7718/J XXVII. GP
Eingelangt am 01.09.2021
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Sabine Schatz, GenossInnen
an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration
betreffend die Beratungstätigkeit und Personalsituation der Bundesstelle für Sektenfragen im Jahr 2020 und dem ersten Halbjahr 2021
Die Bundesstelle für Sektenfragen wurde im Jahr 1998 eingerichtet und dient als zentrale Anlaufstelle sowohl für Privatpersonen als auch für öffentliche und private Einrichtungen. Die Schwerpunkte liegen auf möglichst objektiver Information und Dokumentation sowie kostenloser und vertraulicher Information und Beratung von Betroffenen, Angehörigen und Bezugspersonen. Im Tätigkeitsbericht der Bundesstelle für Sektenfragen an das Bundeskanzleramt für den Berichtszeitraum: 2018 heißt es: „Die Entwicklung der vergangenen Jahre im Personalbereich war geprägt von der finanziellen Kürzung des Gesamtbudgets der Bundesstelle für Sektenfragen um 20 Prozent und der damit verbundenen Notwendigkeit der personellen Einsparung.“[1] Gleichzeitig stiegen die die Beratungsfälle seit einigen Jahren an. Darüber hinaus, so heißt es im Bericht, würde die Bundesstelle vermehrt Öffentlichkeitsarbeit, Medienbetreuung und Vernetzungsarbeit übernehmen und sieht sich darüber hinaus mit neuhinzugekommen Verpflichtungen und Regelungen im administrativen Bereich sowie neuen Meldepflichten (etwa dem Bundeskanzleramt oder dem Bundesministerium für Finanzen) konfrontiert.
In der 2/AB vom 04.12.2019 zu 14/J (XXVII. GP) hieß es dazu: „Nachdem nach derzeitigem Stand aufgrund eines fehlenden Bundesfinanzgesetzes mit Jahresbeginn 2020 das Budget 2019 fortgeschrieben wird, ist vorerst kein personeller Ausbau vorgesehen. Die weitere Ausgestaltung der Arbeit der Bundesstelle für Sektenfragen und ihrer Finanzierung obliegt dann einer neuen Bundesregierung.“
2019 fanden insgesamt 4.392 fachspezifische Kontakte (Information und Beratung) mit 1.706 Personen statt, eine leichte Steigerung gegenüber Jahr 2018 (3.975 Kontakte mit 1.649 Personen). Im Rahmen der psychosozialen Beratung und Begleitung von 502 Beratungsfällen setzten sich 278 Frauen* und 218 Männer* mit der Bundesstelle in Verbindung.
Mit Ende des Jahres 2018 umfasste das Team der Bundestelle für Sektenfragen fünf MitarbeiterInnen. Laut Parlamentskorrespondenz Nr. 1098 vom 22.10.2020, die die Diskussion des Tätigkeitsberichts der Sektenstelle im parlamentarischen Familienausschuss für die Öffentlichkeit zusammenstellt, ist auch für das Jahr 2019 keine Verbesserung der Personalsituation zu berichten[2]. Leiter German Müller in Bezug gab im Familienausschuss weiter an, dass die Zahl an Beratungen und Medienanfragen zugenommen habe, wodurch die Anforderungen an die fünf Mitarbeiter*innen immer weiter steigen würden. Vor dem Hintergrund des massiven Anstiegs von Verschwörungsmythen im Kontext der Corona-Krise muss von einem weiteren Anstieg des Arbeitsdrucks auf die Mitarbeiter*innen ausgegangen werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende Anfrage:
1. Sind für das Jahr 2020 personelle Veränderungen in der Bundesstelle für Sektenfragen zu berichten?
a. Wenn ja, welche?
2. Sind für das erste Halbjahr 2021 personelle Veränderungen in der Bundesstelle für Sektenfragen zu berichten?
a. Wenn ja, welche?
3. Im Familienausschuss kündigte die damalige Ministerin Aschbacher an, dass das Budget der Sektenstelle von 2019 auf 2020 um 10.000 € erhöht werden soll und dass diese Erhöhrung werde auch im nächsten Jahr fortgeschrieben. Ist es zu dieser Budgeterhöhung für 2020 und 2021 tatsächlich gekommen?
a. Wenn ja, wofür wurden die erhöhten Budgetmittel konkret eingesetzt?
b. Deckt die Erhöhung von 10.000 Euro jenen Bedarf, der der Sektenstelle durch die Kürzungen der vergangenen Jahre und die steigenden Erfordernisse durch die Corona-Krise tatsächlich entstanden ist?
