7553/J XXVII. GP

Eingelangt am 23.07.2021
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Anfrage

der Abgeordneten Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Elternteil-Bezeichnung in internationalen Geburtsurkunden für gleichgeschlechtliche Eltern

 

Gleichgeschlechtliche Ehepaare, die ein Kind bekommen und eine internationale Geburtsurkunde beantragen, stehen vor der Problematik, dass in internationalen Geburtsurkunden angeblich lediglich die Bezeichnungen "Mutter" und "Vater" verwendet werden. Die Eintragung von "Mutter" und "Mutter", "Vater" und "Vater" oder auch "Elternteil" sei laut Auskunft der zuständigen österreichischen Behörden bei gleichgeschlechtlichen Elternteilen in internationalen Geburtsurkunden nicht möglich. Anders verhält es sich mit österreichischen Geburtsurkunden, in denen sehr wohl bereits die Bezeichnung "Elternteil" verwendet wird, die jeglicher Beziehungskonstellation gerecht wird und gleichgeschlechtliche Eltern somit nicht benachteiligt. Nicht nur ist die Regelung der Elternteil-Bezeichnung in internationalen Geburtsurkunden für gleichgeschlechtliche Ehepaare unbefriedigend, sie führt auch zu einer inkorrekten Geschlechtsbezeichnung eines Elternteils und es ist ungeklärt, welche Rechtsgrundlage eine adequate bzw. neutrale Bezeichnung, z.B. als "Elternteil", in internationalen Geburtsurkunden anders als bei österreichischen Geburtsurkunden verhindert. Das mit Personenstandsangelegenheiten betraute Innenministerium bzw. der zuständige Innenminister wird daher ersucht, in dieser Angelegenheit Rechtssicherheit für betroffene gleichgeschlechtliche Ehepaare und Eltern zu schaffen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



  1. Ist die Behördenauskunft korrekt, wonach es nicht möglich ist, in internationalen Geburtsurkunden bei gleichgeschlechtlichen Ehepaaren beide Elternteile entweder als "Mutter", als "Vater", oder neutral als "Elternteil" zu bezeichnen?
    1. Wenn ja, auf welcher konkreten Rechtsgrundlage beruht diese Regelung?
    2. Wenn nein, welche Rechtsgrundlage regelt konkret, dass die oben genannten Elternteil-Bezeichnungen sehr wohl in internationalen Geburtsurkunden verwendet werden können?
  1. Sollte die behördliche Auskunft korrekt sein, gibt es Bestrebungen, diese mangelhafte Regelung, die auf dem veralteten Konzept von Elternschaft als lediglich aus Mann und Frau bzw. Mutter und Vater bestehender Partnerschaft beruht, so abzuändern, dass fortan auch für gleichgeschlechtliche Elternteile die korrekte bzw. zumindest eine neutrale Bezeichnung in internationalen Urkunden vorgesehen ist, wie es in österreichischen Geburtsurkunden erfreulicherweise bereits der Fall ist?
    1. Wenn nein, warum nicht, wo es sich schlichtweg um eine inkorrekte Personenbezeichnung handelt, wenn eine der beiden Mütter als "Vater" bzw. einer der beiden Väter als "Mutter" bezeichnet wird?