7705/J XXVII. GP

Eingelangt am 31.08.2021
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit

betreffend Lohn- und Sozialdumping Kurzarbeit

 

Das BMF gab via APA OTS am 25. Juli 2021 bekannt:

 

Kurzarbeit: Mehr als 31.000 Arbeitnehmer in über 10.000 Betrieben von Finanzpolizei überprüft

Wien (OTS) - Die Finanzpolizei hat von April 2020 bis 30. Juni 2021 neben ihren bestehenden Aufgaben bundesweit über 31.000 Arbeitnehmer in mehr als 10.000 Betrieben in Zusammenhang mit der Kurzarbeit kontrolliert. Dies führte zu knapp 6.000 Kontrollmeldungen, davon erging der Großteil (4.936) an das AMS, 648 an die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) sowie 297 an die Taskforce Sozialleistungsbetrug (SOLBE) im Bundeskriminalamt.

 

Zudem stellte die Finanzpolizei über 850 Strafanträge, die sich in Zusammenhang mit den Kurzarbeitskontrollen ergaben und beantragte Geldstrafen in der Höhe von knapp 1,7 Millionen Euro. Die meisten davon betrafen Verstöße nach dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz, dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz, dem Arbeitslosenversicherungsgesetz und dem Ausländerbeschäftigungsgesetz.[1]

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit folgende

 

ANFRAGE

 

1.    Wie viele der 4.936 Kontrollmeldungen im Zusammenhang mit Kurzarbeit betrafen jeweils das AMS Wien, AMS Niederösterreich, AMS Oberösterreich, AMS Burgenland, AMS Steiermark, AMS Kärnten, AMS Salzburg, AMS Tirol und AMS Vorarlberg?

2.    Wie viele der Kontrollmeldungen im Zusammenhang mit Kurzarbeit betrafen im AMS Wien, AMS Niederösterreich, AMS Oberösterreich, AMS Burgenland, AMS Steiermark, AMS Kärnten, AMS Salzburg, AMS Tirol und AMS Vorarlberg jeweils das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz?

3.    Wie viele der Kontrollmeldungen im Zusammenhang mit Kurzarbeit betrafen im AMS Wien, AMS Niederösterreich, AMS Oberösterreich, AMS Burgenland, AMS Steiermark, AMS Kärnten, AMS Salzburg, AMS Tirol und AMS Vorarlberg jeweils das Arbeitslosenversicherungsgesetz?

4.    Wie viele der Kontrollmeldungen im Zusammenhang mit Kurzarbeit betrafen im AMS Wien, AMS Niederösterreich, AMS Oberösterreich, AMS Burgenland, AMS Steiermark, AMS Kärnten, AMS Salzburg, AMS Tirol und AMS Vorarlberg jeweils das Ausländerbeschäftigungsgesetz?

5.    Wie viele der Kontrollmeldungen im Zusammenhang mit Kurzarbeit betrafen im AMS Wien, AMS Niederösterreich, AMS Oberösterreich, AMS Burgenland, AMS Steiermark, AMS Kärnten, AMS Salzburg, AMS Tirol und AMS Vorarlberg jeweils das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz?

6.    Wie viele der 4.936 Kontrollmeldungen im Zusammenhang mit Kurzarbeit betrafen jeweils Scheinfirmen und in welchen Bundesländern?

7.    Wie viele der 648 Kontrollmeldungen im Zusammenhang mit Kurzarbeit und der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) betrafen jeweils die Bundesländer Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Burgenland, Steiermark, Kärnten, Salzburg, Tirol und Vorarlberg?

8.    Wie viele Kontrollmeldungen im Zusammenhang mit Kurzarbeit und der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) betrafen jeweils in den Bundesländern Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Burgenland, Steiermark, Kärnten, Salzburg, Tirol und Vorarlberg das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz?

9.    Wie viele der Kontrollmeldungen im Zusammenhang mit Kurzarbeit und der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) betrafen jeweils in den Bundesländern Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Burgenland, Steiermark, Kärnten, Salzburg, Tirol und Vorarlberg das Arbeitslosenversicherungsgesetz?

10. Wie viele der Kontrollmeldungen im Zusammenhang mit Kurzarbeit und der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) betrafen jeweils in den Bundesländern Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Burgenland, Steiermark, Kärnten, Salzburg, Tirol und Vorarlberg das Ausländerbeschäftigungsgesetz?

11. Wie viele der Kontrollmeldungen im Zusammenhang mit Kurzarbeit und der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) betrafen jeweils in den Bundesländern Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Burgenland, Steiermark, Kärnten, Salzburg, Tirol und Vorarlberg das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz?

12. Wie viele der 648 Kontrollmeldungen im Zusammenhang mit Kurzarbeit und der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) betrafen jeweils Scheinfirmen und in welchen Bundesländern?



[1] https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20210725_OTS0010/kurzarbeit-mehr-als-31000-arbeitnehmer-in-ueber-10000-betrieben-von-finanzpolizei-ueberprueft