7660/J XXVII. GP

Eingelangt am 16.08.2021
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak‚ MA, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Datenschutzverstoß Jö Bonusclub

Wegen mangelhafter Information über den Einsatz personenbezogener Daten der Kundinnen und Kunden verhängte die Datenschutzbehörde gegen den von Rewe Österreich mit Partner_innen ins Leben gerufene Jö Bonusclub eine Strafe von zwei Millionen Euro. Der Jö Bonusclub will dagegen Beschwerde einlegen. 

Zwischen Mai 2019 und März 2020 sei seitens des Jö Bonusclubs in seiner Einverständniserklärung bei Anmeldung für den Jö Bonusclub nicht ausreichend über die Datennutzung informiert worden, heißt es in der Begründung des Bescheides der Datenschutzbehörde. Die Konzeption der Einwilligungserklärungen für das Kundenbindungsprogramm von Rewe (Billa, Bipa, Penny, Adeg), OMV und weiteren neun Partner_innen sei nach Ansicht der Behörde nicht ordnungsgemäß erfolgt und wurden anschließend unerlaubt zum sogenannten Profiling von Kund_innen genutzt. Daher liege ein Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung vor. Der Club habe den Eindruck vermittelt, Kund_innen würden sich nur für Rabatte und Gutscheine anmelden. Erst nachdem sie nach unten scrollten, hätten sie erfahren, dass sie sich mit der Einverständniserklärung auch zum sogenannten Profiling, also zur Weiterverwendung persönlicher Daten, bereit erklärten. Die DSGVO setzt eine Auskunft in einer "leicht zugänglichen", klaren und einfachen Sprache voraus, was auf Grund dieser Vorgehensweise aber nicht befolgt worden sei (orf.at, 3.8.2021)

Die Datenschutzbehörde beanstandet die Formatierung auf der Webseite des Clubs sowie auf den Anmeldeformularen. Eine Zustimmung zum Profiling soll nicht immer eindeutig ersichtlich gewesen sein. Das habe der Club nach einem ersten Verfahren auch eingesehen und geändert - die Daten von 2,3 Mio. Personen seien aber weiterverwendet worden (kurier.at, 2.8.2021). Auch beim physischen Flyer des Bonusclubs, der mittlerweile – wie die Webseite – angepasst wurde, sieht die Datenschutzbehörde eine Verletzung. Der Jö Bonusclub hätte entweder sämtliche Kund_innen informieren und eine neue Einwilligung einholen oder das Profiling einstellen müssen.

Die Datenschutzbehörde sieht im Profiling ein besonderes Risiko, weil bestimmte Aspekte einer Person bewertet und eine Vorhersage über ihr Verhalten in der Zukunft getroffen werden kann. Werden diese Daten an Dritte weitergegeben, könne das zu Problemen für Betroffene führen. Beim Jö Bonusclub wird eine weitreichende Zustimmung gegeben, da alle Partner_innen - neben den Rewe-Marken Billa, Penny und Bipa etwa auch Libro - die gesammelten Informationen verwenden können (diepresse.at, 2.8.2021).

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

  1. Inwiefern setzt sich Ihr Ressort im Zusammenhang mit dem von der Datenschutzbehörde festgestellten Datenschutzverstoß des Jö Bonusclubs für den Datenschutz für Konsument_innen ein? Welche Schritte wurden gesetzt?
  2. Gibt es anlässlich des Datenschutzverstoßes des Jö Bonusclubs einen Austausch zwischen Datenschutzbehörde und Ihrem Ressort? 
    1. Wenn ja, mit welchem Ziel?

b.    Wenn nein, weshalb nicht?

  1. Setzt Ihr Ministerium Maßnahmen, um den Datenschutz von Konsument_innen zu wahren? 
    1. Wenn ja, wie sehen diese Maßnahmen konkret aus? 
    2. Wenn nein, weshalb nicht?
  1. Setzt Ihr Ministerium Maßnahmen, um Datenschutzverstöße, wie den des Jö Bonus Clubs, zukünftig zu vermeiden?
    1. Wenn ja, wie sehen diese Maßnahmen konkret aus?
    2. Wenn nein, weshalb nicht?
  1. Wurden die AGB der "Unser Ö-Bonus Club GmbH" aus einer konsumentenschutzrechtlicher oder datenschutzrechtlicher Perspektive von Ihrem Ministerium geprüft?
    1. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
    2. Wenn nein, weshalb nicht? 
  1. Ist eine Aufklärung über den Datenschutzverstoß des Jö Bonusclubs auf dem Konsumentenportal (https://www.konsumentenfragen.at/) geplant?
    1. Wenn ja, wann?
    2. Wenn nein, weshalb nicht?
  1. Welche Maßnahmen setzt Ihr Ministerium darüber hinaus um Konsument_innen über Datenschutzverstöße aufzuklären?