7652/J XXVII. GP
Eingelangt am 12.08.2021
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Gerald Loacker, Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Klimaschutz‚ Umwelt‚ Energie‚ Mobilität‚ Innovation und Technologie
betreffend Pensionierungen bei den
ÖBB 2020
RH-Empfehlungen zum ÖBB-Pensionsrecht werden vom Ministerium nicht vorangetrieben
Die Rechnungshofberichte zum ÖBB-Pensionsrecht (Bund 2015/4 und Bund 2018/27) empfahlen dem Ministerium zahlreiche Gesetzesänderungen bezüglich des ÖBB-Pensionsrechtes. Davon setzte das Ministerium aber nur eine von sechs um. Für fünf Empfehlungen (Einfrieren der Pensionssicherungsbeiträge auf den Wert von 2014, Einfrieren der Nebengebührendurchschnittsätze/-zulagen auf den Wert von 2014, Klarstellung bei der Zuständigkeit des ÖBB-Pensionsrechts, Abschläge für vorzeitige Ruhestandsversetzungen, Reduzierung der Anwartschaften mit Pensionsverlustdeckel) fehlt nach wie vor der Gesetzesentwurf des Ministeriums. Aufgrund der Nichtumsetzung der Empfehlungen reduzierte sich das Einsparvolumen bis 2050 von 1,07 Mrd. Euro auf 0,56 Mrd. Euro.
Sehr niedriges Pensionsantrittsalter und eine außergewöhnlich hohe Zahl an krankheitsbedingten Ruhestandsversetzungen
Auffällig ist vor allem das niedrige Pensionsantrittsalter bei den ÖBB. Das scheint vor allem an der hohen Zahl an krankheitsbedingten Ruhestandsversetzungen zu liegen, die bei den ÖBB zuletzt über 72% ausgemacht haben.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
i. "Dienstgeber-Pensionsbeitrag der ÖBB"?
ii. "Pensionsbeitrag und Pensionssicherungsbeitrag der aktiven Bundesbahnbeamtinnen und –beamten"?
iii. "Pensionssicherungsbeitrag der Bundesbahn–Pensionistinnen und –Pensionisten"?