7455/J XXVII. GP

Eingelangt am 20.07.2021
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Anfrage

 

 

des Abgeordneten Alois Kainz

und weiterer Abgeordneten

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend NÖ Landesgesundheitsagentur sieht Covid-19 Impfung als Voraussetzung an

 

Am 13. Juli 2021 ließ die NÖ Landesgesundheitsagentur aussenden, dass ab 1. September 2021 eine Impfung gegen Covid-19 Voraussetzung für die Neuaufnahme von Personal in die NÖ Landesgesundheitsagentur sei. Zusätzlich ist auch für Schüler und Schülerinnen der Gesundheits- und Krankenpflegeschulen, Praktikanten und Praktikantinnen und Studenten und Studentinnen eine Covid-19 Impfung Voraussetzung.

 

Die NÖ Landesagentur vereint immerhin 27 Klinikstandorte, 48 Pflege- und Betreuungszentren, 2 Pflege- und Förderzentren, 3.800 Ärzte und Ärztinnen, 27.000 hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie 15.000 Gesundheits- und Krankenpflegekräfte.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende

 

 

 

Anfrage

 

1.    Ist Ihnen das Schreiben der NÖ Landesgesundheitsagentur vom 13. Juli 2021 bekannt?

a.) Es handelt sich zwar um Ländersache, aber wurde das Vorgehen mit Ihnen akkordiert?

2.    Wie beurteilen Sie als Gesundheitsminister, welcher für das Gesundheitswesen und die Pflege zuständig ist, dass die NÖ Landesgesundheitsagentur eine Impfpflicht einführt?

3.    Auf welche rechtliche Grundlage stützt sich die von der NÖ Landesgesundheitsagentur eingeführte Impflicht aus Sicht des Gesundheitsministeriums?
a.) Ist es überhaupt möglich diese Impfpflicht einzuführen?

4.    In der Aussendung heißt es, dass die Covid-19 Impfung für die Neuaufnahme von Personal eine Voraussetzung ist. Wie sieht es mit Personen aus, die bereits im Dienst stehen und die Impfung verweigern?
a.) Gibt es disziplinäre oder dienstrechtliche Maßnahmen bei Impfverweigerung?
b.) Auf welcher rechtlichen Grundlage können disziplinäre oder dienstrechtliche Maßnahmen angeordnet werden?

5.    Gibt es andere Institutionen, die ebenfalls bereits eine Impfpflicht eingeführt haben?
a.) Falls ja, welche sind das?
b.) Wie beurteilen Sie dieses Vorgehen?

6.    Wird zukünftig die Bereitschaft sich gegen Covid-19 impfen zu lassen bei Arbeitsplatzbewerbungen in anderen Bereichen als im Gesundheitswesen eine Rolle spielen?
a.) Falls ja, wie rechtfertigen Sie das?
b.) Falls nein, wie wird sichergestellt, dass zukünftig bei Arbeitsplatzbewerbungen Personen, die sich nicht impfen lassen wollen, keine Nachteile entstehen?