778/J XXVII. GP

Eingelangt am 11.02.2020
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Sonja Hammerschmid, 

Genossinnen und Genossen

 

an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung

 

betreffend Maßnahmen für Inklusion im Bildungssystem

 

Ein inklusives Bildungssystem ermöglicht Menschen mit Behinderungen gleichberechtigte Chancen und eine uneingeschränkte gesellschaftliche Teilhabe. In den Bildungseinrichtungen ermöglicht ein inklusives System auf die Bedürfnisse jedes Schülers und jeder Schülerin einzugehen, Vorurteile gegenüber Menschen mit Behinderung abzubauen und das Erlernen von Toleranz und Solidarität. Daher ist eine hochwertige inklusive Bildung nicht nur ein Tor zur selbstbestimmten Gestaltung des eigenen Lebens für Menschen mit Behinderung, sondern auch die Basis für eine vorurteils- und barrierefreie Gesellschaft.

 

Die Bundesregierung gibt im Regierungsprogramm an, dass ein besonderes Augenmerk auf die Inklusion in den Bereichen Bildung und Arbeit gelegt werden soll und mit dem Ziel, langfristig ein „inklusives Bildungssystem zu schaffen, in dem alle Kinder und Jugendlichen die Unterstützung erhalten, die sie benötigen, um am gemeinsamen Unterricht teilnehmen zu können.“ Wir begrüßen dieses Bekenntnis zum inklusiven Unterricht und die Zielsetzung der Ausweitung inklusiver Angebote in den österreichischen Schulen und treten dafür ein, dass inklusive Schulen zum Regelfall auf allen Ebenen des Bildungssystem werden.

 

Um diese Ziele zu erreichen und somit auch der Verpflichtung der Umsetzung eines inklusiven Bildungssystems – die durch die Ratifikation der UN-Behindertenrechtskonvention eingegangen wurde - nachzukommen, bedarf es grundlegender Veränderungen und Maßnahmen im österreichischen Bildungssystem. Diese müssen alle Bereiche von der Elementarpädagogik bis hin zu den Hochschulen umfassen. Damit die Maßnahmen greifen können, müssen sie jedoch auf der Evaluierung der aktuellen Situation aufbauen und auf wissenschaftlicher Expertise gründen.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung folgende

 

Anfrage:

 

1.    Zur Zeit sind sowohl das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung als auch das Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend für verschiedene Bereiche der Elementarpädagogik und den uneingeschränkten Zugang zu allen Bildungsformen für Kinder mit Behinderungen zuständig. Gibt es Seitens der Regierung Bestrebungen, die Agenden der Elementarpädagogik in einem Ministerium zu bündeln?

a.    Wenn ja, wie soll der Prozess konkret gestaltet werden?

b.    Wenn nein, warum soll es weiterhin eine Teilung der Aufgaben geben?

 

2.    Das Regierungsprogramm spricht davon, dass Menschen mit Behinderung Zugang zu allen Bildungsformen haben sollen. Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf (SPF) haben jedoch zur Zeit keinen Rechtsanspruch auf „integrative Unterbringung“ in elementarpädagogischen Bildungseinrichtungen, sie sind sogar von der Besuchspflicht des letzten Kindergartenjahres ausgenommen.

Ist geplant diesen Rechtsanspruch zu garantieren?

a.    Wenn ja, wie soll dieser umgesetzt werden? Bitte auch um Zeitplan!

b.    Wenn ja, von welchen Kosten wird dabei ausgegangen?

c.    Wie viele Kinder mit Behinderungen besuchten in den letzten 5 Jahren Kindergärten (bitte um Auflistung pro Jahr und Bundesland)

d.    Ist von Seiten des BMBWF ein Ausbau der Plätze in inklusiven elementarpädagogischen Einrichtungen (zum Beispiel über eine Erhöhung der dafür bereitgestellten Mittel) an die Länder gewollt?

e.    Wenn nein, warum nicht?

