7727/J XXVII. GP

Eingelangt am 02.09.2021
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Landwirtschaft‚ Regionen und Tourismus

betreffend AMA Agrarmarketingbeitrag Getreide - Folgeanfrage zu Anfrage 5194/J

 

 

Laut Grünem Bericht 2020 ist die Einkommenssituation der heimischen Landwirtschaft nach wie vor bedenklich. Und aufgrund der anhaltenden COVID-19 Krise befindet sich die gesamte heimische Wirtschaft unter Druck. Zusätzlich werden die Belastungen aufgrund des voranschreitenden Klimawandels - vor allem beim Getreideanbau - immer deutlicher spürbar. In diesem Zusammenhang sind mehrfache Berichte von einer geplanten Ausweitung der Agrarmarketingbeiträge auf die österreichische Getreideproduktion, und somit der Schaffung einer zusätzlichen Belastung besorgniserregend.

 

Obwohl laut § 21d Abs. 2 AMA-Gesetz 1992 auch für die Vermahlung von Getreide im Rahmen einer Handelsvermahlung ein Agrarmarketingbeitrag zu entrichten ist, wurde auf Getreide bisher kein Beitrag erhoben. Laut Rechnungshofbericht Bund 2016/21 betreffend die Agrarmarkt Austria Marketing GesmbH "habe es seit Inkrafttreten der Bestimmungen des 2. Abschnitts des AMA-Gesetzes 1992 keine entsprechende Willensbildung" für die Erhebung von Agrarmarketingbeiträgen auf Getreide gegeben (vgl. RH-Bericht 2016/21, S. 43-44).

 

In Anfragenbeantwortung 5180/AB vom 29.03.2021 zu Anfrage 5194/J betreffend "AMA Agrarmarketingbeitrag Getreide", nahm Bundesministerin Köstinger zum geplanten Agrarmarketingbeitrag auf Getreide wie folgt Stellung: 

"Es obliegt dem Verwaltungsrat der Agrarmarkt Austria für die in § 21d Abs. 2 AMA-Gesetz genannten Produkte konkrete Beitragssätze (...) festzusetzen. Eine diesbezügliche Entscheidung des Verwaltungsrats liegt zum Beantwortungszeitpunkt nicht vor." 

 

Allerdings scheint der AMA Verwaltungsrat in der Zwischenzeit bereits eine Entscheidung getroffen zu haben. Im Umkreis der Landwirtschaftskammern wird von einem Agrarmarketingbetrag für Getreide in Höhe von rund €6 pro Hektar gesprochen. In Anbetracht der Tatsache, dass es keine Werbung für Getreide als solches, sondern nur für daraus produzierte Produkte (beispielsweise Back- und Teigwaren) gibt, ist ein solcher "Marketingbeitrag" zu hinterfragen. Auch in Hinblick auf den Umstand, dass von Marketingmaßnahmen für Getreide vermehrt Mühlen und Bäckereien, nicht aber die zum Beitrag verpflichteten Bauern und Bäuerinnen profitieren, wirft der geplante Agrarmarketingbeitrag für Getreide Fragen auf. Zu guter Letzt gilt festzuhalten, dass gerade inmitten einer wirtschaftlich angespannten Lage die österreichische Landwirtschaftspolitik besonderen Wert darauf legen sollte, nicht mehr Gebühren einzuheben und den Bürokratiedschungel zu verstärken, sondern die Konkurrenzfähigkeit der heimischen Landwirtschaft zu gewährleisten.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

Anfrage:



 

  1. Ist eine Ausweitung des Agrarmarketingbeitrags auf Getreide, gemäß AMA-Gesetz 1992 geplant?
    1. Wenn ja, wann wurde die Entscheidung im AMA Verwaltungsrat getroffen?
    2. Wenn ja, welche Expert_innen und lnteressensvertretungen wurden in die Entscheidungsfindung eingebunden?
    3. Wenn ja, wann und wie werden die betroffenen Landwirt_innen darüber informiert?
    4. Wenn ja, ab welchem Zeitpunkt, in welchem Umfang (pro Hektor oder pro Tonne) und in welcher Höhe wird dieser Beitrag eingehoben?
    5. Wenn ja, ist es korrekt, dass ein Betrag in Höhe von €6 pro Hektar eingehoben wird?
    6. Wenn nein, gibt es Verhandlungen oder Gespräche im AMA Verwaltungsrat, in dem das BMLRT gemäß § 25 AMA Gesetz ein Aufsichtsrecht ausübt, die eine Ausweitung des Agrarmarketingbeitrags auf Getreide andenken?   
    7. Wenn nein, welche Gründe sprechen aus Sicht des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus gegen bzw. für eine Ausweitung des Agrarmarketingbeitrags auf Getreide? 
  1. Gemäß Anfragenbeantwortung 5180/AB erfolgt "die Vermarktung des marktgängigen Getreides (...) in Österreich größtenteils durch Agrarhandel und landwirtschaftliche Genossenschaften". Ist ein Agrarmarketingbeitrag auf Getreide aus Sicht des BMLRT daher überhaupt notwendig, um den Vertrieb von Getreide zu stärken, Märkte im In- und Ausland zu erschließen sowie den Absatz von Getreide zu sichern?
  2. Wie beurteilt das BMLRT den Umstand, dass von einem Agrarmarketingbeitrag auf Getreide nicht die zum Beitrag verpflichteten Landwirt_innen, sondern die eher die Mühlen und Bäckereien profitieren? 
  3. Laut Aussagen von Landwirtschaftskammerpräsident Josef Moosbrugger (https://noe.orf.at/stories/3111113/) soll der Agrarmarketingbeitrag auf Getreide zur selben Zeit wie ein AMA-Gütesiegel für Getreide eingeführt werden.
    1. Ist dem BMLRT dieses Vorhaben bekannt?

                                          i.    Falls ja, bis wann soll ein AMA-Gütesiegel für Getreide finalisiert werden? 

    1. Wie beurteilt das BMLRT ein AMA-Gütesiegel für Getreide?