7720/J XXVII. GP

Eingelangt am 01.09.2021
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ANFRAGE

der Abgeordneten Katharina Kucharowits, Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Evaluierung der Sicherheitslage in Afghanistan

Nach dem Abzug der internationalen Truppen nach 20-jährigem Einsatz in Afghanistan und der darauffolgenden Ausreise des Präsidenten Ghani hat die Terrororganisation der Taliban das ganze Land wieder unter Kontrolle. Errungenschaften der vergangenen zwei Jahrzehnte, insbesondere jene für Mädchen und Frauen sowie für die Bevölkerung der Hazara, wie der Zugang zu Bildung oder zur Gesundheitsversorgung – im Falle der vormals verfolgten Hazara geht es sogar um ihr Existenzrecht – werden nun schlagartig wieder zurückgenommen. Afghanistan versinkt im Chaos und Terrorherrschaft, die Angst der Bevölkerung vor dem Regime der Terrororganistaion ist groß, viele Menschen versuchen das Land zu verlassen. Allerdings ist der Flughafen gesperrt, obwohl nun dort tausende Menschen verharren. Kinder, Frauen und Männer sterben vor Ort am Flughafen, es gibt bereits Berichte über von den Taliban hingerichtete Menschen, die zuvor für westliche Mächte beruflich tätig waren.

Dass Menschenrechtsorganisationen seit Jahren betonen, dass Afghanistan kein sicheres Land ist, zeigt sich jetzt in all ihrer Deutlichkeit. Dabei hat Innenminister Nehammer noch im Rahmen eines ZIB2-Interviews vom 23. Juni 2021 erwähnt, dem wäre nicht so. Dabei hat sich der Innenminister in diesem Zusammenhang auf 2.000 Quellen, auf Basis dessen das BMI das Land bzw. bestimmte Regionen in Afghanistan als sicher einstufen würde. Informationen zu diesen vielen Quellen wurden aber nicht erläutert. Dabei lässt der Innenminister völlig offen, auf welche Zahlen und auf welcher Datenlage genau die Entscheidungen beruhen, Menschen hier zu entwurzeln und nach Afghanistan abzuschieben.

Noch immer pocht die Bundesregierung, allen voran Innenminister Nehammer und Bundeskanzler Sebastian Kurz, auf Abschiebungen nach Afghanistan. Dass dies völkerrechtswidrig ist und gegen die Menschenrechtskonvention verstößt, scheint nur eine Fußnote zu sein. Die Bundesregierung bleibt auf ihrer Linie und versucht gegebenenfalls, in die Nachbarländer Afghanistans abzuschieben.

Währenddessen sieht das Außenministerium für Afghanistan die höchste Reisewarnstufe, nämlich Sicherheitswarnstufe 6, vor. Dies wird mit folgenden Worten erläutert[1]: „Reisewarnungen werden im Regelfall nur in besonderen Krisensituationen ausgesprochen, wenn eine generelle Gefährdung für Leib und Leben besteht.“ Für Afghanistan bedeutet das laut den Informationen des Außenministeriums: „Bestehendes Risiko von gewalttätigen Auseinandersetzungen, Raketeneinschlägen, Minen, Terroranschlägen und kriminellen Übergriffen einschließlich Entführungen, Vergewaltigungen und bewaffneter Raubüberfälle im ganzen Land.“

Dass Menschen trotz dieser lebensbedrohlichen Lage noch immer nach Afghanistan abgeschoben werden sollen bzw. dass von Abschiebungen noch immer die Rede ist, ist politisch, rechtlich und moralisch einer demokratischen Republik unwürdig.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Inneres folgende

Anfrage

1.       Gilt Afghanistan noch immer als sicheres Land?

2.       Anhand welcher Kriterien definiert das Innenministerium ein Land als sicher? Bitte um Auflistung der Kriterien und Indikatoren.

3.       Anhand welcher Kriterien definiert das Innenministerium ein Land als unsicher? Bitte um Auflistung der Kriterien und Indikatoren.

