7611/J XXVII. GP

Eingelangt am 05.08.2021
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort

betreffend Taxi-Konzession für Mietwagenfahrer

 

Seit 01.01.2021 ist in Österreich das reformierte Gelegenheitsverkehrsgesetz in Kraft, mit dem Taxis und Mietwagen zu einem Einheitsgewerbe zusammengelegt wurden. Das bedeutet, dass der Taxischein Voraussetzung ist, um bei Uber, Bolt & Co weiterhin als Fahrer tätig sein zu können. Dabei werden sowohl Stadtkenntnisse als auch branchenspezifisches Wissen und Kenntnisse der deutschen Sprache geprüft. Der Weg in den Arbeitsmarkt wird aktuell für die Betroffenen durch überbordende Prüfungsanforderungen massiv erschwert.

Nach Rücksprache mit mehreren Partner_innen und Fahrer_innen zeichnet sich ein dramatisches Bild von einem veralteten, überbürokratisierten und willkürlichen Weg zum Taxilenkerausweis - speziell für Wien. Der gesamte Prozess - Anmeldung in einer Taxischule bis Abholung des Taxilenkerausweises beim Verkehrsamt - zieht sich aktuell über 5 bis 9 Monate. Termine für eine mündliche Prüfung in der WKO Wien liegen mindestens 1-2 Monate entfernt, dazu kommt eine 2-monatige Sommerpause. Die Durchfallquote liegt lt. WKO bei 80%, was den Prozess weiter verlängert. Hier handelt es sich teilweise um Fahrer, die als Mietwagenfahrer tausende Fahrten bis Ende 2020 vermittelt bekommen haben und zur vollsten Zufriedenheit der Kunden abgewickelt haben. Hinzu kommt, dass das Verkehrsamt die Ausstellung eines Taxischeins aufgrund weniger Verkehrsdelikte oft ablehnt. Hier müsste berücksichtigt werden, dass ehemalige Mietwagenlenker ein Vielfaches an Jahreskilometern im Vergleich zu Normalbürgern zurückgelegt haben, und die Toleranzgrenzen dementsprechend erhöht werden müssten.

Der Fragenkatalog der Kammer hätte in Anbetracht der neuen Vorgaben der Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr angepasst werden müssen, um dem neu begrenzten Lernaufwand gerecht zu werden. Ein Blick auf die Website der Kammer zeigt, dass nach wie vor der alte Katalog aus dem Jahr 2018 für die Prüfungen verwendet wird. Damit liegt der Lernaufwand für die Ortskundeprüfung gemäß Berichten aus der Branche nach wie vor bei den bisherigen mindestens 40 Stunden - hinzu kommt nun auch noch die Prüfungsvorbereitung für den Block “Kriminalprävention”.

Der Katalog ist zudem nicht nur ausufernd, sondern erweist sich auch als veraltet und fehlerhaft: Nicht nur wird das “amtliche Wiener Strassenverzeichnis” referenziert, welches seit 2018 nicht mehr publiziert wird und nicht mehr erworben werden kann, sondern diverse Ministerien werden noch mit einer veralteten Bezeichnung geführt (bspw. das “Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft” oder das “Bundesministerium für Gesundheit und Frauen”) und zahlreiche Hotels werden mit veralteten Namen und teilweise auch mit veralteten Adressen geführt (bspw. das “Falkensteiner Hotel am Schottenfeld” neu “Max Brown Hotel”, das “Courtyard by Marriott Wien Schönbrunn” neu “Trend Hotel Zoo” oder das “Kummer”, welches im Jahr 2017 geschlossen wurde).

Die derzeitige Praxis führt dazu, dass deutlich zu wenig Fahrer_innen zur Verfügung stehen, um der nun wieder deutlich steigenden Nachfrage nach Taxifahrten entsprechen zu können. 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

  1. Wie viele Termine wurden seit 1.1.2021 für eine mündliche Prüfung in der WKO vergeben? Wie viele Termine wurden davon tatsächlich wahrgenommen? Wie viele von den Prüflingen bestanden die Prüfung?
  2. Wie viel kostet ein einzelner Prüfungsantritt? Wie viel hat die Wirtschaftskammer mit Prüfungsantritten seit Inkrafttreten des GelegenheitsverkehrsG eingenommen?
  3. Warum müssen angehende Taxilenker den hohen Anforderungen an die Ortskunde bei der Taxiprüfung entsprechen, die aus einer Zeit als es noch kein Internet gab stammen, obwohl es mittlerweile auf jedem Smartphone eine leistungsstarke Navigations-App gibt, die eine schnelle Routenplanung auch ohne genauer Straßenkunde ermöglicht?
  4. Gibt es Bestrebungen, den Prozess von der Anmeldung in einer Taxischule bis zur Abholung des Taxilenkerausweises beim Verkehrsamt zu beschleunigen u.a. mit einer Verkürzung der Sommerpause?
  5. Wird der Fragen-Katalog gekürzt werden? Wenn ja, wann? Wenn nein, wird er zumindest aktualisiert werden?
  6. Wird die Toleranzgrenze hinsichtlich der Unbescholtenheit von angehenden Taxi-Lenkern gesenkt werden, da ehemalige Mietwagenlenker ein Vielfaches an Jahreskilometern im Vergleich zu Normalbürgern zurückgelegt haben? Wenn ja, in welchem Zeitrahmen? Wenn nein, warum nicht?
  7. Warum wird das “amtliche Wiener Straßenverzeichnis” referenziert, welches seit 2018 nicht mehr publiziert wird und nicht mehr erworben werden kann? Sehen Sie hier Bedarf nach einer neuen Grundlage? Wenn nein, warum nicht?
  8. Worauf wird die Annahme gestützt, der Lernaufwand für den Fragenkatalog der WK betrage 24 Stunden? Ist in diesen 24 Stunden auch der Lernaufwand für die Kriminalprävention enthalten?