7721/J XXVII. GP
Eingelangt am 01.09.2021
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
betreffend Legale Fluchtwege für besonders gefährdete Personen aus Afghanistan
Am 15. August 2021 meldeten die fundamental-islamistischen Taliban die Einnahme des Präsidentenpalasts in Kabul, Präsident Ashraf Ghani hatte zuvor das Land fluchtartig verlassen. Afghanistan ist nun de facto wieder unter der Kontrolle einer Organisation, die Frauen aus dem öffentlichen Leben verbannt, Mädchen von Schulbildung und Frauen vom Berufsleben ausschließt und sie als Anhängsel ihrer Väter, dann Ehemänner, dann Söhne ansieht.
Die Machtergreifung der Taliban erfolgte gewaltsam und vertrieb eine von der internationalen Gesellschaft anerkannte und unterstützte Regierung. Die Taliban beweisen bereits jetzt, dass sie – wie in ihrer ersten Periode an der Macht zwischen 1996 und 2001 – gegen international anerkannte Normen und Menschenrechte verstoßen. Es gibt durch Bildaufzeichnungen untermauerte Belege von öffentlichen Hinrichtungen, inklusive Steinigungen von Frauen sowie Auspeitschungen von Frauen für "moralische Vergehen." Vieles deutet darauf hin, dass die Taliban ihre zweite Herrschaftsperiode ebenso grausam, frauenfeindlich und mittelalterlich anlegen werden wie die erste. In der ersten Periode der Taliban-Schreckensherrschaft, die ebenfalls durch einen zerstörerischen Bürgerkrieg eingeleitet wurde, war es der internationalen Gesellschaft klar, dass Menschen, die aus Afghanistan flohen, aufgrund der Brutalität und arbiträren Verfolgung Schutz zustand.
Aufgrund dieser verheerenden sicherheitspolitischen und menschenrechtlichen Lage haben sich zahlreiche europäische Staaten zur Aufnahme von afghanischen Flüchtlingen bereit erklärt. Die österreichische Bundesregierung hält als eines von wenigen Mitgliedstaaten der EU weiterhin an ihrer Linie fest, keine Schutzsuchenden aufzunehmen sondern allein durch "Hilfe vor Ort" zu unterstützen. Am 26.8.2021 fand ein erster Terroranschlag der Terrormiliz Islamischer Staat am Flughafen Kabul statt. Eine Flucht aus Afghanistan auf eigene Faust wird für die Menschen dort zunehmend schwieriger. Es ist zu erwarten, dass Menschen, die vorher in Afghanistan mit westlichen Staaten zusammenarbeiteten - ebenso wie andere westlich orientierte Personen wie Künstler_innen, Journalist_innen, Richter_innen oder Verteidiger_innen der Menschen- und Frauenrechte - nun von den Taliban bedroht und für ihre Verbindung mit dem Westen bestraft werden. Ebenso kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich aktuell noch Menschen in Afghanistan befinden, die auf die Bearbeitung ihres Antrags auf Familienzusammenführung nach Österreich und in andere EU-Staaten warten.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
i. Welche legalen Fluchtrouten haben/werden Sie schaffen bzw. welches Verfahren öffnen (z.B. humanitäre Visa, Resettlement)?
1. Welche Personengruppen sollen jeweils davon profitieren?
2. Welche Voraussetzungen mussten/müssen die Personen jeweils dafür erfüllen?
3. Welche Kontingente haben Sie umgesetzt/geplant?
4. Wie wurde/wird unter den von Ihnen genannten Personengruppen priorisiert?
i. Wie viele davon sind Mädchen?