7501/J XXVII. GP

Eingelangt am 21.07.2021
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Anfrage

 

des Abgeordneten Hannes Amesbauer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit

betreffend AMS-Unterstützung an den Tatverdächtigen im Zusammenhang mit der Bluttat in Graz

 

Schon wieder kam es zu einer schrecklichen Gewalttat an einer Frau. Am späten Nachmittag des 18. Juli 2021 wurde in einer Wohnung im Grazer Bezirk Lend eine zweifache Mutter – die 36-Jährige stammt aus Kirgistan – angeschossen. Der mutmaßliche Täter, ihr 44-jähriger Ehemann, wurde kurz darauf festgenommen. Gegen den Staatenlosen, der laut Medienberichten gebürtig aus Armenien stammt, wurde am Vortag ein Betretungsverbot ausgesprochen. Dennoch soll er zur Wohnung zurückgekehrt und die grausame Bluttat verrichtet haben. Mit einer Faustfeuerwaffe soll er mehrere Schüsse auf seine Frau abgegeben haben – sie wurde schwerverletzt ins LKH Graz gebracht. Ihre Kinder blieben unverletzt und werden vom Jugendamt betreut. (Quelle: https://www.krone.at/2465268)

 

Dass der Tatverdächtige trotz Betretungsverbot – das bestimmt nicht grundlos verhängt wurde – zu seiner Frau zurückkehren und eine solche Bluttat begehen konnte, zeigt, dass es in diesem Bereich massiven Handlungsbedarf gibt. Warum der Tatverdächtige über keine Staatsangehörigkeit verfügt und woher er tatsächlich stammt, bedarf einer raschen Aufklärung. Sein Aufenthaltstitel und allfällige Leistungsbezüge müssen schnellstmöglich in Erfahrung gebracht werden. Die Bürger haben immerhin ein Recht darauf, über die massive Gewalt gegen Frauen und die oftmals im Migrationsumfeld stattfindenden Brutalitäten genauestens informiert zu werden.

 

Im Hinblick auf die schrecklichen Frauenmorde und zahlreichen Gewalttaten an Frauen, die dieses Jahr bereits in Österreich begangen wurden, verdeutlicht die neuerliche Bluttat in Graz die Wirkungslosigkeit der aktuell geltenden Maßnahmen bei Gewalt an Frauen. Insbesondere gegen straffällige Asylwerber wird aus Sicht der Freiheitlichen eindeutig zu gelinde vorgegangen. Trotz aller medialen Inszenierungen der türkis-grünen Bundesregierung wurde in der Vergangenheit nichts unternommen, um gegen kriminelle Migranten und Asylanten wirksam vorzugehen. Der schreckliche Mord an der 13-jährigen Leonie hat dies zuletzt auf traurige Art und Weise bestätigt. Eine umgehende Strafrechtsreform sowie eine Nulltoleranzpolitik bei straffälligen Ausländern ist aus Sicht der FPÖ ein Gebot der Stunde.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit folgende

 

Anfrage

 

1.    Besuchte der Tatverdächtige im Zeitraum seit 2019 AMS-Kurse?

2.    Wenn ja, welche AMS-Kurse besuchte der Tatverdächtige?

3.    Wenn ja, welche Kosten sind dem AMS durch den Besuch dieser Kurse durch den Tatverdächtigen entstanden?

4.    Welche AMS-Leistungen hat der Tatverdächtige in diesem Zusammenhang in Form von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe im Zeitraum seit 2019 bezogen?

5.    Nutzte der Tatverdächtige das Instrument des „Aufstockens“ der AMS-Leistungen durch den Bezug von Mindestsicherung/Sozialhilfe im Zeitraum seit 2019?

6.    Welche AMS-Leistungen hatte der Tatverdächtige im Zeitraum seit 2019 insgesamt bezogen?