7709/J XXVII. GP
Eingelangt am 31.08.2021
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ANFRAGE
der Abgeordneten Peter Wurm, Dr. Dagmar Belakowitsch
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Arbeit
betreffend Folgeanfrage Arbeitsinspektoratsüberprüfung bei Scheinfirmen Bundesland Salzburg
Folgeanfrage zu Nr. 6684/ /AB bzw. Nr. 6755/J
Der Bundesminister für Arbeit hat folgende Beantwortung Nr. 6684/ /AB bzw. Nr. 6755/J am 20. Juli 2021 übermittelt:
Bei den in der Anfrage aufgelisteten Unternehmen sind keine Überprüfungen durch das Arbeitsinspektorat erfolgt.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit folgende
ANFRAGE
1) Warum wurde bei den aufgelisteten Scheinfirmen Nr. 6755/J keine Überprüfungen des Arbeitsinspektorats durchgeführt?
2) Wer hat diese Entscheidung, dass keine Überprüfungen des Arbeitsinspektorats durchgeführt worden sind, zu verantworten?
3) Wie rechtfertigen Sie diese Nicht-Überprüfung in Bezug auf die im Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz-SBBG vorgesehene Behördenkooperation?
4) Bei wie vielen Sozialbetrugsfällen kam es seit Inkrafttreten des Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz-SBBG zu einer Behördenkooperation des Arbeitsinspektorats mit anderen Behörden?
5) Wie teilten sich diese Sozialbetrugsfälle auf die einzelnen Bundesländer und Wirtschaftsbranchen auf?
6) Wer ist für die Behördenkooperation gemäß Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz-SBBG im Bundesministerium für Arbeit auf Beamtenebene verantwortlich?
7) Wer ist für die Behördenkooperation gemäß Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz-SBBG im Bundesministerium für Arbeit im Kabinett des Bundesministers bzw. im Generalsekretariat verantwortlich?
8) Wie oft hat es seit dem 1.1.2020 Abstimmungen bzw. Koordinationsbesprechungen auf der Grundlage der Behördenkooperation gemäß Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz-SBBG bisher gegeben?
9) Um welche inhaltlichen Abstimmungen ist es dabei gegangen (Frage 8.)?