7693/J XXVII. GP

Eingelangt am 31.08.2021
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Anfrage

 

des Abgeordneten Hannes Amesbauer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Heimaturlaube von Asylberechtigten und Asylwerbern

 

Am 25. August 2021 hat Außenminister Schallenberg in einem Interview in der ZiB2 erklärt, dass seit der Machtübernahme der Taliban bereits 87 Personen von Afghanistan herausgeholt worden seien. Seinen Ausführungen folgend, dürfte es sich dabei um österreichische Staatsbürger, Doppelstaatsbürger und Personen mit aufrechten Aufenthaltstitel in Österreich handeln. Er sprach von „noch zwei, drei Duzend“ Menschen mit afghanischen Wurzeln, die auf die Ausreise nach Österreich warten würden. "Sie haben sich erst in den letzten Tagen, zum Teil in den letzten Stunden bei uns manifestiert." Zwar hat er auch darauf hingewiesen, dass seit Jahren die höchste Reisewarnstufe für Afghanistan gelte, und dass davor gewarnt wurde dort hinzufahren. Die meisten Personen seien dort wohl auf Familienbesuch oder Doppelstaatsbürger, erklärte er. Von der hohen Zahl sei er überrascht gewesen. Anfangs rechnete man wohl mit weniger, als die bereits herausgeholt wurden.

(Quelle: https://www.diepresse.com/6025570/helfen-vor-ort-schallenberg-bekraftigt-nein-zu-aufnahme-von-afghanen)

 

Überrascht durften durchaus auch die Zuschauer über diese Ausführungen gewesen sein. Zumal laut § 7 des Asylgesetzes die Einreise eines Asylberechtigten in sein Herkunftsland als Hinweis gesehen werden muss, dass ein in Art. 1 Abschnitt C Z 1, 2 oder 4 der Genfer Flüchtlingskonvention angeführter Endigungsgrund eingetreten ist. Demzufolge wäre jedenfalls ein Verfahren zur Aberkennung des Status des Asylberechtigen einzuleiten.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

 

Anfrage

 

1.    Sind dem Bundesministerium für Inneres Personen mit aufrechten Asylstatus in Österreich bekannt, die sich aktuell in ihrem jeweiligen Herkunftsland aufhalten?

2.    Wenn ja, wie viele Personen sind das?

3.    Wenn ja, wie gliedern sich diese Personen auf die jeweiligen Herkunftsländer auf?

4.    Wenn ja, wird bei diesen Personen umgehend ein Aberkennungsverfahren eingeleitet bzw. wenn nicht, warum?

 

5.    Sind dem Bundesministerium für Inneres Personen mit einem laufenden Asylverfahren in Österreich bekannt, die sich aktuell in ihrem jeweiligen Herkunftsland aufhalten?

6.    Wenn ja, wie viele Personen sind das?

7.    Wenn ja, wie gliedern sich dieser Personen auf die jeweiligen Herkunftsländer auf?

8.    Wenn ja, wie wirkt sich das auf die Asylverfahren aus?

 

9.    Sind unter den Personen, die aktuell vom Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten aus Afghanistan evakuiert werden bzw. bereits evakuiert worden sind, weil sie österreichische Staatsbürger, Doppelstaatsbürger oder Personen mit einem aufrechten Aufenthaltstitel sind, auch Asylberechtigte oder Asylwerber?

10. Wenn ja, wie viele Asylberechtigte sind darunter?

a.    Wurden bei diesen Personen bereits Aberkennungsverfahren eingeleitet?

b.    Wenn nein, warum nicht?

11. Wenn ja, wie viele Asylwerber sind darunter?

a.    Wie wirkt sich das auf das laufende Asylverfahren aus?

 

12. Wie viele Asyl-Aberkennungsverfahren wurden – gegliedert nach Herkunftsländer – jeweils in den Jahren 2019, 2020 und bisher im Jahr 2021 insgesamt eingeleitet?

13. Wie viele dieser Aberkennungsverfahren in den jeweiligen Jahren wurden – gegliedert nach Herkunftsländer – eingeleitet, weil die Person in ihr Herkunftsland eingereist ist?

14. Wie viele dieser Aberkennungsverfahren in den jeweiligen Jahren, die aufgrund der Einreise in das Herkunftsland eingeleitet wurden, hatten – gegliedert nach Herkunftsländer – auch die Aberkennung des Asylstatus zur Folge?