774/J XXVII. GP

Eingelangt am 10.02.2020
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Maximilian Köllner,

Genossinnen und Genossen

 

an

den Bundesminister für Inneres

 

betreffend der medial verbreiteten Äußerungen über Einen Standort für die rasche Abklärung von Asylverfahren im Grenzbereich zu Ungarn, Slowenien oder Italien“ für „Schnellverfahren an der Grenze“

 

Wenige Tage vor den Landtagswahlen im Burgenland am 26. Januar 2020 wurde in zahlreichen österreichischen Medien über Ihre Aussagen als Innenminister berichtet, dass Ihr Ministerium auf der Suche nach einem grenznahen Standort für den Bau eines Asylzentrums sei, um dort Asylschnellverfahren abzuwickeln. Als Grenzland zu Ungarn und Slowenien wurde auch das Burgenland als möglicher Standort eines solchen neuen Zentrums erwähnt. Kurz darauf wurden diese Äußerungen, nach heftiger Kritik u.a. durch den burgenländischen Landeshauptmann Hans Peter Doskozil, von Regierungsseite abgeschwächt bzw. zurückgenommen.

 

Dennoch bleibt die Frage, ob diese Äußerungen nur aus taktischem Kalkül vor den Landtagswahlen im Burgenland abgeschwächt wurde oder es sehr wohl konkrete Pläne für den Bau eines „grenznahen Asylzentrums“ im Burgenland, respektive in anderen grenznahen Regionen Österreichs, gab bzw. gibt.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen an den Bundesminister für Inneres daher folgende

ANFRAGE

 

1)      Gibt es konkrete Pläne für Asylzentren an den Grenzen zu Ungarn, Slowenien und Italien?

 

2)      Wenn es Pläne für ein „grenznahes Asylzentrum“ im Burgenland gibt, welche möglichen Standorte werden dafür in Betracht gezogen?

 

3)      Inwieweit werden die Landes-, Regional- und Kommunalpolitik sowie die regionale Bevölkerung in die Pläne des Bundesministeriums einbezogen?

 

4)      Sie haben konkret von einem „Asylzentrum“ gesprochen, in dessen Umgebung sich die AsylwerberInnen für die Dauer des Verfahrens verpflichtend aufhalten sollen („Wohnsitzauflage“). Wie viele Personen sollen nach Ihren Plänen in einem solchen Zentrum Aufnahme finden?

 

5)      Neben den Aussagen um ein grenznahes Asylzentrum ging es Ihnen auch um „Schnellverfahren an der Grenze“? Wie sollen diese Schnellverfahren aussehen und soll in einem grenznahen Asylzentrum das komplette Asylverfahren abgewickelt werden?

 

6)      Wie lange soll ein „Schnellverfahren“ maximal dauern?

 

7)      Was passiert nach erfolgtem „Schnellverfahren“? Wie werden beispielsweise negative Asylbescheide dann weiter behandelt/umgesetzt?

 

8)      Wie stellen Sie sicher, dass den AsylantragstellerInnen in einem „Schnellverfahren“ dieselben rechtlichen Möglichkeiten eingeräumt werden wie bei einem „normalen“ Verfahren?