7630/J XXVII. GP

Eingelangt am 11.08.2021
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Wolfgang Zanger

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit

betreffend Folgeanfrage AMS-Förderungen für Scheinfirmen im Bundesland Oberösterreich zu Nr. 6677/AB bzw. Nr. 6753/J

 

Der Bundesminister für Arbeit hat folgende Beantwortung am 20. Juli 2021 zu Nr. 6677/AB bzw. Nr. 6753/J übermittelt:

 

Drei der in der Anfrage gelisteten Unternehmen haben in den Jahren 2004, 2005, 2016 und 2020 AMS-Förderungen in Höhe von insgesamt € 36.325,52 auf Basis der geltenden Richtlinien bezogen. Der Abgleich mit dem BMF-Register erfolgt beim AMS anhand der Unternehmensregisternummer oder, wenn diese nicht vorhanden ist, anhand des Namens. Es kann dazu kommen, dass solche Unternehmen zum Zeitpunkt der Gewährung der Förderung (noch) nicht als Scheinfirma aufscheinen.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit folgende

 

ANFRAGE

 

1.    An welche Scheinfirmen wurden seit 2016 AMS-Förderungen ausbezahlt?

2.    Wurden AMS-Förderungen an Scheinfirmen seit 2016 zurückgefordert?

3.    Wenn ja, wann, auf der Grundlage welcher Rechtsnormen und von welchen Scheinfirmen?

4.    Wenn ja, in welcher Höhe des jeweiligen Gesamtförderungsbetrags?

5.    Wie ist man bei Überschneidung des Veröffentlichungszeitpunktes als Scheinfirmen und der Laufzeit der AMS-Förderungen für diese Scheinfirmen beim AMS rechtlich vorgegangen?

6.    Wurden die AMS-Förderungen für diese Scheinfirmen (Frage 5.) gestoppt?

7.    Wenn ja, wann jeweils?

8.    Wenn nein, warum nicht?