7553/J XXVII. GP
Eingelangt am 23.07.2021
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Anfrage
der Abgeordneten Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Elternteil-Bezeichnung in internationalen Geburtsurkunden für gleichgeschlechtliche Eltern
Gleichgeschlechtliche Ehepaare, die ein Kind bekommen und eine internationale Geburtsurkunde beantragen, stehen vor der Problematik, dass in internationalen Geburtsurkunden angeblich lediglich die Bezeichnungen "Mutter" und "Vater" verwendet werden. Die Eintragung von "Mutter" und "Mutter", "Vater" und "Vater" oder auch "Elternteil" sei laut Auskunft der zuständigen österreichischen Behörden bei gleichgeschlechtlichen Elternteilen in internationalen Geburtsurkunden nicht möglich. Anders verhält es sich mit österreichischen Geburtsurkunden, in denen sehr wohl bereits die Bezeichnung "Elternteil" verwendet wird, die jeglicher Beziehungskonstellation gerecht wird und gleichgeschlechtliche Eltern somit nicht benachteiligt. Nicht nur ist die Regelung der Elternteil-Bezeichnung in internationalen Geburtsurkunden für gleichgeschlechtliche Ehepaare unbefriedigend, sie führt auch zu einer inkorrekten Geschlechtsbezeichnung eines Elternteils und es ist ungeklärt, welche Rechtsgrundlage eine adequate bzw. neutrale Bezeichnung, z.B. als "Elternteil", in internationalen Geburtsurkunden anders als bei österreichischen Geburtsurkunden verhindert. Das mit Personenstandsangelegenheiten betraute Innenministerium bzw. der zuständige Innenminister wird daher ersucht, in dieser Angelegenheit Rechtssicherheit für betroffene gleichgeschlechtliche Ehepaare und Eltern zu schaffen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende