7726/J XXVII. GP
Eingelangt am 02.09.2021
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Bildung‚ Wissenschaft und Forschung
betreffend Studie zu Plagiaten an Hochschulen
Die "Sicherstellung guter wissenschaftlicher Praxis und akademischer Integrität" wurde im Zuge der UG-Novelle im März 2021 rechtlich in den Aufgabenbereich der Hochschulen verankert, ebenso wurde ein Verbot des gewerblichen Ghostwritings inklusive Geldstrafe auf NEOS-Initiative in die Novelle aufgenommen. Der verpflichtende flächendeckende Einsatz von Plagiatssoftware bei Abschlussarbeiten wurde nicht inkludiert, laut Medienberichten, weil Bundesminister Faßmann zuerst eine Studie in Auftrag geben wollte, die die Dimensionen des Plagiatsproblems an den Hochschulen erheben soll. https://www.derstandard.at/story/2000124213523/uni-gesetz-plagiate-verjaehren-doch-nicht-studienprivilegien-greifen-erst-spaeter
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende