7580/J XXVII. GP
Eingelangt am 28.07.2021
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Mangelnde Organisation von Drittimpfungen
Die Covid-Impfungen werden in immer größerem Stil ausgerollt und mittlerweile wurden Millionen davon verabreicht. Die ersten Personen im Gesundheitsbereich und in den älteren Bevölkerungsgruppen wurden bereits im Jänner geimpft und erhielten noch vor Februar die Zweitimpfung. Gemessen an der aktuellen Gesetzeslage berechtigt eine Impfung aber nur für 270 Tage zu einem Alltag ohne regelmäßige Covid-Tests, wenn man am gesellschaftlichen Leben teilnehmen möchte. In Folge dessen ist es unabdingbar, sich über den Sommer Gedanken zu machen wie diese Personen gegebenenfalls eine Drittimpfung erhalten können oder sich mittels Antikörpertests erneut für einen längeren Zeitraum freitesten können.
Mangelnde Datenerfassung durch Impfplattformen
Bisherige Erfahrungen mit der Impfung zeigen nämlich, dass die Organisation der Impfungen durch die Bundesländer nicht überall durch die Bundesländer selbst erfolgt. So wurden Impfungen über Krankenhäuser und Pflegeheime verteilt, wobei teilweise Angehörige oder gar Außenstehende wie Bürgermeister mitgeimpft wurden. In Folge dessen wurden Personen über ihre Arbeitsplätze in Nachbarbundesländern geimpft, ihre Daten sind also nicht in den Impfplattformen ihrer Heimatbundesländer erfasst. Ebenso wurden Impfungen schon zu einem frühen Zeitpunkt von einzelnen Organisationen an Mitarbeiter (oder deren Angehörige) verabreicht - darunter etwa das Rote Kreuz in Vorarlberg, die Bergrettung in Oberösterreich oder den ÖAMTC in Kärnten. Auch bei den Impfungen, die von Hausärzten verabreicht wurden, ist aufgrund unterschiedlicher Wartelisten nicht davon auszugehen, dass alle Personendaten mit den jeweiligen Impfdaten bei den Impfplattformen der Länder gemeldet sind.
Soweit ersichtlich, stellt der eImpfpass damit die einzige umfassende Datenquelle dar, um zu eruieren, welche Personen wann erneut geimpft werden müssen. Da die Bundesländer selbst keinen direkten Zugriff auf den eImpfpass haben und zumindest öffentlich nicht bekannt ist, inwiefern die Abfragen des Krisenmanagements über das epidemiologische System in die Impfplattformen der Bundesländer eingespielt werden, stellt sich die Frage, wie die Bundesländer diese Informationen erhalten sollten. Das Ministerium muss daher als übergeordnete Stelle dafür sorgen, dass die nötigen Informationen zur Organisation der Drittimpfungen und für wiederholte Impfungen in der Zukunft rechtzeitig zur Verfügung stehen. Bisher gibt es dafür allerdings wenig Bereitschaft. Im Gesundheitsausschuss zeigten sich die Regierungsparteien lediglich optimistisch, dass die Drittimpfungen funktionieren würden und verwiesen auf Planungen über den Sommer. Soweit aus dem vergangenen Jahr Lehren gezogen werden können, war über den Sommer allerdings nichts passiert und welche Maßnahmen heuer gesetzt werden, ist noch fraglich. Da die technische Infrastruktur und die Organisation der Impfungen bereits zur Verfügung stehen, müsste das Ministerium nur die notwendigen Bedingungen zum Datenabruf schaffen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
1. Ist es vorgesehen, die Impfungen zum Schutz vor Covid-19 weiterhin in der Zuständigkeit der Bundesländer zu belassen?
a. Falls ja: warum?
2. Welche Möglichkeiten haben die Bundesländer, das Datum der Impfung ihrer jeweiligen Einwohner zu erheben?
3. Welche Möglichkeiten haben die Bundesländer das Datum der Impfung ihrer jeweiligen Einwohner zu erheben, falls diese in einem anderen Bundesland geimpft wurden?
4. Welche Möglichkeiten haben die Bundesländer das Datum der Impfung ihrer jeweiligen Einwohner zu erheben, falls diese zwischen Impfungen einen Wohnortwechsel zwischen Bundesländern vorgenommen haben?
5. Welche Möglichkeiten hat das Gesundheitsministerium, eine einheitliche Datenbasis für die jeweiligen Impfplattformen zu schaffen?
6. Welche Berichtswege über erfolgte Impfungen hat das Ministerium vorgesehen, damit die notwendigen Daten zur zeitlichen Planung zukünftiger Auffrischungsimpfungen in den Impfkoordinationsstellen verfügbar sind?
7. Gibt es Pläne, Auffrischungsimpfungen in die Verantwortung einzelner Bürger zu legen, da diese mithilfe des eImpfpasses an Auffrischungsimpfungen erinnert werden können?
a. Falls ja: Wo sollen Bürger sich in diesem Fall anmelden können, um Auffrischungsimpfungen zu erhalten?
8. Welche Stellen sollen langfristig für die Verabreichung von Impfungen gegen Covid-19 zuständig sein?
a. Ist es seitens des Ministeriums vorgesehen, dass Impfstraßen langfristig institutionalisiert werden?
i. Falls ja: Wie ist die Sicherstellung und Finanzierung von Personal langfristig eingeplant?
b. Gibt es Pläne, die Impfungen zukünftig nur über niedergelassene Ärzte zu verabreichen?
i. Falls ja: Wie soll diese Möglichkeit gemessen an dem im Vergleich zu anderen Impfungen höheren Aufkommen von Patienten aufgrund des teilweisen Mangels an Kassenärzten ausreichend sicher gestellt werden?
c. Gibt es Pläne, die Impfungen zukünftig nur über Amtsärzte zu verabreichen?
i. Falls ja: wie soll diese Möglichkeit gemessen an dem im Vergleich zu anderen Impfungen höheren Aufkommen von Patienten aufgrund des teilweisen Mangels an Amtsärzten ausreichend sicher gestellt werden?
d. Gibt es Pläne, die Impfungen zukünftig auch in Apotheken verfügbar zu machen?