7654/J XXVII. GP

Eingelangt am 12.08.2021
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Anfrage

der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesministerin für Landesverteidigung

betreffend Gründe für die Ablehnung des Kommandanten von Allensteig

 Der Truppenübungsplatz Allensteig (Kdt TÜPI A) ist für Training und Einsatzvorbereitung österreichischer Soldat_innen von großer Wichtigkeit, da dort Schießübungen und die Vorbereitung für Einsätze stattfinden. Nun wird diese wichtige Einrichtung schon seit September 2019 nur interimsmäßig von Oberst Herbert Gaugusch geleitet, der bis zu seiner Bestellung der stellvertretende Leiter des Truppenübungsplatzes war.

Laut Bundesministerin Tanner spießte sich die Neuausschreibung zuerst an Verhandlungen über den Organisationsplan mit dem damaligen Bundesministerium für öffentlichen Dienst und Sport, heute BMKÖS. Letztendlich fanden sich vier Kandidaten, von welchen drei die Mindestqualifikationen erfüllten. Keiner erfüllte, laut Ministerin Tanner, alle Wunscherfordernisse des BMLV. Am 7. Juli 2020 entschied sich die Bestellungskommission für Oberst Gaugusch. Der Bundespräsident als Oberbefehlshaber verweigerte der Ernennung allerdings zwei Mal seine Unterschrift (Juli und September 2020). Das BMLV zog daher die Bestellung am 22.12.2020 zurück. Oberst Gaugusch leitet den Truppenübungsplatz weiterhin interimistisch – mittlerweile seit zwei vollen Jahren.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

  1. Mit welcher Begründung wurde die vom BMLV vorgeschlagene Bestellung vom Oberbefehlshaber am 30. Juli 2020 abgelehnt?
    1. Welche Korrekturmaßnahmen setzte das BMLV um die Bewerbung nochmals in der Präsidentschaftskanzlei einzureichen?
  1. Mit welcher Begründung wurde die vom BMLV vorgeschlagene Bestellung vom Oberbefehlshaber am 25. September 2020 abgelehnt?
    1. Mit welcher Begründung erfolgte die formelle Rückziehung der Kandidatur erst am 22. Dezember 2020?
  1. Gibt es seit der Rückziehung der Kandidatur von Oberst Gaugusch eine neue Ausschreibung oder einen neuen Bestellungsprozess?
  2. Welche Konsequenzen – operationell und rechtlich – hat die Tatsache, dass ein wichtiger Truppenübungsplatz seit nunmehr zwei Jahren von einem Interimsleiter geführt wird, der nicht das Vertrauen des Oberbefehlshabers genießt?
  3. Bitte beschreiben Sie das Vorgehen des BMLV seit Rückziehung der Nominierung am 22.12.2020, sowie die Pläne zur Bestellung eines permanenten Leiters für den Truppenübungsplatz Allensteig.