7610/J XXVII. GP
Eingelangt am 04.08.2021
Dieser Text ist elektronisch
textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen
und Kollegen
an den Bundesminister
für Arbeit
betreffend Gebarung und Vermögen der Bauarbeiter- Urlaubs- und Abfertigungskasse
Die Baubranche hat es geschafft, im Laufe der zweiten Republik sozialpartnerschaftliche Sonderregelungen zu kreieren, die sich oft stark von jenen anderer Branchen unterscheiden. Manche dieser Regelungen mögen nachvollziehbar und berechtigt sein, andere wiederum kann man nur als Privilegien ansehen, die zwar auf den ersten Blick von den Sozialpartnern und damit der Branche selbst finanziert werden, schlussendlich aber auf Konsumenten und die öffentliche Hand überwälzt werden können. Anders als andere Branchen lobbyiert die Baubranche ihre branchenspezifischen Regelungen recht leise durch das Parlament, wo eine "Sozialpartnereinigung" in der Regel unhinterfragt abgenickt wird, und zimmert sie damit in Gesetze, nicht in den Kollektivvertrag.
Kernstück der Sonderregelungen und durchführendes Organ ist in diesem Zusammenhang die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK), die jene sozialpartnerschaftlichen vereinbarten und parlamentarisch abgenickten Einigungen umsetzt und durchführt. Transparenz, was die Finanzierungskapazitäten und die gesamte Gebarung anbelangt, scheinen für die BUAK Fremdwörter zu sein.
Bisher musste sich der Gesetzgeber stets auf die Angaben der BUAK und des Ministeriums verlassen, wenn es um Fragen der Finanzierung und Gebarung ging. Gerade gegenüber dem Gesetzgeber wurde immer wieder argumentiert, dass die BUAK nur auf Grundlage sozialpartnerschaftlicher Einigungen handle und deshalb die Vorlagen nicht kritisch hinterfragt werden sollten. Die BUAK erhalte nur in einem vernachlässigbaren Maße öffentliche Mittel, was damit passiert und welches Vermögen die BUAK damit bisher aufgebaut hat, ist allerdings nicht bekannt.
So ist nach wie vor über §19 BUAG nur rudimentär geregelt, wie die Vermögensveranlagung zu funktionieren hat:
(4) Die zur Veranlagung verfügbaren Vermögensbestände der Urlaubs- und Abfertigungskasse sind zinsenbringend sowie in einer den Vorschriften über die Veranlagung von Mündelgeld entsprechenden Art und Weise anzulegen, soweit Abs. 5 nicht anderes bestimmt.
(5) Abweichend von Abs. 4 darf eine Veranlagung in folgenden Vermögensgegenständen erfolgen:
1.in verzinslichen Wertpapieren, die in Euro von Mitgliedstaaten des EWR begeben wurden, oder
2.in auf Euro lautenden Einlagen bei inländischen Kreditinstituten,
deren Bonität als zweifelsfrei vorhanden erachtet wird. Für die Beurteilung der Bonität können Mindest-Ratings der vom Markt anerkannten Rating-Agenturen herangezogen werden. Veranlagungen in Aktien und Aktienfonds sind nicht zulässig.
Abgesehen davon scheint es keinerlei Vorgaben zu geben. Vorgaben wären allerdings vor allem im Hinblick auf die maximale Höhe des Vermögens angebracht. Zudem wäre es notwendig, Vorgaben zu geben, was beim Erreichen einer bestimmten Höhe des Vermögen zu geschehen hat, wie beispielsweise ein Beitragsentlastung der Bauunternehmen durch Senkung der Zuschläge.
Gerade im Sachbereich des Überbrückungsgeldes können gem. § 13o Abs. 3 BUAG jährlich Überschüsse von bis zur Hälfte der jährlichen Auszahlungen als finanzielle Reserven aufgebaut werden. Diese Bestimmung zeigt eindeutig, dass die Möglichkeit besteht, in einem enormen Ausmaß Vermögen anzuhäufen, dass weder einen Zweck noch Ziel verfolgt.
