7762/J XXVII. GP

Eingelangt am 08.09.2021
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Verbreitung falscher Informationen über Asylwerber_innen durch das BMI

 

Armin Wolf konfrontierte Sie, Herr Bundesminister, in der ZIB2 vom 23.06.2021 mit folgendem Umstand den Patrick Gruska im Anschluss an die Sendung auf Twitter nochmals ausführlicher darstellte:

 

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In Ihrer Anfragebeantwortung 5943/AB auf meine Anfrage 5921/J stellten Sie auf meine Frage, ob die Persönlichkeitsrechte mehrerer abzuschiebenden Personen gewahrt wurden, fest: "Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl kann grundsätzlich die Medien über vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl geführte Verfahren, die öffentliche Bedeutung erlangt haben, informieren, soweit dadurch nicht schutzwürdige Geheimhaltungsinteressen, Persönlichkeitsrechte oder der Anspruch auf ein faires Verfahren verletzt werden (§ 5a BFA-Einrichtungsgesetz). Rein statistische Informationen, aus denen kein Rückschluss auf eine konkrete natürliche Person möglich ist, können auch nicht potentiell schutzwürdige Interessen verletzen. Die rein statistische Information der Öffentlichkeit über die Abschiebung von rechtskräftig verurteilten Straftätern fällt jedenfalls nicht unter den Anwendungsbereich von § 5a BFA-G, zumal es sich nicht um die Information über ein vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl geführtes Verfahren handelt. Dies wäre nur dann der Fall, wenn konkrete Details der Verfahrensführung in konkreten, einer Person zurechenbaren Verfahren, bekannt gegeben würden." In diesem Fall wurden allerdings konkret einer Person zurechenbaren Informationen an die Medien weitergegeben.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



  1. Seit wann ist Ihnen oder ihrem Kabinett dieser Vorfall bekannt?
  2. Wurde die falsche Information über ein mögliches Vergehen von Abdullah Hosaini auf Anfrage der Medien durch das BMI mitgeteilt?
    1. Wenn ja, durch welche Stelle, durch welchen Pressesprecher genau und wann?
    2. Wenn nein, wurde die falsche Information durch das BMI aktiv an die Medien gegeben?

                                          i.    Wenn, ja durch welche Stelle genau und wann?

  1. An welche Medien wurde die falsche Information weitergegeben?
  2. Wurde eine Klarstellung über den Fehler des BMI an Medien geschickt?
    1. Wenn ja, wann und mit welchem Inhalt?
  1. Wie aus den Tweets von Patrick Gruska hervorgeht, wurden durch das BMI konkrete einer Person zurechenbare Informationen an die Medien weitergegeben. Wie geht diese Handlung mit ihrer in der Begründung zitierten Anfragebeantwortung konform?
    1. War ihr Ressort befugt diese falsche Information an die Medien weiterzugeben?

                                          i.    Und wenn ja, auf welcher Grundlage?

    1. Wurde § 5a (2) BFA-Einrichtungsgesetz berücksichtigt und wenn ja, wie?
    2. Wurde § 5a (3) BFA-Einrichtungsgesetz berücksichtigt und wenn ja, wie?
  1. Welche Konsequenzen wurden aus dem Vorfall gezogen?
  2. Wurden in weiteren Fällen konkrete einer Person zurechenbare Informationen an die Medien weitergegeben?
    1. Wenn ja, in welchen Fällen wann an welche Medien?
    2. Wenn ja, war Ihr Ressort befugt diese Informationen jeweils an die Medien weiterzugeben?