Eingelangt am 12.08.2021
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Helmut
Brandstätter, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für
europäische und internationale Angelegenheiten
betreffend Diplomatenpässe
Vor kurzem veröffentlichte Chat
Protokolle zeigen ein Interesse von Personen an Diplomatenpässe, die kein
augenscheinliches Anrecht daran haben. Spezifisch zeigte sich, dass Thomas
Schmid als Generalsekretär im Finanzministerium mit Diplomatenpass reiste,
dieses Privileg aber nach seinem Übertritt in die ÖBAG verlor und das
relevanter Gesetz daher zu seinen Gunsten abändern lassen wollte. Laut
§ 6 Abs 1 Passgesetz 1992 sind Diplomatenpässe einer enumerativ
limitierten Gruppe von Personen zugänglich:
- dem Bundespräsidenten;
- dem Präsidenten des Nationalrates, dem
Präsidenten sowie den Vizepräsident_innen des Bundesrates;
- Mitgliedern der Bundesregierung und
Staatssekretären;
- Mitgliedern des außenpolitischen
Ausschusses des Nationalrates sowie den in Österreich gewählten
Mitgliedern des Europäischen Parlaments;
- leitenden Bediensteten des
Bundesministeriums für europäische und internationale
Angelegenheiten;
- sonstigen Beamten des höheren
auswärtigen Dienstes mit Ausnahme von Beamten im Ruhestand;
- sonstigen Vertragsbediensteten des
höheren auswärtigen Dienstes nach erfolgreich abgelegter
Dienstprüfung;
- Mitgliedern des diplomatischen Personals
österreichischer Berufsvertretungsbehörden;
- den Leiter_innen von Koordinationsbüros
der Österreichischen Gesellschaft für Entwicklungszusammenarbeit
und deren Stellvertreter_innen;
- anderen Personen, die von der Republik
Österreich in diplomatischer oder konsularischer Funktion im Ausland
eingesetzt werden;
- Personen, die in leitender Funktion im
Rahmen internationaler Organisationen und Einrichtungen tätig sind,
wenn diese Tätigkeit im außenpolitischen Interesse der Republik
Österreich liegt; und
- Ehegatt_innen oder eingetragenen Partner der
in Z 1, 8 und 9 genannten Personen, minderjährigen Kindern der in Z 8
und 9 genannten Personen, wenn sie mit diesen im gemeinsamen Haushalt
leben, sowie sonstige im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienangehörigen
der in Z 8 und 9 genannten Personen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher
folgende
- Welche Kriterien sind für § 6 Abs
1 Z 10 Passgesetz 1992 anwendbar?
- Welche Kriterien sind für § 6 Abs
1 Z 11 Passgesetz 1992 anwendbar?
- Wie viele Diplomatenpässe wurden in den
letzten drei Jahren (seit 1. Jänner 2018) ausgestellt?
- Bitte um Aufgliederung nach den 12
Kategorien (Ziffern) des § 6 Abs 1 Passgesetz 1992.
- Wie viele gültige Diplomatenpässe
sind derzeit im Umlauf?
- Bitte um Aufgliederung nach den 12
Kategorien (Ziffern) des § 6 Abs 1 Passgesetz 1992.