7616/J XXVII. GP
Eingelangt am 11.08.2021
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Anfrage
der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Warten aufs Kinderbetreuungsgeld
Das Kinderbetreuungsgeld ist ein Teil des österreichischen Familienförderungsprogramms und dient als finanzielle Unterstützung des Staates für jenen Elternteil, der für die Erziehung des Kindes vorübergehend seine Berufstätigkeit aufgibt. Wie jedoch die mediale Berichterstattung(1,3), aber auch Berichte des Rechnungshofs (2) und der Volksanwaltschaft (4) aufzeigen, kann das Kinderbetreuungsgeld diese Aufgabe in vielen Fällen nicht erfüllen, da die Wartezeit bis zur Auszahlung oft mehrere Wochen sogar Monate in Anspruch nimmt. In den vom Rechnungshof risikoorientiert untersuchten Beispielfällen lag die durchschnittliche Erledigungsdauer bei 45 Tagen im Inland. Ein Beispiel für einen Wartenden ist dieser Vater, von dem der Standard letzten November berichtete (1): "Ab September war er für drei Monate in Karenz, Mitte August beantragte er bei der Gesundheitskasse das Kinderbetreuungsgeld. "Mein Antrag wurde noch nicht einmal bearbeitet", sagt er. Bei der Hotline für Fragen zum Kinderbetreuungsgeld habe man ihm gegenüber von einem "Rückstau" gesprochen. "Ich habe Erspartes und kann es mir leisten, drei Monate lang kein Einkommen zu haben. Ich frage mich aber, was Leute machen, die nicht so gut verdienen. Versichert ist man ja ohne den Bezug auch nicht."
Außerdem erreichen uns zahlreiche Nachrichten von Bürger_innen, die ihr Kinderbetreuungsgeld nicht erhalten, da die Gesundheitskassen den Bescheid auf Bezug auf Familienbeihilfe vom Finanzamt nicht erhalten. Der Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld kann nur geltend gemacht werden, wenn der Anspruch auf Familienbeihilfe nachgewiesen werden kann. Doch kommt es aktuell wieder zu langen Warte- und Bearbeitungszeiten bei der Familienbeihilfe, was die Bearbeitung des Kinderbetreuungsgelds noch weiter verzögert.
Bei grenzüberschreitenden Fällen zieht sich die Wartezeit sogar auf 211 Tage. Die Volksanwaltschaft hat festgestellt, dass österreichische Familien - wenn ein Elternteil in einem anderen EU-Staat wohnhaft ist - oft Schwierigkeiten haben, Kinderbetreuungsgeld zu erhalten und das, obwohl die Rechtslage in so einem Fall klar ist. Trotzdem müssen Familien "in grenzüberschreitenden Fällen oft jahrelang auf die Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes warten", so die Volksanwaltschaft (4).
Quellen:
(1) https://www.derstandard.at/story/2000121988941/noch-immer-teilweise-langes-warten-auf-kinderbetreuungsgeld
(2) https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/III/III_00158/index.shtml
(3) https://orf.at//stories/3156166/
(4) https://volksanwaltschaft.gv.at/artikel/Kinderbetreuungsgeld-Irrefuehrung-Verzoegerung-Gesetzesbruch
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
i. Wie viele davon wurden bereits erledigt?
ii. Wie viele davon sind noch gänzlich unbearbeitet?
iii. Wie viele sind aktuell in Bearbeitung (d.h. es fließt noch kein Geld an Familien, weil Anträge z.B. unvollständig sind)?
i. Wie viele davon wurden bereits erledigt?
ii. Wie viele davon sind noch gänzlich unbearbeitet?
iii. Wie viele sind aktuell in Bearbeitung (d.h. es fließt noch kein Geld an Familien, weil Anträge z.B. unvollständig sind)?
i. Wie viele davon haben einen Auslandsbezug (ein Elternteil wohnt oder arbeitet nicht in Österreich)? (Bitte getrennt nach EU- oder nicht EU-Staat)