775/J XXVII. GP

Eingelangt am 10.02.2020
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Maximilian Köllner, MA, Genossinnen und Genossen

 

an den Bundesminister für Inneres

 

betreffend Rückführungen von Asylsuchenden nach Afghanistan

 

 

Am 2. Februar 2020 wurde Elias Shir Hasan Zafari – seit vier Jahren in Österreich und zum katholischen Glauben übergetreten – von der Fremdenpolizei im burgenländischen Mogersdorf abgeholt und in Schubhaft genommen. Seine Abschiebung nach Kabul erfolgte laut Medienberichten am 4. Februar. Elias Shir Hasan Zafari ist aus Afghanistan vor den Taliban geflüchtet und wegen seiner Konvertierung zum Christentum droht Lebensgefahr. Der außerordentliche Einspruch beim Verfassungsgerichtshof im Asylverfahren des 29-Jährigen wurde an den Verwaltungsgerichtshof abgetreten. Eine neue Eingabe wurde notwendig, für die es eine Sechs-Wochen-Frist gilt. Dennoch erfolgten die Schubhaft und anschließende Rückführung nach Afghanistan, bevor es zu einem Rechtsspruch am Verwaltungsgerichtshof gekommen ist.

 

Die Sicherheitslage in dem seit fast 40 Jahren von Bürgerkriegen zerrissenen Land hat sich weiterhin verschlechtert. Afghanistan ist allgemein, aber im Besonderen für Christen, keinesfalls ein sicheres Land. Statistiken der UN-Afghanistanmission (UNAMA) zeigen, dass allein von August bis November 2019 6.654 sicherheitsrelevante Vorfälle verzeichnet wurden. Das bedeutet einen Anstieg von 13% im Vergleich zum selben Zeitraum 2018.

 

 

 Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE

 

 

1)      Warum werden gut integrierte Personen, wie beispielsweise Elias Shir Hasan Zafari, aus Österreich in Blitzaktionen nach Afghanistan abgeschoben?

2)      Auf welcher Rechtsgrundlage basieren die Abschiebungen?

3)      Auf welcher Grundlage basieren die Einschätzung der Sicherheitslage in Afghanistan?
a.)  Stehen Sie bzw. Ihr Ressort diesbezüglich in Kontakt mit dem Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten?

4)      Aus der Anfragebeantwortung Ihres Vorgängers 2320/AB vom 21.01.2019 geht hervor, dass es in Ihrem Ressort eine „Kontaktgruppe Afghanistan“ gibt.
a.) Ist diese Kontaktgruppe noch aktiv?
b.) Wie oft finden Treffen der „Kontaktgruppe Afghanistan“ statt? (Bitte um Auflistung nach Jahr/Monat, Anzahl der TeilnehmerInnen, Ort, Dauer, Kosten, Kostenträger und Ergebnis)
c.) Wurde die „Kontaktgruppe Afghanistan“ bereits einer Evaluierung unterzogen?
          - Wenn ja, bitte um Bekanntgabe der Ergebnisse.
          - Wenn ja, durch wen?
          - Wenn nein, warum nicht?
          - Wenn nein, ist eine Evaluierung in Zukunft geplant, und wenn ja, wann?

5)     Immer wieder werden konvertierte Asylsuchende wie Elias Shir Hasan Zafari mit der Begründung abgeschoben, ihrer Konversion fehle die Glaubwürdigkeit.
          a. Wie wird dies festgestellt?
          b. Wer beurteilt aufgrund welcher Rechtsgrundlage, ob eine Konversion glaubwürdig ist oder nicht?

6)     Wie viele Rückführungen nach Afghanistan haben seit Antritt der aktuellen Bundesregierung insgesamt stattgefunden?

7)     Wie viele dieser Rückführungen betrafen Personen, die zum christlichen Glauben konvertiert sind?

8)     Wie groß waren der personelle sowie finanzielle Aufwand bei den Rückführungen seitens des Innenministeriums?