7692/J XXVII. GP

Eingelangt am 31.08.2021
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Anfrage

 

des Abgeordneten Hannes Amesbauer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten

betreffend Evakuierungen aus Afghanistan

 

Am 25. August 2021 haben Sie in einem Interview in der ZiB2 erklärt, dass seit der Machtübernahme der Taliban bereits 87 Personen von Afghanistan herausgeholt worden seien. Ihren Ausführungen folgend, dürfte es sich dabei um österreichische Staatsbürger, Doppelstaatsbürger und Personen mit aufrechten Aufenthaltstitel in Österreich handeln. Sie sprachen von „noch zwei, drei Duzend“ Menschen mit afghanischen Wurzeln, die auf die Ausreise nach Österreich warten würden. "Sie haben sich erst in den letzten Tagen, zum Teil in den letzten Stunden bei uns manifestiert." Zwar haben Sie auch darauf hingewiesen, dass seit Jahren die höchste Reisewarnstufe für Afghanistan gelte, und dass davor gewarnt wurde dort hinzufahren. Die meisten Personen seien dort wohl auf Familienbesuch oder Doppelstaatsbürger, erklärten Sie. Von der hohen Zahl seien Sie überrascht gewesen. Anfangs rechnete man wohl mit weniger, als die bereits herausgeholt wurden.

(Quelle: https://www.diepresse.com/6025570/helfen-vor-ort-schallenberg-bekraftigt-nein-zu-aufnahme-von-afghanen)

 

Überrascht durften durchaus auch die Zuschauer über Ihre Ausführungen gewesen sein. Zumal laut § 7 des Asylgesetzes die Einreise eines Asylberechtigten in sein Herkunftsland als Hinweis gesehen werden muss, dass ein in Art. 1 Abschnitt C Z 1, 2 oder 4 der Genfer Flüchtlingskonvention angeführter Endigungsgrund eingetreten ist. Demzufolge wäre jedenfalls ein Verfahren zur Aberkennung des Status des Asylberechtigen einzuleiten.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten folgende

 

Anfrage

 

1.    Wie viele Personen wurden zum Zeitpunkt der Einbringung der gegenständlichen Anfrage effektiv aus Afghanistan evakuiert?

2.    Wie viele dieser Personen waren österreichische Staatsbürger?

a.    Warum hielten sich diese Personen jeweils in Afghanistan auf?

3.    Wie viele dieser österreichischen Staatsbürger haben afghanische Wurzeln?

4.    Wie viele dieser Personen waren Doppelstaatsbürger?

a.    Warum hielten sich diese Personen jeweils in Afghanistan auf?

5.    Wie viele dieser Personen hatten einen aufrechten Asylstatus?

a.    Warum hielten sich diese Personen jeweils in Afghanistan auf?

b.    Werden diese Personen der zuständigen Behörde gemeldet um ein entsprechendes Aberkennungsverfahren anzustrengen?

6.    Waren unter diesen Personen auch Personen mit einem laufenden Asylverfahren?

a.    Wenn ja, wie viele?

b.    Wenn ja, warum hielten sich diese Personen jeweils in Afghanistan auf?

c.    Wenn ja, werden diese Personen der Behörde gemeldet, die das Asylverfahren führt?

7.    Waren unter diesen Personen auch Personen mit anderen Aufenthaltstiteln?

a.    Wenn ja, welche Aufenthaltstitel hatten diese Personen?

b.    Wenn ja, wie viele Personen waren das jeweils?

 

8.    Wie viele Personen halten sich zum Zeitpunkt der Einbringung der gegenständlichen Anfrage noch in Afghanistan auf, die auf eine Ausreise nach Österreich warten?

9.    Wie viele dieser Personen sind österreichische Staatsbürger?

a.    Warum halten sich diese Personen jeweils in Afghanistan auf?

10. Wie viele dieser österreichischen Staatsbürger haben afghanische Wurzeln?

11. Wie viele dieser Personen sind Doppelstaatsbürger?

a.    Warum halten sich diese Personen jeweils in Afghanistan auf?

12. Wie viele dieser Personen haben einen aufrechten Asylstatus?

a.    Warum halten sich diese Personen jeweils in Afghanistan auf?

b.    Werden diese Personen der zuständigen Behörde gemeldet um ein entsprechendes Aberkennungsverfahren anzustrengen?

13. Sind unter diesen Personen auch Personen mit einem laufenden Asylverfahren?

a.    Wenn ja, wie viele?

b.    Wenn ja, warum halten sich diese Personen jeweils in Afghanistan auf?

c.    Wenn ja, werden diese Personen der Behörde gemeldet, die das Asylverfahren führt?

14. Sind unter diesen Personen auch Personen mit anderen Aufenthaltstiteln?

a.    Wenn ja, welche Aufenthaltstitel hatten diese Personen?

b.    Wenn ja, wie viele Personen waren das jeweils?

 

15. Wie viele Personen aus welchen jeweiligen Bereichen sind bzw. waren seitens des Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten bzw. seitens der Botschaften mit den Evakuierungen aus Afghanistan beschäftigt?

16. Welche Kosten sind dem BMEIA für die Rückholungen insgesamt und gegliedert nach verschiedenen Aufwendungen entstanden?

17. Trotz höchster Reisewarnstufe haben sich diese Personen, unabhängig von deren Aufenthaltsstatus, in die Gefahrenzone begeben. Werden diese für die entstandenen Kosten zur Verantwortung gezogen?

18. Wenn ja, wie und in welcher Höhe?

19. Wenn nein, warum nicht?

 

20. Sind dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten generell Personen bekannt, die sich mit einem aufrechten Asylstatus in Österreich in ihrem jeweiligen Herkunftsland aufhalten?

21. Wenn ja, wie viele Personen betrifft das?

22. Wenn ja, wie gliedern sich diese Personen auf die jeweiligen Herkunftsländer auf, in denen sie sich aufhalten?

23. Wenn ja, durch welche Umstände erlangt das BMEIA im Regelfall darüber Kenntnis?

24. Wenn ja, was sind die Gründe, weshalb sich diese Personen in den jeweiligen Herkunftsländern aufhalten?

25. Wenn dem BMEIA Personen zur Kenntnis gelangen, die sich trotz aufrechten Asylstatus in ihrem jeweiligen Herkunftsland aufhalten, werden diese grundsätzlich an die zuständigen Behörden gemeldet, um ein Aberkennungsverfahren anzustrengen?

26. Wenn nein, warum nicht?