7773/J XXVII. GP

Eingelangt am 13.09.2021
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Peter Wurm,

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Impfpflicht im Tiroler Skilehrerverband

 

Der Landesausschuss des Tiroler Skilehrerverbandes hat nun mittgeteilt, dass ab Herbst 2021, für alle Teilnehmer und alle Ausbilder an Aus- und Fortbildungslehrgängen des TSLV eine generelle Impfpflicht eingeführt wird.

 

Die konkreten Bestimmungen dafür lauten:

 

Für alle Teilnehmer an Aus- und Fortbildungslehrgängen und alle Ausbildungsleiter und Ausbilder gelten als „Nachweis über eine geringe epidemiologische Gefahr“ folgende Regelungen:

 

1.    Nachweis über eine gültige Corona-Schutzimpfung:

Als gültige Corona-Schutzimpfung gilt nur eine abgeschlossene Impfserie:

 

·             Bei zwei notwendigen Teilimpfungen (BioNTech/Pfizer, Moderna, AstraZeneca) gilt das Impfzertifikat ab dem 2. Impftermin,

·             bei Janssen/Johnson&Johnson gilt das Impfzertifikat ab dem 22. Tag nach dem Impftermin.

·             Bei Genesenen mit einer Teilimpfung gilt das Impfzertifikat ab dem Impftermin.

 

 

2.    Genesungsnachweis / Antikörper / Absonderungsbescheid:

Ein Genesungsnachweis, ein Nachweis über neutralisierende Antikörper und ein Absonderungsbescheid – sofern dies in der jeweils geltenden Verordnung des Gesundheitsministers – als „Nachweis über eine geringe epidemiologische Gefahr“ anerkannt wird, ersetzt die Impfpflicht für die Dauer des Nachweises über eine geringe epidemiologische Gefahr.

 

3.    Antigentests oder PCR-Tests gelten nicht als Nachweise:

Die als „Nachweis über eine geringe epidemiologische Gefahr“ geltenden Antigentests und PCR-Tests werden als Zulassungsvoraussetzung für die Teilnahme an den Aus- und Fortbildungslehrgängen des Tiroler Skilehrerverbandes nicht anerkannt.

 

 

Aktuell hat Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein in einem Interview im ORF folgendes bekanntgegeben:

„Eine Unterscheidung bei den Regeln für Geimpfte und Ungeimpfte könne zu einer „Spaltung der Gesellschaft“ führen, so Mückstein. In der derzeitigen Lage sei das „epidemiologisch nicht vertretbar“.“[1]

 

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende

 

ANFRAGE

 

1.    Wie beurteilen Sie als Gesundheitsminister die Impfpflicht für alle Teilnehmer und alle Ausbilder an Aus- und Fortbildungslehrgängen des TSLV?

2.    Auf welcher rechtlichen Grundlage wird diese Impfpflicht für alle Teilnehmer und alle Ausbilder an Aus- und Fortbildungslehrgängen des TSLV durchgesetzt?

3.    Wird dazu das Epidemiegesetz oder das Covid-19-Maßnahmengesetz als gesetzliche Grundlage herangezogen?

4.    Wenn ja, welche einschlägigen Paragraphen werden dazu herangezogen?

5.    Wurde diesbezüglich eine Abstimmung mit dem BMSGPK durchgeführt?

6.    Wenn ja, wann und mit wem im BMSGPK?

7.    Wie passt die Einführung der Impfpflicht beim TSLV mit Ihren aktuell getätigten Aussagen im ORF-Interview zusammen, wonach eine Unterscheidung bei den Regeln für Geimpfte und Ungeimpfte für Sie nicht in Frage kommt?

8.    Käme eine solche Impfpflicht nicht einer Diskriminierung von Ungeimpften gleich?



[1] https://orf.at/stories/3225012/