7756/J XXVII. GP

Eingelangt am 07.09.2021
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Anfrage

 

der Abgeordneten Sabine Schatz, GenossInnen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend den antimuslimischen Vorfall bei der Baustelle für ein „Bosnisch-Österreichisches Kultur- und Bildungszentrum“

 

Wie Medien berichtet kam es im August 2021 in Vöcklabruck zu einem Vorfall, der als antimuslimischer Akt gedeutet werden muss. Die lt. Berichten unbekannten TäterInnen hatten auf der Baustelle für das „Bosnisch-Österreichische Kultur- und Bildungszentrum“ ein antimuslimisches Banner und ein sechs Meter hohes Holzkreuz platziert. Die ÖVP-Bürgermeisterin vermutet, dass diese Aktion aus dem rechten Lager außerhalb Vöcklabrucks stamme.[1] Oberösterreich fällt seit Jahren negativ in der Statistik rechtsextremer Straftaten auf. In Oberösterreich kam es im Pandemiejahr 2020 zu 187 rechtsextremen Tathandlungen, womit es negativer Spitzenreiter im Bundesländervergleich bei den rechtsextremen Tathandlungen und auch bei den Anzeigen nach dem Verbotsgesetz ist. 173 von 801 Anzeigen stammen aus diesem Bundesland.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende Anfrage:

 

1.       Seit wann ist der Vorfall in Ihrem Ressort bekannt?

2.       Ist bei der Staatsanwaltschaft eine Sachverhaltsdarstellung bezüglich der oben genannten Vorfälle eingebracht worden?

a.       Wenn ja, wann?

3.       Ist in Ihrem Ressort bekannt, wann genau sich der Vorfall zugetragen haben?

4.       Ermittelt die Staatsanwaltschaft im konkreten Fall bzw. an den wurden die Ermittlungen konkret übertragen?

5.       Gibt es Videoaufnahmen der Tathandlung?

6.       Wurden Aufnahmen ortsnaher Geschäftstreibender oder von Verkehrskameras ausgewertet?

a.       Wenn nein, warum nicht?

7.       Ist in ihrem Ressort bekannt, um viele TäterInnen es sich handelt?

8.       Läuft seitens Ihres Ressorts ein Ermittlungsverfahren?

a.       Wenn ja, welche Diensteinheit wurde mit den Ermittlungen betraut?

b.       Wenn ja, seit wann?

c.       Wenn ja, welche Ermittlungsschritte wurden bisher jetzt?

d.       Wenn ja, zu welchen Erkenntnissen gelangte das Ermittlungsverfahren bisher?

9.       Wird gegen unbekannt ermittelt bzw. konnte/n der/die TäterInnen bereits ausgemacht werden? (Bitte ggf. um Nennung von Alter und Geschlecht)

a.       Wenn ja, sind die TäterInnen dem rechtsextremen Spektrum zuzuordnen?

b.       Wenn ja, sind die TäterInnen bereits durch rechtsextrem motivierte Straftaten polizeilich aufgefallen?

c.       Wenn nein, sind die Ermittlungen hierzu eingestellt und wenn ja, warum?

d.       Ist etwas über die Hintergründe der Tat bekannt?

10.   Geht Ihr Ressort von einer rechtsextrem motivierten Tat aus?

11.   Ist in Ihrem Ressort bekannt, wie hoch der Schaden ist, der durch den Vandalismus in entstanden ist?

 

 



[1] https://ooe.orf.at/stories/3118150/, abgerufen am 25. Mai 2021