Gerade im Hinblick auf angedachte Änderungen bei der BUAK stellt sich daher die Frage, wie diese in den vergangenen Jahren mit ihren Finanzen umgegangen ist und welche Vermögenswerte dadurch entstanden sind.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage:
A - Vermögen der BUAK
1. Wie hoch waren die gesamten Reinvermögenswerte in den Jahren 2016-2020 der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse? (Aufgeschlüsselt jährlich, insgesamt und einzeln für alle Sachbereiche)
2. Wie hoch waren die gesamten Finanzvermögenswerte (Wertpapiere, Geldeinlagen sowie Anteile an verbundenen Unternehmen und Ausleihungen) in den Jahren 2016-2020 der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse? (Aufgeschlüsselt jährlich, insgesamt und einzeln für alle Sachbereiche)
3. Wie hoch waren die Vermögenswerte von Wertpapieren in den Jahren 2016-2020 der Bauarbeiter- Urlaubs- und Abfertigungskasse? (Aufgeschlüsselt jährlich, insgesamt und einzeln für alle Sachbereiche)
4. Nach welchen Grundsätzen erfolgt die Bewertung des Wertpapiervermögens?
5. Werden die Vermögenswerte von Wertpapieren gem. Frage 3 bereits bei den Rein- bzw. Finanzvermögenswerten bzgl. Frage 1 und 2 mit einbezogen?
a. Wenn ja, wo und in welcher Höhe?
6. Wie hoch waren die offenen Darlehen in den Jahren 2016-2020 der BauarbeiterUrlaubs- und Abfertigungskasse? (BUAK als Kreditor; aufgeschlüsselt jährlich, insgesamt und einzeln für alle Sachbereiche)
7. Werden die offenen Darlehen gem. Frage 6 bereits bei den Rein- bzw. Finanzvermögenswerten bzgl. Frage 1 und 2 mit einbezogen?
a. Wenn ja, wo und in welcher Höhe?
8. Wie hoch waren die Bestände der Geldeinlagen in den Jahren 2016-2020 der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse? (Aufgeschlüsselt jährlich, insgesamt und einzeln für alle Sachbereiche)
9. Werden die Bestände der Geldeinlagen gem. Frage 9 bereits bei den Rein- bzw. Finanzvermögenswerten bzgl. Frage 1 und 2 mit einbezogen?
a. Wenn ja, wo und in welcher Höhe?
10. Wie hoch waren die Vermögenswerte von Haus- und Grundbesitz in den Jahren 2016-2020 der Bauarbeiter- Urlaubs- und Abfertigungskasse? (Aufgeschlüsselt jährlich, insgesamt und einzeln für alle Sachbereiche)
11. Werden die Vermögenswerte von Haus- und Grundbesitz gem. Frage 12 bei den Rein- bzw. Finanzvermögenswerten bzgl. Frage 1 und 2 mit einbezogen?
a. Wenn ja, wo und in welcher Höhe?
12. Welche Ziele werden mit der Anhäufung von Vermögen von der BauarbeiterUrlaubs- und Abfertigungskasse verfolgt?
13. Gibt es Vorgaben von Seiten des Ministeriums oder von anderen Aufsichtsbehörden, die das Vermögensmanagement der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse über den § 19 Abs. 4 und 5 BUAG hinaus, insbesondere im Hinblick auf den Zweck der Vermögensbildung und Mittelverwendung, regeln?
a. Wenn ja, wie sehen diese Vorgaben konkret aus?
b. Wenn nein, weshalb nicht?
c. Wenn nein, wie kann die Aufsichtspflicht des Bundesministeriums für Arbeit umfassend wahrgenommen werden?
d. Wenn nein, wie überprüft das BMA die Zweckmäßigkeit der Mittelverwendung in Bezug auf das Vermögen?
14. Welche Vorgaben gibt es innerhalb der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse im Hinblick auf den Zweck der Vermögensbildung und Mittelverwendung?
15. Gibt es Obergrenzen für Vermögensbestände der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse?
a. Wenn ja, wie sehen dies aus?
b. Wenn nein, weshalb nicht?
B - Gebarung der BUAK
1. Wie hoch waren die gesamten Einnahmen der BUAK jährlich seit 2016?
2. Wie hoch waren die gesamten Ausgaben der BUAK jährlich seit 2016?
3. Wie hoch waren die gesamten Personalausgaben der BUAK jährlich seit 2016?
4. Wie hoch waren die Ausgaben für Pensionen an (ehemalige) Beschäftigte der BUAK jährlich seit 2016?
5. Wie hoch war der Personalstand der BUAK jährlich seit 2016? (in Vollzeitäquivalenten)
6. Wie hoch war der Stand an Pensionsbezieher_innen der BUAK jährlich seit 2016?
7. Wie viele Betreibe fielen im Jahresdurchschnitt unter den Anwendungsbereich der BUAK? (jährlich seit 2016)
8. Wie viele Arbeitnehmer_innen fielen im Jahresdurchschnitt unter den Anwendungsbereich der BUAK? (jährlich seit 2016)
9. Wie hoch waren die Einnahmen im Sachbereich Urlaubsregelung jährlich seit 2016?
a. Einnahmen durch Zuschläge
b. Sonstige Einnahmen (Auflistung der verschiedenen Einnahmequellen)
10. Wie hoch waren die Ausgaben im Sachbereich Urlaubsregelung jährlich seit 2016?
a. Ausgaben für Urlaubsentgelte
b. sonstige Ausgaben (Auflistung Verwendungszweck)
11. Wie hoch waren die Überschüsse im Sachbereich Urlaubsregelung jährlich seit 2016?
12. Wurden Gebarungsüberschüsse gem. § 20 BUAG zur Förderung verschiedener Maßnahmen verwendet?
a. Wenn ja, wofür wurden diese Gebarungsüberschüsse durch die Gruppe der Arbeitnehmer_innen verwendet?
