreich-eingestellt-100.html, abgerufen am 20. Jänner 2020