7448/J XXVII. GP
Eingelangt am 20.07.2021
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ANFRAGE
des Abgeordneten Mag. Christian Ragger, Mag. Gerhard Kaniak, Rosa Ecker, MA, Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Caritas fordert Verbesserung bei Pflegegeldeinstufung
Folgende Forderungen wurden am 29. Juni 2021 in einer Pressekonferenz der Caritas erhoben:
„Caritas fordert Verbesserung bei Pflegegeldeinstufung
Die Caritas drängt neben der lange versprochenen umfassenden Pflegeform auch auf die rasche Behebung akuter Mängel. Im Auge hat Präsident Michael Landau das Pflegegeld: Vor allem bei der Einstufung hapert es aus Caritas-Sicht, wie ein heute in einer Pressekonferenz vorgestelltes Gutachten zeigt. Die seit dem Vorjahr gültige Valorisierung der Höhe begrüßte Landau, verlangte aber, auch den Wertverlust der Jahre davor auszugleichen.
Bei der Pflegegeldeinstufung werde zu wenig Rücksicht auf kognitive Defizite wie Demenz gelegt, so einer der Kritikpunkte. Der dafür vorgesehene Erschwerniszuschlag bilde meist nicht den tatsächlichen Mehraufwand ab. Laut Landau sollte er von 25 auf 45 Stunden erhöht werden.
Unzufrieden ist die Caritas auch damit, dass bei der Einstufung jene Fähigkeiten keine Rolle spielen, die durch eine aktivierende Pflege erhalten, verbessert oder wiederhergestellt werden könnten. Außerdem würden pflegende Angehörige und Pflegekräfte in die Begutachtung kaum einbezogen.
Caritas sieht Ball bei Sozialminister
Landau sah hier Sozialminister Wolfgang Mückstein (Grüne) gefordert, denn die Verantwortung für die entsprechende Verordnung liegt bei diesem. „Hier gilt die Ausrede auf den Föderalismus nicht“, sagte der Caritas-Präsident.
Der Autor des Gutachtens, der Richter und Pflegerechtsexperte Martin Greifeneder, sieht die größte Schwachstelle in der mangelhaften Begutachtungspraxis. Die Hälfte der Pflegegeldklagen bei Gericht endt laut Greifenender in einer höheren Einstufung, was für ihn eine deutliche Sprache spreche.
Norbert Partl, Leiter der Angehörigenberatung bei der Caritas Wien, sagte, es gebe es bei gleicher Diagnose und Symptombeschreibung oft ganz unterschiedliche Einstufungen je nach Gutachter.
Laut Elisabeth Ramesch, selbst Gutachterin in Ausbildung, wird oft zu wenig Zeit aufgewendet. Das liege aber auch an der geringen Honorierung der Gutachter, wandte Greifeneder ein.“
https://orf.at//stories/3219173/
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende
ANFRAGE
1. Wie erklären Sie bzw. Ihr Ministerium sich die im Artikel aufgeworfene Kritik bezüglich der falschen Einstufung der Pflegegeldklasse?
2. Ist diese Kritik berechtigt?
3. Wenn ja, warum?
4. Wenn nein, warum nicht?
5. Sehen Sie bzw. Ihr Ministerium es der Tatsache entsprechend, dass der Erschwernisaufschlag den Mehraufwand nicht abbildet?
6. Welche Stellungnahme geben Sie bzw. Ihr Ministerium hinsichtlich der Forderung von Caritas-Präsident Michael Landau ab, wonach der Erschwerniszuschlag von 25 auf 45 Stunden angehoben werden soll?
7. Befürworten Sie bzw. Ihr Ministerium diese Forderung?
8. Wenn ja, warum?
9. Wenn nein, warum nicht?
10. Welche Maßnahmen wollen Sie bzw. Ihr Ministerium setzen, damit der Erschwerniszuschlag dem Mehraufwand entspricht?
11. Wieso nimmt die Pflegegeldeinstufung keine Rücksicht auf zu verbessernde bzw. wiederherstellende Fähigkeiten?
12. Welche Maßnahmen wollen Sie bzw. Ihr Ministerium ergreifen, um diese Fähigkeiten besser in der Pflegegeldeinstufung abzubilden?
13. Wann ist mit einer im Artikel angesprochenen Verordnung zu rechnen?
14. Wie äußern Sie bzw. Ihr Ministerium sich zu der im Artikel an Sie als Sozialminister gerichteten Kritik, wonach Sie sich der Ausrede auf den Föderalismus bedienen würden?
15. Wie äußern Sie bzw. Ihr Ministerium sich zu dem von Richter und Pflegerechtsexperte Martin Greifeneder verfassten Gutachten, wonach die Begutachtungspraxis Mängel aufweise, die zu einer Einstufung zu niedrigeren Pflegegeldklassen führen würden?
16. Welche Maßnahmen wollen Sie bzw. Ihr Ministerium ergreifen, um falsche Einstufungen in zu niedrige Pflegegeldklassen zu verhindern?
17. Wie erklären Sie bzw. Ihr Ministerium sich den Umstand, wonach „es bei gleicher Diagnose und Symptombeschreibung oft ganz unterschiedliche Einstufungen je nach Gutachter“ gäbe?
18. Wie äußern Sie sich hinsichtlich der aufgeworfenen Kritik, wonach eine unzureichende Honorierung der Gutachter eine zu geringe Zeitaufwendung bei der Begutachtung zu Folge hätten?
19. Haben Sie bzw. Ihr Ministerium vor, die Honorierung der Gutachter anzuheben?
20. Wenn ja, warum?
21. Wenn nein, warum nicht?