b. Wenn ja, wofür wurden diese Gebarungsüberschüsse durch die Gruppe der Arbeitgeber_innen verwendet?
c. Wenn nein, was ist mit den Gebarungsüberschüssen geschehen?
13. Wie hoch waren die Einnahmen im Sachbereich Abfertigungsregelung jährlich 2016?
a. Einnahmen durch Zuschläge
b. Sonstige Einnahmen (Auflistung der verschiedenen Einnahmequellen)
14. Wie hoch waren die Ausgaben im Sachbereich Abfertigungsregelungen jährlich 2016?
a. Ausgaben für Abfertigungen
b. Sonstige Ausgaben (Auflistung Verwendungszweck)
15. Wie hoch waren die Überschüsse im Sachbereich Abfertigungsregelungen jährlich seit 2016?
16. Gibt es einen Verwendungszweck für diese Überschüsse?
a. Wenn ja, was ist der Verwendungszweck?
b. Wenn nein, weshalb nicht?
c. Wenn nein, was ist mit diesen Überschüssen geschehen?
17. Wie hoch waren die Einnahmen im Sachbereich Winterfeiertagsregelung jährlich seit 2016?
a. Einnahmen durch Zuschläge
b. Sonstige Einnahmen (Auflistung der verschiedenen Einnahmequellen)
18. Wie hoch waren die Ausgaben im Sachbereich Winterfeiertagsregelung jährlich seit 2016?
a. Ausgaben für Abfertigungen
b. Sonstige Ausgaben (Auflistung Verwendungszweck)
19. Wie hoch waren die Überschüsse im Sachbereich Winterfeiertagsregelung jährlich seit 2016?
20. Gibt es einen Verwendungszweck für diese Überschüsse?
a. Wenn ja, was ist der Verwendungszweck?
b. Wenn nein, weshalb nicht?
c. Wenn nein, was ist mit diesen Überschüssen geschehen?
21. Wie hoch waren die Einnahmen im Sachbereich Überbrückungsgeld jährlich seit 2016?
a. Einnahmen durch Zuschläge
b. Sonstige Einnahmen (Auflistung der verschiedenen Einnahmequellen)
22. Wie hoch waren die Ausgaben im Sachbereich Überbrückungsgeld jährlich seit 2016?
a. Ausgaben für Abfertigungen
b. Sonstige Ausgaben (Auflistung Verwendungszweck?)
23. Wie hoch waren die Überschüsse im Sachbereich Überbrückungsgeld jährlich seit 2016?
24. Gibt es einen Verwendungszweck für diese Überschüsse?
a. Wenn ja, was ist der Verwendungszweck?
b. Wenn nein, weshalb nicht?
c. Wenn nein, was ist mit diesen Überschüssen geschehen?
25. Wie hoch waren die Einnahmen im Sachbereich Schlechtwetterentschädigungsregelung jährlich seit 2016?
a. Einnahmen durch Zuschläge
26. Sonstige Einnahmen (Auflistung der verschiedenen Einnahmequellen)
27. Wie hoch waren die Ausgaben im Sachbereich Schlechtwetterentschädigungsregelung jährlich seit 2016?
a. Ausgaben für Abfertigungen
b. Sonstige Ausgaben (Auflistung Verwendungszweck)
28. Wie hoch waren die Überschüsse im Sachbereich Schlechtwetterentschädigungsregelung jährlich seit 2016?
29. Gibt es einen Verwendungszweck für diese Überschüsse?
a. Wenn ja, was ist der Verwendungszweck?
b. Wenn nein, weshalb nicht?
c. Wenn nein, was ist mit diesen Überschüssen geschehen?
30. Sind die Gebarungsergebnisse (Rechnungsabschlüsse) öffentlich einsehbar?
a. Wenn ja, wo?
b. Wenn nein, warum nicht?
31. Gibt es mittlerweile eine gesetzliche Grundlage zur Veröffentlichung der Gebarungsergebnisse (Rechnungsabschlüsse)?
a. Wenn ja, wo?
b. Wenn nein, warum nicht?
c. Wenn nein, bis wann ist eine solche gesetzliche Veröffentlichungspflicht für die Gebarungsergebnisse (Rechnungsabschlüsse) geplant?