7627/J XXVII. GP

Eingelangt am 11.08.2021
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Anfrage

 

des Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort

 

betreffend Mietverträge statt Nutzungsverträgen bei gemeinnützigen Wohnungsgenossenschaften und die Folgen für die Vermögensbindung

 

Das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) ist wesentlich vom Grundsatz der Vermögensbindung getragen. Dies manifestiert sich beispielsweise an den §§ 7, 10, 10a WGG. Wie etwa Trummer in „Mietkauf von Immobilien“ auf Seite 285 darstellt, ist es einer gemeinnützigen Bauvereinigung in der Rechtsform einer Genossenschaft möglich, Mietverträge anstatt von Nutzungsverträgen abzuschließen. Tatsächlich bietet das WGG den entsprechenden rechtlichen Spielraum.

 

Dem betroffenen Mieter ist es ggf. unmöglich, Mitglied der betreffenden Genossenschaft zu werden. Im Bereich von z.B. Heimen kann dies eine denkbare Variante sein. Allerdings nicht im Bereich der Wohnungs- bzw. Eigenheimversorgung. Vielmehr führt diese Vorgangsweise zu einer Erosion genossenschaftlicher Prinzipien und Strukturen. Zusätzlich führt eine damit im Zeitverlauf einhergehende Ausdünnung genossenschaftlicher Mitgliederzahlen zu teils problematischen Einflussakkumulationen im Bereich weniger Mitglieder. Dies kann wiederum den Nährboden für zweifellos jedenfalls illegitime Vermögensabflüsse bilden.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort folgende

 

Anfrage

 

Welche Maßnahmen wird das Ministerium setzen, um den dargestellten rechtlichen Graubereich im Sinne der Vermögenssicherung und der Wahrung genossenschaftlicher Grundsätze zu beseitigen?