4.       Welche Quellen werden vom Innenminister geprüft, um die Sicherheitslage in Afghanistan zu bewerten? Bitte um Auflistung aller herangezogenen Datenquellen, Analysen und Berichte sowie um Übermittlung relevanter Dokumente.

5.       Wird die Sicherheitswarnstufe für Afghanistan laufend aktualisiert?

a.       Wenn ja, in welchen zeitlichen Abständen?

b.       Wenn ja, durch wen wird die Aktualisierung der Daten veranlasst?

c.       Wenn ja, wer führt diese durch?

d.       Wenn nein, warum nicht?

6.       Gibt es einzelne Regionen in Afghanistan, die als besonders sicher eingestuft werden?

a.       Wenn ja, um welche Regionen handelt es sich hierbei?

b.       Wenn ja, anhand welcher Faktoren wird „sicher“ definiert?

c.       Wenn ja, welche Quellen prüfen die dortige Lage? Bitte um Auflistung.

d.       Wenn ja, wie geht die Quelle vor? Wir arbeiten die Quellen methodisch?

e.       Wenn nein, warum nicht?

7.       Können Sie seit der Machtübernahme der Taliban binnenstaatliche Fluchtmöglichkeiten in Afghanistan feststellen?

a.       Wenn ja, um welche Regionen handelt es sich hierbei?

b.       Wenn ja, was zeichnet diese Regionen als „sicher“ aus?

c.       Wenn nein, warum nicht?

8.       Stehen Sie in regelmäßigem Kontakt mit dem Außenminister, um die Sicherheitslage in Afghanistan zu evaluieren?

a.       Wenn ja, welche Informationen liegen Ihnen zu der vom Außenministerium ausgesprochenen Reisewarnstufe zu Afghanistan zu vor? 

b.       Wenn nein, warum nicht?

9.       Die Vereinten Nationen haben Afghanistan als Kriegsland eingestuft. Können Sie das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit, wie es der Europäischen Grundrechtecharta zugrunde liegt, für abgeschobene Personen garantieren?

a.       Wenn ja, anhand welcher Kriterien können sie diese sicherstellen?

b.       Wenn nein, warum nicht? 

10.   Allein seit Bekanntgabe des US-Truppenabzugs aus Afghanistan ist die Anzahl der zivilen Opfer durch Angriffe um 47% im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Das stellt ein im Juli veröffentlichter Bericht der UNO-Mission in Afghanistan fest. Hat es seit der Bekanntgabe des Truppenabzugs eine Aktualisierung des Länderberichts zu Afghanistan gegeben?

a.       Wenn ja, wann ist diese erfolgt?

b.       Wenn ja, welche Schlüsse in Bezug auf die Sicherheitslage wurden daraus gezogen?

c.       Wenn ja, auf Basis welcher rechtlichen Grundlage wurde dennoch weiterhin nach Afghanistan abgeschoben?

d.       Wenn nein, warum nicht?

e.       Wenn nein, wann wird eine Aktualisierung durchgeführt?

11.   Wie viele Abschiebungen haben im Zeitraum 01.01.2020-31.12.2020 stattgefunden? Bitte aufgelistet nach Nationalitäten der abgeschobenen Personen und Zielländer.

12.   Wie viele Abschiebungen haben im Zeitraum 01.01.2021 bis zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Anfrage stattgefunden? Bitte aufgelistet nach Nationalitäten der abgeschobenen Personen und Zielländer.

13.   Wie viele Geflüchtete aus Afghanistan sind derzeit in Schubhaft? Bitte aufgelistet nach Anhalteort.

a.       Auf Basis welcher Grundlage befinden sich diese in Schubhaft?

b.       Wie viele davon sind unbescholten?

14.   Wird sich Österreich angesichts der humanitären Katastrophe in Afghanistan an Resettlement-Programmen beteiligen? 



[1] https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reiseinformation/land/afghanistan/