7603/J XXVII. GP

Eingelangt am 02.08.2021
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Leihmutterschaft in Österreich – Folgeanfrage

 

 

Die schriftliche Anfrage Nr. 547/J der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend „Leihmutterschaft in Österreich“ wurde seitens Ihrer Ministerkollegin am 10. März 2020 mit der Nummer 573/AB beantwortet. Dabei wurde im Zuge der Beantwortung der Frage 1 („Werden in Österreich Kinder aufgrund von Leihmutterschaft durch gesetzliche Anerkennung im Standesamtsregister erfasst?“) auf Ihre Zuständigkeit verwiesen. Zudem wurde in der damaligen Beantwortung festgehalten, dass „die Bundesregierung hat sich in ihrem Regierungsprogramm zu einem Festhalten am Verbot der Leihmutterschaft und Maßnahmen gegen deren Kommerzialisierung bekannt“.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres nachstehende

 

 

Anfrage

 

1.    Werden in Österreich Kinder aufgrund von Leihmutterschaft durch gesetzliche Anerkennung im Standesamtsregister erfasst?

a.    Wenn nein, warum nicht?

b.    Wenn ja, wie viele gesetzliche Anerkennungen wurden in den letzten fünf Jahren im Standesamtsregister erfasst? Bitte um Auflistung nach Jahren und Bundesländern.

2.    Wie sind diese Anerkennungen, als quasi Umgehung des österreichischen Verbots der Leihmutterschaft mittels Statusentscheidung durch einen ausländischen Rechtsakt, mit der geltenden österreichischen Rechtslage zum Verbot von Leihmutterschaft sowie Ihrem „Festhalten am Verbot der Leihmutterschaft“ vereinbar?