7653/J XXVII. GP
Eingelangt am 12.08.2021
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Klimaschutz‚ Umwelt‚ Energie‚ Mobilität‚ Innovation und Technologie
betreffend ÖBB-Managerbonuszahlungen
mitten in der Wirtschaftskrise
Die ÖBB mussten seit März 2020 aufgrund der Corona-Krise, wie viele andere Betriebe, massive Verluste in Kauf nehmen. Um diese Verluste abzufedern erhielten die ÖBB millionenschwere staatliche Unterstützungen sowohl in Form der Kurzarbeit, als auch durch die Senkung der Schienenmaut und einer Notvergabe für die Weststrecke. Die Intention dieser Maßnahmen war dem Vernehmen nach die Sicherstellung der Mobilität der Bevölkerung und die Sicherung von Arbeitsplätzen. Für viele Steuerzahler eröffnet sich nun die Frage, wie in diesem Krisenjahr vor dem Hintergrund der skizzierten Staatshilfen mit Bonuszahlungen an das ÖBB-Management konkret umgegangen wurde.
Mittlerweile ist jedenfalls bestätigt, dass bei den ÖBB sowohl 2020 als auch 2021 Bonuszahlungen geflossen sind (1). Dies zeigt leider erneut, dass die Ministerin ihre Aufsichtsfunktion im Ressort und ihre politische Verantwortung gegenüber der Bevölkerung nicht entsprechend wahrnimmt. Beispielsweise ist die Ministerin bei den Einschränkungen der AUA-Luxuspensionen aus unbekannten Gründen bis heute nicht aktiv geworden, obwohl die AUA diesbezüglich um legistische Hilfe gebeten hat (2). Auch bei der Reform des üppigen ÖBB-Beamtenpensionssystems ist Ministerin Gewessler bis dato nicht bereit, die Rechnungshof-Empfehlungen umzusetzen (3). In Summe addieren sich diese Versäumnisse zu einer hohen, jährlichen, zweistelligen Millionensumme, für die die Steuerzahler geradestehen müssen.
Quellen:
(1) https://www.diepresse.com/5950365/warum-es-bei-den-obb-weiterhin-bonuszahlungen-gibt
(2) https://kurier.at/wirtschaft/aua-ruft-wieder-nach-der-regierung/401094588
(3) https://www.kleinezeitung.at/politik/innenpolitik/5891568/Heftige-Kritik_NEOS-veraergert-dass-OeBBPensionsprivilegien-weiter
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende