7670/J XXVII. GP

Eingelangt am 18.08.2021
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Peter Schmiedlechner

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend aktuelle Entwicklungen beim Wolfsmanagement

 

Die Entleerung der Alpen hat begonnen, auf einigen Almen – wie zum Beispiel im Pitztal – wurden die Tiere bereits mitten im Sommer abgetrieben. Zu oft hat der Wolf zugeschlagen und das Wirtschaften für die Almbauern unmöglich gemacht. Almen ohne Tiere werden zuwachsen und das ist für Österreich als Tourismusland verheerend. Die Kulturlandschaft wie wir sie kennen wird ohne Tiere in ein paar Jahren verschwinden.

 

Bauern, Touristiker und Einheimische sind sich alle einig, ein besseres Wolfsmanagement bis zum Abschuss von Problemwölfen muss möglich sein. Der derzeit rechtlich mögliche Plan zum Abschuss von Problemwölfen, wie die TT berichtet, ist zu bürokratisch und wird nicht von Erfolg gekrönt sein.[1]

 

 

Entnahme von Problemwölfen: Wolfsjäger soll anonym bleiben

Das Land rechnet bei einem Abschuss mit einem „Aufschrei“. Die Möglichkeit wird vorbereitet, der WWF zweifelt.

 

 Landeck – Der Wolf muss weg! – Bei Bauernvertretern ist das unstrittig. „Ohne Abschuss wird es nicht gehen“, hieß es bei der Sommersitzung der Bezirkslandwirtschaftskammer Landeck. Dort zeigte Daniel Schleich aus dem Büro von LH-StV. Josef Geisler auf, wie schnell das künftig – aus Sicht des Landes – möglich sein soll. Nämlich innerhalb von maximal zwei Tagen von der Feststellung des Fachkuratoriums, dass es sich um einen „Problemwolf“ handelt, der dringend entnommen werden soll – bis zum Bescheid. Bei Experten ist das umstritten, das Tier ist strengstens geschützt.

 

 Derzeit bereite man die rechtlichen Möglichkeiten vor, heißt es von Landesseite. Mehrere Hürden seien zu nehmen – unter anderem der Nachweis, dass auf der von Rissen betroffenen Alm kein Herdenschutz möglich sei. Der Abschussbescheid werde so ausgestellt, dass der Schütze anonym bleibt und nicht selbst zur Zielscheibe zu wird. Deshalb will man in einem definierten Raum die Schonzeit des Wolfes temporär aufheben – damit dürfen ihn dann ganzjährige Jagdberechtigung in diesem Gebiet schießen. Jagdgäste sind nicht erwünscht. Man empfehle, das erlegte Tier unmittelbar abzugeben. Die Trophäe bekommt der Jägerverband zu Schulungszwecken.

 

 Auch wird der Wolf vor dem Abschuss nicht genetisch identifiziert. „Wir sagen, das muss schneller gehen.“ Aufgrund der dünnen Wolfsdichte soll der räumliche und zeitliche Zusammenhang reichen. Sprich, wenn ein Wolf in der Gegend geschossen wird, ist es der richtige. Ein „Problem“ sei die Aarhus-Konvention, die NGOs ein Beschwerderecht einräumt. „Wir werden aufschiebende Wirkung der Beschwerde aberkennen. Der Bescheid wird unmittelbar rechtskräftig“ – man spricht von einem dringenden Fall. Das müsse das Landesverwaltungsgericht entscheiden, was Tage, aber auch Wochen dauern könne. Die Maßnahme sei unwiderruflich. Mit einem „Aufschrei“ nach dem Bescheid wird gerechnet und dass der Instanzenweg bis zum EuGH beschritten wird. Mitunter auch, dass es zu einem Vertragsverletzungsverfahren durch die EU komme.

 

 Es mache stutzig, wie schnell hier ein Abschuss ohne ordentliches Verfahren durchgeführt werden soll, sagt man beim WWF. Man gehe schon davon aus, dass ein Einspruch aufschiebende Wirkung hat, so Wolfsexperte Christian Pichler. Rechtlich räumt er dem Abschuss – außer er ist gut begründet – keine Chancen ein.

 

Es ist notwendig zu handeln, zum einen ist der Wolf laut der Internationalen Naturschutzunion (IUCN) in Europa nicht gefährdet. Zum anderen leiden die Bergbauern mit ihren Herden unter der Ausbreitung des Wolfes. Die Herdenschutzmaßnahmen greifen nicht, kosten aber viel Geld. Nach dem Vorbild Finnlands und anderer EU-Länder müssten wir den Wolf in der FFH-Richtlinie von der Stufe vier – mit besonders strengem Schutz – auf fünf zurücksetzen. Damit hätten wir bessere Möglichkeiten, Problemwölfe zu schießen.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende

 

 

Anfrage

 

 

1.    Inwiefern übernehmen Sie in Ihrem Ressort sozialpolitische Verantwortung für die größer werdende Bedrohung durch Problemwölfe im ländlichen Raum?

2.    Gibt es in Ihrem Ressort Studien, Expertengutachten oder ähnliches über Auswirkungen auf das Sozialverhalten aufgrund der Angst vor Angriffen großer Beutegreifer auf Menschen?

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wenn ja, welche Präventionsschritte setzen Sie?

c.    Wenn nein, warum nicht?

d.    Wenn nein, werden Sie solche beauftragen?

3.    Inwiefern übernehmen Sie in Ihrem Ressort gesundheitspolitische Verantwortung für die größer werdende Bedrohung durch Problemwölfe im ländlichen Raum?

4.    Gibt es in Ihrem Ressort Studien, Expertengutachten oder ähnliches über gesundheitliche Auswirkungen durch die Angst vor Angriffen großer Beutegreifer auf Menschen?

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wenn ja, welche Präventionsschritte setzen Sie?

c.    Wenn nein, warum nicht?

d.    Wenn nein, werden Sie solche beauftragen?

5.    Welche darüber hinaus gehenden Konsequenzen im Hinblick auf die Gesundheit der Österreicherinnen und Österreicher sind bei einer weiteren Verbreitung des Wolfes in Österreich zu erwarten?

6.    Gibt es in Ihrem Ressort Studien, Expertengutachten oder ähnliches über zu erwartende Angriffe auf den Menschen durch Wölfe?

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wenn ja, welche Präventionsschritte setzen Sie?

c.    Wenn nein, warum nicht?

d.    Wenn nein, werden Sie solche beauftragen?

7.    Welche Definitionen von „Problemwolf“ sind in Ihrem Ressort geläufig?

8.    Haben Sie sich für die Rückstufung des Schutzstatus des Wolfes vom Anhang 4 in den Anhang 5 der FFH-Richtlinie im Rahmen der letzten Regierungsklausur eingesetzt?

a.    Wenn ja, haben Sie dieses Thema angesprochen und gegenüber wem?

b.    Wenn ja, was haben Sie erreicht?

c.    Wenn nein, warum nicht?

 



[1] https://www.tt.com/artikel/30797563/entnahme-von-problemwoelfen-wolfsjaeger-soll-anonym-bleiben