Eingelangt am 07.09.2021
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Anfrage
der Abgeordneten Dr.
Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen
an
den Bundesminister für Inneres
betreffend Abschiebungen
nach Syrien
Seit dem Jahr 2011
herrscht in Syrien Krieg. Mehr als eine halbe Million Menschen haben nach
Schätzungen ihr Leben in dem Krieg verloren, rund 13 Millionen Syrer
mussten ihre Heimat verlassen. Knapp die Hälfte der Geflüchteten
befindet sich innerhalb Syriens auf der Flucht, 11 Millionen sind auf
humanitäre Hilfe angewiesen. Die andere Hälfte ist vor der
Gewalt ins Ausland geflohen, die meisten in die Nachbarländer. Präsident
Baschar al-Assad hat den Großteil Syriens wieder unter seine Kontrolle
gebracht, es gibt jedoch noch immer keinen Frieden und Sicherheit für die
syrische Bevölkerung. Es finden weiterhin Kampfhandlungen statt, im Mai
wurde Syrien von einem Raketenangriff getroffen. Die Welthungerhilfe warnt
außerdem vor einer Hungerkrise im Land, welches durch den bereits zehn
Jahre andauernden Bürgerkrieg gezeichnet ist. Laut der Organisation haben
60% der Menschen im Land zu wenig zu essen.
In den angeblich sicheren
und befriedeten Gebieten geht die Assad-Regierung weiterhin gegen
tatsächliche oder mutmaßliche Oppositionelle und Kritiker_innen vor.
Rückkehrer_innen werden von syrischen Sicherheitskräften verhört
und einer sogenannten "Sicherheitsüberprüfung" unterzogen,
bei der Menschen willkürlich inhaftiert werden. Amnesty International
dokumentierte allein 2020 zehntausende Fälle systematischer Folter,
außergerichtlicher Hinrichtungen, willkürlicher Festnahmen und
gewaltsamen Verschwindenlassens durch syrische Sicherheitskräfte.
Nun hat die deutsche
Innenministerkonferenz den allgemeinen Abschiebestopp nach Syrien aufgehoben,
die dänische Regierung plant ebenso, wieder Abschiebungen nach Syrien
durchzuführen. Auch Innenminister Nehammer, in engem Austausch mit dem dänischen
Innenministerium, äußert sich medial offen für eine
Wiederaufnahme von Rückführungen nach Syrien (siehe z.B.https://www.profil.at/oesterreich/karl-nehammer-maske-fuer-nicht-geimpfte-polizisten/401252043).
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher
folgende
- Wie viele syrische
Staatsangehörige haben in Österreich seit 2015 einen Asylantrag
gestellt (bitte um Aufschlüsselung nach Jahr, Monat und Geschlecht
der Antragstellerin/des Antragstellers)?
- Wie viele davon waren
minderjährig?
- Wie viele davon waren
unbegleitete Minderjährige?
- Wie viele davon
befinden sich noch im laufenden Verfahren?
- Wie vielen syrischen
Staatsangehörigen wurde in Österreich seit 2015 ein Schutzstatus
zuerkannt (bitte um Aufschlüsselung nach Jahr, Monat, Geschlecht der/des
Schutzberechtigten und Form des Schutzes)?
- Wie viele davon waren
minderjährig?
- Wie viele davon waren
unbegleitete Minderjährige?
- Wie vielen davon wurde
ihr Schutzstatus seitdem wieder aberkannt (bitte um Aufschlüsselung
nach Jahr, Monat und Grund der Aberkennung)?
- Wie viele
Asylanträge von syrischen Staatsangehörigen wurden seit dem
Jahre 2015 negativ beschieden (bitte um Aufschlüsselung nach Jahr,
Monat, Geschlecht der/des Schutzberechtigten und Art der Entscheidung)?
- Wie hoch ist die
Anerkennungsquote von Asylwerber_innen aus Syrien seit 2015 bis zum
Zeitpunkt der Anfragebeantwortung (bitte um Auflistung nach Jahr)?
- Wenn dazu keine
Statistiken geführt werden, von welcher
Anerkennungsquote/Bleibewahrscheinlichkeit geht das Innenministerium
aktuell bei dieser Personengruppe aus?
- Wie viele syrische
Staatsangehörige mit rechtskräftiger Rückkehrentscheidung
sind zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung in Österreich
aufhältig?
- Wenn dazu keine
Statistiken geführt werden, von welchen Zahlen geht das Innenministerium
aus?
- Wie viele syrische
Staatsangehörige wurden seit 2015 nach Syrien abgeschoben (bitte um
Aufschlüsselung nach Jahr, Zielflughafen sowie Geschlecht und Alter
der/des Betroffenen)?
- Wann plant Ihr
Ministerium, Abschiebungen nach Syrien wieder aufzunehmen?
- In welche Gebiete
Syriens plant Ihr Ministerium wieder Abschiebungen durchzuführen
(bitte um Nennung aller geplanten Zielflughäfen)?
- Welche Informationen
zum aktuellen Sicherheitsstand in diesen Gebieten liegen Ihnen jeweils
vor?
- Welche konkreten
Vorbereitungen hat Ihr Ministerium bereits wann für die
Wiederaufnahme von Abschiebungen nach Syrien getroffen?
- Welche Dokumente liegen
der Einstufung des aktuellen Sicherheitsrisikos in Syrien zugrunde (bitte
um Übermittlung aller relevanten Quellen)?
- In welchen
Abständen wird die Einstufung des aktuellen Sicherheitsrisikos in
Syrien durch wen überprüft und ggf. aktualisiert?
- Gibt es
Qualitätskontrollen der für die Einstufung des aktuellen
Sicherheitsrisikos verwendeten Quellen, inklusive einer Kontrolle der
Aktualität der Länderberichte?
- Sind für das
dafür zuständige Personal spezielle Schulungen vorgesehen?
- Wenn ja, wann und wie
oft muss das zuständige Personal Schulungen welchen Inhalts
durchlaufen?
- Wenn nein, warum nicht?
- Wann wurde die
Einstufung der Sicherheitsrisikos in Syrien zuletzt aktualisiert?
- Welche Änderungen
wurden vorgenommen?