 

3.    Die UN-Behindertenrechtskonvention hat die vollständige Inklusion im Bildungsbereich zum Ziel. Ein inklusives Schulwesen bedeutet auch, dass Schülerinnen und Schüler mit SPF am gemeinsamen Unterricht im regulären Klassenverband teilnehmen können. Plant das BMBWF Sonderschulen an segregierten Schulstandorten beizubehalten?

a.    Wenn ja, warum wird an dieser Unterrichtsform festgehalten?

b.    Wenn nein, bis wann und wie sollen diese Schulen geöffnet werden?

 

4.    Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf haben nach 32 Abs. 2 SchUG die Möglichkeit, freiwillig ein 11. Und 12. Schuljahr zu absolvieren. Wie viele SchülerInnen haben seit Einführung der Möglichkeit ein freiwilliges 11. Und 12. Schuljahr absolviert? (bitte um Auflistung pro Jahr und Bundesland)?

a.    Wurden SchülerInnen, die diese Möglichkeit wahrnehmen wollten abgewiesen?

b.    Wenn ja, wie viele wurden abgewiesen? Bitte um Auflistung nach Bundesland und Schultyp und warum?

c.    Wurde die Maßnahme von Seiten des BMBWF evaluiert?

d.    Wenn nein, warum nicht und ist eine Evaluierung geplant?

e.    Wenn ja, bitte um detaillierte Darstellung der Ergebnisse der Evaluierung.

 

5.    Im Regierungsprogramm wird davon gesprochen, dass qualifiziertes und geschultes Personal sowie eine Ausweitung der inklusiven Angebote im Schulsystem benötigt wird, um eine qualitative (Sonder)Pädagogik sicherzustellen. Ist in diesem Kontext auch geplant, die 2,7% Quote für sonderpädagogisches Fachpersonal an Pflichtschulen an den Realbedarf anzupassen?

a.    Wenn nein, wie soll eine qualitative (Sonder)Pädagogik und Ausweitung der inklusiven Angebote sichergestellt werden?

b.    Wenn ja, welche Änderungen sind geplant?

 

6.    Ist eine Harmonisierung der Rahmenbedingungen für inklusive Bildung in den verschiedenen Bundesländern geplant?

a.    Wenn ja, welches Ziel verfolgt eine solche Harmonisierung?

b.    Wenn nein, warum soll keine Harmonisierung erfolgen?

 

7.    Aus Medienberichten und der elementarpädagogischen Community ist immer wieder die Forderung eines Ausbaus der Ausbildungsplätze für Elementarpädagogik aufgrund des Personalmangels in diesem Bereich zu hören. Welche Maßnahmen sind geplant, um diesen Mangel generell und spezifisch im Bereich der (Sonder)Elementarpädagogik entgegenzuwirken?

a.    Welche Maßnahmen sind geplant, um das Berufsfeld der Elementarpädagogik zu attraktivieren?

b.    Soll es zu einer Öffnung des Zugang zu den elementarpädagogischen BA Studien an den Pädagogischen Hochschulen kommen, sodass nicht mehr nur BAfEP-/BAKiP AbsolventInnen dieses Studium belegen können? Wenn ja, welche Schritte sollen hierfür eingeleitet werden? Wenn nein, warum sind hier keine Änderungen geplant?

c.    Sollen zukünftig Absolventen der elementarpädagogischen BA Studien an den Pädagogischen Hochschulen dafür qualifiziert werden, um integrative elementarpädagogische Einrichtungen leiten zu können? Wenn ja, welche konkreten Schritte sind geplant?

 

8.    Das Regierungsprogramm beinhaltet auch die Wiedereinsetzung des Consulting Boards zu Inklusion. Welche Empfehlung gab es vom Consulting Board der Vorperiode? Wann werden diese veröffentlicht?

Gibt es Änderungen in der personellen Zusammensetzung des Consulting Boards?

a.    Wenn ja, welche Personen sind nicht mehr bzw. nun Teil des Consulting Boards?

b.    Welche konkrete Aufgabenstellung hat das neue Consulting Board?