7767/J XXVII. GP

Eingelangt am 13.09.2021
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Anfrage

 

des Abgeordneten Mario Lindner, Genossinnen und Genossen,

an die Bundesministerin für Justiz

 

betreffend Verbot von Behandlungen bei Minderjährigen, sowie Volljährigen, die auf eine Veränderung der sexuellen Orientierung abzielen und deren Einwilligung auf Willensmangel beruht

 

Im Juni 2019 hat der Nationalrat den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz in Abstimmung mit der Bundesministerin für Justiz aufgefordert, eine Regierungsvorlage zum „Schutz vor Konversions- und ‚reparativen‘ Therapieformen“ auszuarbeiten (vgl. 898 der Beilagen XXVII. GP). Damit soll das Ziel verfolgt werden, die „Durchführung, Bewerbung und Vermittlung von Maßnahmen und Techniken, die auf eine Veränderung der sexuellen Orientierung bei Minderjährigen sowie bei Volljährigen, deren Einwilligung auf Willensmangel beruht“, zu verbieten.

 

Eine ähnliche Entschließung hat der Nationalrat bereits im Jahr 2019 einstimmig beschlossen – eine entsprechende Regierungsvorlage wurde seitens der Bundesregierung dem Nationalrat noch nicht zum Beschluss vorgelegt. In Deutschland wurde ein Verbot von Konversionstherapien sowie ‚reparativen‘ Therapieformen seit dem Beschluss des Nationalrats 2019 aber bereits gesetzlich verankert. Ein auf der deutschen Regelung aufbauender, Gesetzesentwurf liegt seit diesem Jahr auch im Justizausschuss des Nationalrats, wurde bisher aber stets vertagt (vgl. 1523/A; XXVII. GP).

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

Anfrage:

 

1.    Welche konkreten Schritte wurden innerhalb Ihres Ressorts bisher gesetzt, um die Entschließung des Nationalrats bez. „Verbot von Behandlungen bei Minderjährigen, sowie Volljährigen, deren Einwilligung auf Willensmangel beruht, die auf eine Veränderung der sexuellen Orientierung abzielen“ umzusetzen? Bitte um detaillierte Auflistung.

2.    Welche Abteilung Ihres Ressorts ist für die Umsetzung der gegenständlichen Entschließung zuständig?

3.    Welche Sitzungen o.ä. wurden bisher innerhalb Ihres Ressorts zur Umsetzung der gegenständlichen Entschließung abgehalten?

4.    Ist Ihr Ressort mit anderen Ressorts hinsichtlich der Umsetzung der gegenständlichen Entschließung im Austausch?

a.    Wenn ja, mit welchen Ressorts und in welcher Form?

b.    Wenn nein, warum nicht?

5.    Wann wird Ihr Ressort dem Nationalrat die, in der gegenständlichen Entschließung geforderte, Regierungsvorlage zum „Schutz vor Konversions- und ‚reparativen‘ Therapieformen“ vorlegen? Bitte um präzise Antwort.

6.    Ist Ihr Ressort bez. der Umsetzung der gegenständlichen Entschließung mit externen Expert*innen, NGOs etc. im Austausch?

a.    Wenn ja, mit welchen Organisationen und in welcher Form?

b.    Wenn nein, warum nicht?

7.    Ist das Gesetz der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich eines Verbots von Konversionstherapien für Ihr Ressort eine Vorlage für eine analoge Regelung in Österreich?

8.    Welche weiteren Schritte, die über die Forderungen der gegenständlichen Regelung hinausgehen, plant Ihr Ressort zum Schutz von Bürger*innen vor Konversions- und ‚reparativen‚ Therapien?

a.    Wenn Schritte geplant sind, welche? (bitte um detaillierte Auflistung)

b.    Wenn keine Schritte geplant sind, warum nicht?