7759/J XXVII. GP

Eingelangt am 07.09.2021
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Abschiebungen nach Syrien

 

Seit dem Jahr 2011 herrscht in Syrien Krieg. Mehr als eine halbe Million Menschen haben nach Schätzungen ihr Leben in dem Krieg verloren, rund 13 Millionen Syrer mussten ihre Heimat verlassen. Knapp die Hälfte der Geflüchteten befindet sich innerhalb Syriens auf der Flucht, 11 Millionen sind auf humanitäre Hilfe angewiesen. Die andere Hälfte ist vor der Gewalt ins Ausland geflohen, die meisten in die Nachbarländer. Präsident Baschar al-Assad hat den Großteil Syriens wieder unter seine Kontrolle gebracht, es gibt jedoch noch immer keinen Frieden und Sicherheit für die syrische Bevölkerung. Es finden weiterhin Kampfhandlungen statt, im Mai wurde Syrien von einem Raketenangriff getroffen. Die Welthungerhilfe warnt außerdem vor einer Hungerkrise im Land, welches durch den bereits zehn Jahre andauernden Bürgerkrieg gezeichnet ist. Laut der Organisation haben 60% der Menschen im Land zu wenig zu essen.

In den angeblich sicheren und befriedeten Gebieten geht die Assad-Regierung weiterhin gegen tatsächliche oder mutmaßliche Oppositionelle und Kritiker_innen vor. Rückkehrer_innen werden von syrischen Sicherheitskräften verhört und einer sogenannten "Sicherheitsüberprüfung" unterzogen, bei der Menschen willkürlich inhaftiert werden. Amnesty International dokumentierte allein 2020 zehntausende Fälle systematischer Folter, außergerichtlicher Hinrichtungen, willkürlicher Festnahmen und gewaltsamen Verschwindenlassens durch syrische Sicherheitskräfte.

Nun hat die deutsche Innenministerkonferenz den allgemeinen Abschiebestopp nach Syrien aufgehoben, die dänische Regierung plant ebenso, wieder Abschiebungen nach Syrien durchzuführen. Auch Innenminister Nehammer, in engem Austausch mit dem dänischen Innenministerium, äußert sich medial offen für eine Wiederaufnahme von Rückführungen nach Syrien (siehe z.B.https://www.profil.at/oesterreich/karl-nehammer-maske-fuer-nicht-geimpfte-polizisten/401252043).

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



  1. Wie viele syrische Staatsangehörige haben in Österreich seit 2015 einen Asylantrag gestellt (bitte um Aufschlüsselung nach Jahr, Monat und Geschlecht der Antragstellerin/des Antragstellers)?
    1. Wie viele davon waren minderjährig?
    2. Wie viele davon waren unbegleitete Minderjährige?
    3. Wie viele davon befinden sich noch im laufenden Verfahren?
  1. Wie vielen syrischen Staatsangehörigen wurde in Österreich seit 2015 ein Schutzstatus zuerkannt (bitte um Aufschlüsselung nach Jahr, Monat, Geschlecht der/des Schutzberechtigten und Form des Schutzes)?
    1. Wie viele davon waren minderjährig?
    2. Wie viele davon waren unbegleitete Minderjährige?
    3. Wie vielen davon wurde ihr Schutzstatus seitdem wieder aberkannt (bitte um Aufschlüsselung nach Jahr, Monat und Grund der Aberkennung)?
  1. Wie viele Asylanträge von syrischen Staatsangehörigen wurden seit dem Jahre 2015 negativ beschieden (bitte um Aufschlüsselung nach Jahr, Monat, Geschlecht der/des Schutzberechtigten und Art der Entscheidung)?
  2. Wie hoch ist die Anerkennungsquote von Asylwerber_innen aus Syrien seit 2015 bis zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung (bitte um Auflistung nach Jahr)?
    1. Wenn dazu keine Statistiken geführt werden, von welcher Anerkennungsquote/Bleibewahrscheinlichkeit geht das Innenministerium aktuell bei dieser Personengruppe aus? 
  1. Wie viele syrische Staatsangehörige mit rechtskräftiger Rückkehrentscheidung sind zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung in Österreich aufhältig?
    1. Wenn dazu keine Statistiken geführt werden, von welchen Zahlen geht das Innenministerium aus?
  1. Wie viele syrische Staatsangehörige wurden seit 2015 nach Syrien abgeschoben (bitte um Aufschlüsselung nach Jahr, Zielflughafen sowie Geschlecht und Alter der/des Betroffenen)?
  2. Wann plant Ihr Ministerium, Abschiebungen nach Syrien wieder aufzunehmen?
  3. In welche Gebiete Syriens plant Ihr Ministerium wieder Abschiebungen durchzuführen (bitte um Nennung aller geplanten Zielflughäfen)? 
    1. Welche Informationen zum aktuellen Sicherheitsstand in diesen Gebieten liegen Ihnen jeweils vor?
  1. Welche konkreten Vorbereitungen hat Ihr Ministerium bereits wann für die Wiederaufnahme von Abschiebungen nach Syrien getroffen?
  2. Welche Dokumente liegen der Einstufung des aktuellen Sicherheitsrisikos in Syrien zugrunde (bitte um Übermittlung aller relevanten Quellen)?
  3. In welchen Abständen wird die Einstufung des aktuellen Sicherheitsrisikos in Syrien durch wen überprüft und ggf. aktualisiert?
  4. Gibt es Qualitätskontrollen der für die Einstufung des aktuellen Sicherheitsrisikos verwendeten Quellen, inklusive einer Kontrolle der Aktualität der Länderberichte?
  5. Sind für das dafür zuständige Personal spezielle Schulungen vorgesehen?
    1. Wenn ja, wann und wie oft muss das zuständige Personal Schulungen welchen Inhalts durchlaufen?
    2. Wenn nein, warum nicht?
  1. Wann wurde die Einstufung der Sicherheitsrisikos in Syrien zuletzt aktualisiert?
    1. Welche Änderungen wurden vorgenommen?