7740/J XXVII. GP
Eingelangt am 03.09.2021
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Intransparenz des Nationalen Impfgremiums
Das nationale Impfgremium hat spätestens seit Herbst 2020 eine entscheidende Rolle in der Pandemiebewältigung. Einerseits stellt das Gremium eine der führenden Autoritäten dar, andererseits hat sich beispielsweise zum Start der Impfkampagne gezeigt, dass das Ministerium nicht bereit ist, auf die Empfehlungen des Nationalen Imfpgremiums zu achten. Andererseits ist es aufgrund der mangelnden Transparenz des Nationalen Impfgremiums nicht einmal ordentlich ersichtlich, wann welche Entscheidungen auf welcher Basis getroffen wurden. So ist laut dem Protokoll des NIG beispielsweise am 10. November 2020 (1) noch keine Einigung über eine Präsentation des Impfplanes, allerdings wurde dieser am 24. November vor der nächsten Sitzung des Gremiums veröffentlicht. Am Beispiel des Impfplans für Covid-19 ist ebenso ersichtlich, dass die Empfehlungen des Nationalen Impfgremiums für niemanden der handelnden Akteure verbindlich sind, anders kann nicht erklärt werden, warum das Ministerium sich nicht an dessen Impfplan orientieren wollte, sondern einen eigenen Impfplan ausarbeitete (der weitaus später präsentiert wurde und durch den der Beginn der Impfkampagne chaotisch ablief).
Darüber hinaus ist nicht nachvollziehbar, welche der 18 Mitglieder des Gremiums an den jeweiligen Sitzungen teilgenommen haben oder auf welcher Basis Entscheidungen getroffen werden. So wurde beispielsweise Anfang Mai entschieden, dass auch Schwangere eine Impfung gegen Covid-19 erhalten können. Als Begründung wird im Protokoll der Sitzung am 29. April lediglich Folgendes angeführt:
"Schwangere haben bei COVID-19 ein erhöhtes Risiko eines schweren Verlaufes. Es soll explizit die Möglichkeit geben, sich unter Miteinbeziehung eines Nutzen-Risiko-Verhältnisses für eine Impfung zu entscheiden. Relevant in dieser Abwägung ist auch das individuelle Risiko-Verhalten von Schwangeren basierend auf den Lebensumständen (z.B. primär im Home Office vs. Arbeit vor Ort, kleine Kinder exponiert im Kindergarten, etc.)." (2)
Aus dieser Erklärung sind allerdings keine wissenschaftliche Erklärung für die Entscheidung, keine Referenzstudien für die Unbedenklichkeit einer Impfung bei Schwangeren oder auch nur ein Abwägen von Risiko und Nutzen ersichtlich. In Folge dessen ist es nicht verwunderlich, dass viele Teile der Bevölkerung die Entscheidung ursprünglich mit Skepsis aufgenommen haben. Eine Offenlegung der Datenbasis wäre auch empfehlenswert für eine Nachvollziehbarkeit der medizinischen Debatte, da beispielsweise die deutsche STIKO eine Impfung für Schwangere mangels wissenschaftlicher Evidenz nach wie vor nicht für empfehlenswert (3).
Insofern ist unklar, auf welchen Grundlagen Entscheidungen des Impfgremiums getroffen werden, welche und wie intensive Diskussionen zur Entscheidungsfindung beitragen und ob es im Sinne eines transparenten Staates und zur Absicherung der Bevölkerung nicht klüger wäre, vollständige Protokolle der Sitzungen offenzulegen.
(1) https://www.sozialministerium.at/dam/jcr:d6982230-0448-4c54-a552-776700f549f8/Egebnisprotokoll_NIG_7._Sitzung_vom_10.11.2020.pdf
(2) https://www.sozialministerium.at/dam/jcr:d6196d58-1d23-4fbf-b09b-3d83a7dd145b/26._Ergebnisprotokoll_NIG_vom_29.04.2021.pdf
(3) https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/schutzimpfung/fragen-und-antworten/die-corona-schutzimpfung-fuer-schwangere-und-stillende.html#tab-4836-0
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende