7726/J XXVII. GP

Eingelangt am 02.09.2021
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Bildung‚ Wissenschaft und Forschung

betreffend Studie zu Plagiaten an Hochschulen

 

Die "Sicherstellung guter wissenschaftlicher Praxis und akademischer Integrität" wurde im Zuge der UG-Novelle im März 2021 rechtlich in den Aufgabenbereich der Hochschulen verankert, ebenso wurde ein Verbot des gewerblichen Ghostwritings inklusive Geldstrafe auf NEOS-Initiative in die Novelle aufgenommen. Der verpflichtende flächendeckende Einsatz von Plagiatssoftware bei Abschlussarbeiten wurde nicht inkludiert, laut Medienberichten, weil Bundesminister Faßmann zuerst eine Studie in Auftrag geben wollte, die die Dimensionen des Plagiatsproblems an den Hochschulen erheben soll. https://www.derstandard.at/story/2000124213523/uni-gesetz-plagiate-verjaehren-doch-nicht-studienprivilegien-greifen-erst-spaeter

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Wurde die von Bundesminister Faßmann angekündigte Studie bereits in Auftrag gegeben?
    1. Wenn ja, wann?
    2. Wenn ja, wer wurde mit der Durchführung der Studie beauftragt?
    3. Wenn ja, Kosten in welcher Höhe werden für die Studie veranschlagt?
    4. Wenn ja, wann werden die Ergebnisse veröffentlicht?
    5. Wenn nein, warum nicht?
  1. Basierend auf welchen Indikatoren bzw. aufgrund welcher Studienergebnisse wird entschieden, ob bzw. dass der verpflichtende Einsatz von Plagiatssoftware an den Hochschulen rechtlich verankert wird?