7739/J XXVII. GP

Eingelangt am 03.09.2021
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Anfrage

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz

betreffend PVA-Pensionsbeitragszeiten: Unterschiedliche Angaben seitens PVA und Sozialministerium

Die Pensionsversicherung unterscheidet bei den Pensionsversicherungszeiten zwischen Beitragszeiten ("Arbeitszeiten": Zeiten der Pflichtversicherung und freiwilligen Versicherung) und Ersatzzeiten ("Nicht-Arbeitszeiten": Arbeitslosigkeit, Krankengeld,..). Diesbezüglich hat das Sozialministerium in Anfragebeantwortung 6539/AB (1) Angaben zu den PVA-Beitragszeiten (Arbeitszeiten) 2020 gemacht, die nicht mit den Beitragszeiten des kürzlich veröffentlichten PVA-Jahresberichts übereinstimmen. So weist die Anfragebeantwortung für Eigenpensionen ("Direktpensionen") um 22 Monate oder 1,8 Jahre höhere Beitragszeiten aus als der PVA-Jahresbericht 2020. Da der Unterschied erheblich ist, bedarf es hier einer Aufklärung.

 

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Quelle:

(1) https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/AB/AB_06539/index.shtml


 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

Anfrage:



  1. PVA-Pensionsneuzugänge 2020: Wie lassen sich die enormen Unterschiede bei den Beitragsmonaten zwischen Ihrer Anfragebeantwortung 6539/AB und dem PVA-Jahresbericht 2020 erklären?
  2. Wie hoch waren die Versicherungszeiten der Pensionsneuzugänge seit 2010? (nach Pensionsart, Jahr, Geschlecht und PV-Träger)
    1. davon die Beitragszeiten (Zeiten der Pflichtversicherung und freiwilligen Versicherung)?
    2. davon die Ersatzzeiten (Nicht-Arbeitszeiten)?