4. Ist, angesichts der steigenden Aufgaben und Anforderungen an die MitarbeiterInnen der Bundesstelle für Sektenfragen und der fehlenden Personalaufstockung, eine Minderung der Leistungen für Privatpersonen als auch für öffentliche und private Einrichtungen notwendig?
a. Wenn ja, in welchem Umfang und ab/seit wann?
5. Können alle Anfragen, angesichts der steigenden Aufgaben und Anforderungen an die MitarbeiterInnen der Bundesstelle für Sektenfragen und des Rückgangs an Personal, in ausreichendem Maße bearbeitet werden?
a. Wenn nein, wie viele zusätzliche Wochenarbeitsstunden würde es benötigen, um alle Anfragen an die Bundesstelle für Sektenfragen in ausreichendem Maße zu bearbeiten?
b. Welche Bereiche der Tätigkeit leiden besonders unter der angespannten Personalsituation?
6. Ist ein personeller Ausbau des Teams der Bundesstelle für Sektenfragen für das zweite Halbjahr Jahr 2021 geplant?
7. Ist ein personeller Ausbau des Teams der Bundesstelle für Sektenfragen für das Jahr 2022 geplant?
a. Wenn nein, warum nicht?
b. Wenn ja, wann konkret?
c. Wenn ja, welche inhaltlichen oder administrativen Aufgaben soll eine neue Mitarbeiterin/ein neuer Mitarbeiter übernehmen?
8. Wie viele Beratungsfälle gab es im Jahr 2019?
9. Wie viele Beratungsfälle gab es im Jahr 2020?
10. Wie viele Beratungsfälle gab es im ersten Halbjahr 2021?
11. Wie viele fachspezifische Kontakte (Information und Beratung) fanden im Jahr 2020 statt?
12. Wie viele fachspezifische Kontakte (Information und Beratung) fanden im ersten Halbjahr 2021statt?
13. Mit wie vielen Personen gab es im Jahr 2020 fachspezifischen Kontakt (Information und Beratung)?
14. Mit wie vielen Personen gab es im ersten Halbjahr 2021 fachspezifischen Kontakt (Information und Beratung)?
15. Wie viele Beratungsfälle gab es in der ersten Hälfte des Jahres 2019?
16. Wie viele Beratungsfälle aus dem Jahr 2020 betrafen den Bereich „Staatsverweigerer bzw. souveräne Bewegungen“ im breitesten Sinn?
17. Wie viele Beratungsfälle aus dem ersten Halbjahr 2021 betrafen den Bereich „Staatsverweigerer bzw. souveräne Bewegungen“ im breitesten Sinn?
18. Im Tätigkeitsbericht für das Jahr 2019[3], das auch eine Vorausschau auf die durch die Corona-Pandemie entstanden Herausforderungen enthält, ist u.a. ein kurzer Abschnitt über „Verschwörungstheorien und Antisemitismus“ enthalten. Dieser gibt allgemeine Informationen zu antisemitischen Codes und Verschwörungsmythen, erläutert jedoch die Situation in Österreich nicht. Verzeichnet die Bundesstelle für Sektenfragen für das Jahr 2020 und das erste Halbjahr 2021 einen Anstieg an Beratungsanfragen/Informationsanfragen im Zusammenhang mit dem Themenblock „Verschwörungstheorien und Antisemitismus“?
19. Im Tätigkeitsbericht gibt es ein Kapitel zu pseudomedizinischen Mittel, die vorgeben, gegen SARS-Cov-2 wirksam zu sein. Gibt es zwischen der Bundesstelle für Sektenfragen und dem Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsument*innenschutz seit 2019 einen Austausch hinsichtlich Verschwörungsmythen und Falschinformationen rund um das Corona-Virus?
a. Wenn ja, wie sieht dieser Austausch aus?
b. Welche zielgruppenspezifischen Maßnahmen wurden durch die Informationen der Bundestelle für Sektenfragen getroffen?
[1] Bundesstelle für Sektenfragen (2019): Bericht der Bundesstelle für Sektenfragen an das Bundeskanzleramt, Berichtszeitraum: 2018; Wien. S. 19
[2] https://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2020/PK1098/index.shtml, abgerufen am 19.7.2021
[3] Bericht der Bundesstelle für Sektenfragen an das Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend Berichtszeitraum: 2019; Wien.