7689/J XXVII. GP
Eingelangt am 27.08.2021
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Passkontrolle im Schengenraum
Eine wesentliche Errungenschaft im Rahmen der europäischen Integration war der Wegfall der Grenzkontrollen durch das Schengener Übereinkommen. Neben der Einführung des Euro als gemeinsames Zahlungsmittel war dies eine der für die europäischen Bürgerinnen und Bürger positivste und spürbarste Auswirkung der EU.
Bedauerlicherweise wurde diese Errungenschaft zuerst unter dem Vorwand der Terrorbekämpfung und aktuell unter dem Vorwand der Pandemie-Bekämpfung sukzessive und dauerhaft eingeschränkt.
Gemäß Art. 20 des Schengener Grenzkodex dürfen die Binnengrenzen unabhängig von der Staatsangehörigkeit der betreffenden Personen an jeder Stelle ohne Personenkontrollen überschritten werden. Natürlich sieht der Grenzkodex Ausnahmebestimmungen vor.
Dennoch stellt sich die Frage, auf welcher Grundlage am 19.08.2021 die aus Griechenland am Flughafen Wien einreisenden Passagiere direkt nach dem Aussteigen aus dem Flugzeug einer Passkontrolle unterzogen worden sind. Die Kontrolle um ca. 16.15 wurde von drei Polizeibeamten durchgeführt. Es wurden definitiv nur die Reisepässe, nicht aber allfällige Impf- oder Testnachweise kontrolliert. Es handelte sich jedenfalls nicht um eine stichprobenartige Kontrolle, weil jeder Passagier des Flugzeuges kontrolliert wurde.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher
folgende