7765/J XXVII. GP
Eingelangt am 09.09.2021
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Volksanwaltschaftsbericht: Bagatellisierung eines sexuellen Übergriffs nach Notruf
Im Bericht der Volksanwaltschaft (VA) zur öffentlichen Kontrolle für das Jahr 2020 schildert die Volksanwaltschaft einen Fall in dem ein sexueller Übergriff nach Notruf der Betroffenen seitens der Polizei bagatellisiert wurde.
Die Betroffene wandte sich an die VA, weil sie sich von der Polizei nach einem sexuellen Übergriff im Stich gelassen fühlte. Sie habe in der Nacht den Notruf gerufen, nachdem sie ein Mann sexuell genötigt habe. Erst durch ihre Gegenwehr habe der Angreifer von ihr abgelassen. Der Notruf ging in der Bezirksleitstelle der PI Neunkirchen um 3.12 Uhr ein. Ein Exekutivbediensteter teilte der Frau am Telefon mit, dass „eh nix passiert sei“ und die Polizei deshalb erst am Vormittag kommen würde.
Das BMI teilte mit, dass der Sachverhalt wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs an das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung und ein Abschlussbericht zur strafrechtlichen Beurteilung des Verhaltens des Exekutivbediensteten der StA Wr. Neustadt übermittelt worden sei. Ungeachtet dessen kündigte das BMI auch eine dienstrechtliche Prüfung durch die LPD NÖ an. Zu der Aussage des Beamten, wonach „eh nix passiert sei“, teilte das BMI mit, dass es zwar keine Tonbandaufzeichnungen von eingehenden Notrufen gebe. Auf Befragung habe der Exekutivbeamte jedoch angegeben, dass er sich an die Verwendung dieser Formulierung nicht erinnern könne, wohl aber, dass er dem Sinn nach eine ähnliche Formulierung verwendet habe. Das BMI konnte das subjektive Empfinden der Frau, in dieser Situation im Stich gelassen worden zu sein, nachvollziehen und bedauerte die Geschehnisse.
Die VA hielt fest, dass die Bemerkung „is eh nix passiert“ oder jede ähnliche Bemerkung unangebracht war. Abgesehen davon, dass diese Aussage geeignet war, das Vorgefallene zu bagatellisieren und das Opfer zu entwürdigen, sind auch eine versuchte Vergewaltigung oder eine sexuelle Belästigung strafrechtlich relevante Delikte, die von der Polizei unverzüglich untersucht werden müssen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende