7607/J XXVII. GP
Eingelangt am 03.08.2021
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak‚ MA, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Überwachungskameras mit Echtzeitüberwachungsfunktion in Österreich
Die EU arbeitet derzeit an einem Gesetz zur Regulierung des Einsatzes Künstlicher Intelligenz, das insbesondere die Massenüberwachung im öffentlichen Raum einschränken soll. In einigen Städten Europas ist die automatisierte Gesichtserkennung jedoch bereits im Einsatz. Besonders besorgt zeigen sich Datenschützer_innen über das biometrische Überwachungssystem in Serbien. Belgrad, die Hauptstadt Serbiens, wurde kürzlich flächendeckend mit chinesischen Überwachungskameras mit Gesichtserkennungsfunktion ausgestattet. Damit kommt im gesamten Stadtgebiet biometrische Überwachung zum Einsatz.
Lieferant der über 1000 installierten Überwachungskameras ist der chinesische Technologiekonzern Huawei, dessen sogenannten "Safe-City"-Technologien in über 230 Städten weltweit verwendet werden und der von den USA der Spionage für den chinesischen Staat verdächtigt wird. Angebracht wurden die Kameras in Belgrad in intensiver Zusammenarbeit mit China, mit dem Ziel Smart-City-Zentren zu errichten und damit Kriminalität zu verhindern.
Der Fall Serbien zeigt, wie weit Behörden abseits der EU-Datenschutzgesetze gehen können. Große Bedenken äußern dabei Datenschützer_innen und Menschenrechtsaktivist_innen. Denn die Missbrauchsgefahr von Überwachungskameras mit Gesichtserkennungsfunktion ist groß. Sie könnten beispielsweise zur Überwachung von Regierungsgegener_innen oder Demonstrant_innen genutzt werden (kurier.at, 18.6.2021; krone.at, 22.6.2021; oe1.orf.at, 19.5.2021; netzpolitik.org, 12.2.2020).
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende