7769/J XXVII. GP
Eingelangt am 13.09.2021
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Anfrage
des Abgeordneten Hannes Amesbauer
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Unparteilichkeit und Neutralität der Polizei
Der sogenannte „Pride Month“ erhielt dieses Jahr enorme Aufmerksamkeit. Neben vielen Privatpersonen und privatwirtschaftlichen Unternehmen haben sich auch öffentliche Stellen der Republik sowie staatsnahe Unternehmen mit der Verwendung von Regenbogenfahnen und durch das bunte Einfärben von Logos, Symbolen und Sujets in den jeweiligen öffentlichkeitswirksamen Auftritten online sowie offline mit dieser Bewegung solidarisiert. Durch die entstandene öffentliche Diskussion darüber, muss völlig wertungsfrei festgestellt werden, dass die Verwendung der Regenbogenfarben als politisches Statement zu verstehen ist.
Am 19. Juni 2021 postete die Polizei Wien folgenden Betrag auf Facebook:

Am 24. Juni 2021 postete die Polizei Oberösterreich folgendes Profilbild auf Facebook:

Die Polizei als öffentlicher Sicherheitsdienst hat im Umgang mit politischen Stellungnahmen im Allgemeinen sehr sensibel umzugehen. So wird beispielsweise auch im § 5 Abs. 1 erster Satz der Richtlinien-Verordnung (RLV), welche aufgrund des § 31 des Sicherheitspolizeigesetzes (SPG) erlassen wurde, wie folgt geregelt: „Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes haben bei der Erfüllung ihrer Aufgaben alles zu unterlassen, das geeignet ist, den Eindruck von Voreingenommenheit zu erwecken […]“. Im Übrigen sind die grafischen Darstellungen der Sicherheitsbehörden und Polizeikommanden durch die Polizeizeichenschutzverordnung (PZSV) auf Basis des §83b Abs. 2 SPG im besonderen Maße vor unbefugter Verwendung geschützt.
Unabhängig von der inhaltlichen Botschaft, welche die LPD Wien und die LPD Oberösterreich in diesen Fällen zum Ausdruck bringen wollten, stellt sich für die Anfragesteller die Frage, ob es ganz prinzipiell der allgemeinen Akzeptanz und dem Ansehen der Polizei zuträglich ist, gesellschaftspolitische Positionierungen in dieser Form zum Ausdruck zu bringen.
Dabei gilt es auch festzuhalten, dass es aus gutem Grund auch nicht üblich ist, dass die Polizei weder in irgendeiner Form zu Bewegungen wie beispielsweise „Fridays for Future“ oder „Black Lives Matter“ etwaige Solidaritätsbekundungen in Form von Anpassung der Öffentlichkeitsauftritte oder ähnlichem vornimmt, noch bei Menschenansammlungen wie Demos, Veranstaltungen oder Sportevents in irgendeiner Form eine Parteilichkeit bzw. zustimmende oder ablehnende Haltung erkennen lässt.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende
Anfrage
1. Welche Regelungen sieht das Corporate Design des BMI bzw. der Polizei hinsichtlich der Veränderung oder farblichen Veränderung von grafischen Darstellungen der Sicherheitsbehörden und Polizeikommanden vor?
2. Wurde seitens der LPD Oberösterreich vorab überprüft ob die Verwendung des Bundesadlers gemäß des Anhang A der PZSV mit etwaigen Regelungen des Corporate Design vereinbar ist?
3. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
4. Wenn nein, weshalb wird eine derartige Vereinbarkeit vorab nicht geprüft?
5. Wurde seitens der LPD Oberösterreich vorab überprüft ob die Verwendung des Bundesadlers gemäß Anhang A der PZSV beispielsweise mit dem § 248 StGB oder anderen Gesetzen in Konflikt treten könnte?
6. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
7. Wenn nein, weshalb wird eine derartige Vereinbarkeit vorab nicht geprüft?
8. Wurde das Foto der LPD Wien mit den Masken im Regenbogen-Design für Facebook offiziell angeordnet oder handelte sich dabei um eine Eigeninitiative der abgebildeten Polizisten?
9. Sofern es angeordnet wurde, wer hat das angeordnet?
10. Wurden diese Masken nur für das Foto verwendet?
11. Wenn ja, durch wen wurden wie viele dieser Masken zu welchem Preis beschafft?
12. Wenn ja, warum wurden keine FFP-2 Masken verwendet?
13. Wenn nein, in welchem Kontext wurden diese Masken sonst noch verwendet?
14. Wurden diese Masken auch beim Einsatz während der Versammlung am 19.6.2021 verwendet?
15. Wenn ja, durch wen wurden diese Masken beschafft?
16. Wenn ja, wie viele dieser Masken wurden beschafft?
17. Wenn ja, warum wurden keine FFP-2 Masken verwendet?
18. Wenn ja, welche Kosten sind für die Anschaffung dieser Masken entstanden?
19. Wenn ja, gab es eine Anordnung diese Masken zu tragen oder wurde es den Polizeibeamten freigestellt?
20. Wie auf der Seite http://www.polizeikarriere.gv.at/dienstkleidung.html ausgeführt ist, besteht die Uniform aus verschiedenen Uniformstücken, wobei genau festgelegt ist, welche miteinander kombiniert werden dürfen. Besteht bei Masken im Regenbogendesign ein Konflikt mit etwaigen Bekleidungsvorschriften?
21. Wenn ja, inwiefern?
22. Wenn nein, warum nicht?
23. Gab es seitens Ihres Kabinetts generell eine interne Kommunikation hinsichtlich der Verwendung von Regenbogenfahnen bzw. das Tragen von Utensilien in denselben Farben oder der Publikation von grafischen Darstellungen der Sicherheitsbehörden und Polizeikommanden im Regenbogendesign?
24. Wenn ja, inwiefern fand diese interne Kommunikation statt?
25. Wenn ja, was wurde darin genau festgelegt bzw. mitgeteilt?
26. Wenn nein, ist es generell üblich, dass auf aktuelle gesellschaftspolitische Entwicklungen die eine entsprechend breite Öffentlichkeit erlangen, reagiert wird?
27. Ist für Sie als Bundesminister für Inneres die generelle Vereinnahmung der Polizisten für gesellschaftspolitische Positionen jeglicher Art vertretbar?
28. Wenn nein, wie ist das im Zusammenhang mit der Verwendung von Regenbogensymbolen für Sie vereinbar?