7739/J XXVII. GP
Eingelangt am 03.09.2021
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Anfrage
der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz
betreffend PVA-Pensionsbeitragszeiten:
Unterschiedliche Angaben seitens PVA und Sozialministerium
Die Pensionsversicherung unterscheidet bei den Pensionsversicherungszeiten zwischen Beitragszeiten ("Arbeitszeiten": Zeiten der Pflichtversicherung und freiwilligen Versicherung) und Ersatzzeiten ("Nicht-Arbeitszeiten": Arbeitslosigkeit, Krankengeld,..). Diesbezüglich hat das Sozialministerium in Anfragebeantwortung 6539/AB (1) Angaben zu den PVA-Beitragszeiten (Arbeitszeiten) 2020 gemacht, die nicht mit den Beitragszeiten des kürzlich veröffentlichten PVA-Jahresberichts übereinstimmen. So weist die Anfragebeantwortung für Eigenpensionen ("Direktpensionen") um 22 Monate oder 1,8 Jahre höhere Beitragszeiten aus als der PVA-Jahresbericht 2020. Da der Unterschied erheblich ist, bedarf es hier einer Aufklärung.

Quelle:
(1) https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/AB/AB_06539/index.shtml
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende