7669/J XXVII. GP
Eingelangt am 18.08.2021
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Peter Schmiedlechner
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
betreffend aktuelle Entwicklungen beim Wolfsmanagement
Die Entleerung der Alpen hat begonnen, auf einigen Almen – wie zum Beispiel im Pitztal – wurden die Tiere bereits mitten im Sommer abgetrieben. Zu oft hat der Wolf zugeschlagen und das Wirtschaften für die Almbauern unmöglich gemacht. Almen ohne Tiere werden zuwachsen und das ist für Österreich als Tourismusland verheerend. Die Kulturlandschaft wie wir sie kennen wird ohne Tiere in ein paar Jahren verschwinden.
Bauern, Touristiker und Einheimische sind sich alle einig, ein besseres Wolfsmanagement bis hin zum Abschuss von Problemwölfen muss möglich sein. Der derzeit rechtlich mögliche Plan zum Abschuss von Problemwölfen, wie die TT berichtet, ist zu bürokratisch und wird nicht von Erfolg gekrönt sein.[1]
Entnahme von Problemwölfen: Wolfsjäger soll anonym bleiben
Das Land rechnet bei einem Abschuss mit einem „Aufschrei“. Die Möglichkeit wird vorbereitet, der WWF zweifelt.
Landeck – Der Wolf muss weg! – Bei Bauernvertretern ist das unstrittig. „Ohne Abschuss wird es nicht gehen“, hieß es bei der Sommersitzung der Bezirkslandwirtschaftskammer Landeck. Dort zeigte Daniel Schleich aus dem Büro von LHStv. Josef Geisler auf, wie schnell das künftig – aus Sicht des Landes – möglich sein soll. Nämlich innerhalb von maximal zwei Tagen von der Feststellung des Fachkuratoriums, dass es sich um einen „Problemwolf“ handelt, der dringend entnommen werden soll – bis zum Bescheid. Bei Experten ist das umstritten, das Tier ist strengstens geschützt.
Derzeit bereite man die rechtlichen Möglichkeiten vor, heißt es von Landesseite. Mehrere Hürden seien zu nehmen – unter anderem der Nachweis, dass auf der von Rissen betroffenen Alm kein Herdenschutz möglich sei. Der Abschussbescheid werde so ausgestellt, dass der Schütze anonym bleibt und nicht selbst zur Zielscheibe zu wird. Deshalb will man in einem definierten Raum die Schonzeit des Wolfes temporär aufheben – damit dürfen ihn dann ganzjährige Jagdberechtigung in diesem Gebiet schießen. Jagdgäste sind nicht erwünscht. Man empfehle, das erlegte Tier unmittelbar abzugeben. Die Trophäe bekommt der Jägerverband zu Schulungszwecken.
Auch wird der Wolf vor dem Abschuss nicht genetisch identifiziert. „Wir sagen, das muss schneller gehen.“ Aufgrund der dünnen Wolfsdichte soll der räumliche und zeitliche Zusammenhang reichen. Sprich, wenn ein Wolf in der Gegend geschossen wird, ist es der richtige. Ein „Problem“ sei die Aarhus-Konvention, die NGOs ein Beschwerderecht einräumt. „Wir werden aufschiebende Wirkung der Beschwerde aberkennen. Der Bescheid wird unmittelbar rechtskräftig“ – man spricht von einem dringenden Fall. Das müsse das Landesverwaltungsgericht entscheiden, was Tage, aber auch Wochen dauern könne. Die Maßnahme sei unwiderruflich. Mit einem „Aufschrei“ nach dem Bescheid wird gerechnet und dass der Instanzenweg bis zum EuGH beschritten wird. Mitunter auch, dass es zu einem Vertragsverletzungsverfahren durch die EU komme.
Es mache stutzig, wie schnell hier ein Abschuss ohne ordentliches Verfahren durchgeführt werden soll, sagt man beim WWF. Man gehe schon davon aus, dass ein Einspruch aufschiebende Wirkung hat, so Wolfsexperte Christian Pichler. Rechtlich räumt er dem Abschuss – außer er ist gut begründet – keine Chancen ein.
Es ist notwendig zu handeln: zum einen ist der Wolf laut der Internationalen Naturschutzunion (IUCN) in Europa nicht gefährdet. Zum anderen leiden die Bergbauern mit ihren Herden unter der Ausbreitung des Wolfes. Die Herdenschutzmaßnahmen greifen nicht, kosten aber viel Geld. Nach dem Vorbild Finnlands und anderer EU-Länder müssten wir den Wolf in der FFH-Richtlinie von der Stufe vier – mit besonders strengem Schutz – auf fünf zurücksetzen. Damit hätten wir bessere Möglichkeiten, Problemwölfe zu schießen.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie folgende
Anfrage
1. Wie viele Wolfsrisse gab es in Österreich im Jahr 2021 bis zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung?
2. Wie wirken sich diese im Einzelfall auf die Umwelt aus?
3. In welchen Gebieten häufen sich die Wolfsrisse in diesem Jahr?
4. Wie viele Wolfsrisse gab es 2020, 2019 und 2018?
5. In welchen Gebieten gab es Risse 2020, 2019 und 2018?
6. Wie viele Wölfe gibt es in Österreich aktuell?
7. Handelt es sich bei den Wölfen in Österreich um einzelne Tiere oder Rudel?
8. Wie hat sich die Wolfspopulation seit dem EU-Beitritt und der damit einhergehenden Entscheidung über den Wolfsstatus in der FFH-RL entwickelt?
9. Wie sind die Prognosen über die Anzahl der Wölfe (einzelne und Rudeln) für die nächsten fünf Jahre?
10. Welche Schritte im Zusammenhang mit der Debatte um eine mögliche Reduktion der Schutzstufe des Wolfes gem. FFH-RL haben Sie gesetzt? (Bitte um Aufschlüsselung inwiefern diese auf nationaler Ebene oder EU-Ebene gesetzt wurden und welche staatlichen bzw. nicht-staatlichen Organisationseinheiten eingebunden waren)
11. Welche Erfolge haben Sie hinsichtlich der Reduktion der Schutzstufe des Wolfes gem. FFH-RL erreicht?
12. Ab wann wird es die Möglichkeit geben, schneller bei Problemwölfen einzuschreiten?
13. Welche Definitionen von „Problemwolf“ sind in Ihrem Ressort geläufig?
14. Wie viele Risse oder Vorfälle muss es geben, damit ein Wolf zum Abschuss freigegeben wird bzw. seine Schonzeit ausgesetzt wird?