7796/J XXVII. GP
Eingelangt am 14.09.2021
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Anfrage
des Abgeordneten Mario Lindner, Genossinnen und Genossen,
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Schutz von intergeschlechtlichen Kindern und Jugendlichen vor medizinisch nicht notwendigen Behandlungen an den Geschlechtsmerkmalen
Im Juni 2021 hat der Nationalrat einstimmig einen Entschließungsantrag bez. „Schutz von intergeschlechtlichen Kindern und Jugendlichen vor medizinisch nicht notwendigen Behandlungen an den Geschlechtsmerkmalen“ beschlossen und den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, die Bundesministerin für Justiz und die Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration damit aufgefordert, Maßnahmen zum Schutz der körperlichen Unversehrtheit von intergeschlechtlichen Kindern und Jugendlichen zu ergreifen. Die explizite Forderung von Selbstvertretungsorganisationen, die seit Jahren für ein gesetzliches Verbot von geschlechtsangleichenden Operationen an intergeschlechtlichen Kindern und Jugendlichen eintreten, wurde bisher aber nicht erfüllt.
In der Entschließung vom Juni 2021 (896 der Beilagen XXVII. GP) forderte unter anderem den Schutz intergeschlechtlicher Kinder und Jugendlicher vor nicht-notwendigen medizinischen Eingriffen, „die kein dauerhaftes körperliches Leiden, eine Gefährdung des Lebens oder die Gefahr einer schweren Schädigung der Gesundheit bzw. starker Schmerzen abwenden“. Dazu sollen nicht nur notwendige „Aufklärungs-, Beratungs- und Unterstützungsstrukturen“ geschaffen, sondern auch „mögliche Rechtslücken geschlossen“ werden. Außerdem wurde der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz aufgefordert, „Zahlen über Anzahl, Indikation, Alter der Betroffenen und Qualitätssicherung dem Parlament zu übermitteln“. Bisher blieb die Umsetzung dieser Forderungen des Nationalrats unerfüllt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage:
1. Welche konkreten Schritte wurden seitens Ihres Ressorts bisher unternommen, um die Entschließung des Nationalrats bez. Schutz von intergeschlechtlichen Kindern und Jugendlichen vor medizinisch nicht notwendigen Behandlungen an den Geschlechtsmerkmalen umzusetzen?
2. Welche Abteilungen Ihres Ressorts sind mit der Umsetzung dieser Entschließung befasst?
3. Welche Arbeitssitzungen o.ä. fanden bisher bez. der Umsetzung der gegenständlichen Entschließung des Nationalrats statt? Bitte um detaillierte Antwort.
4. Gibt es seitens Ihres Ressorts Austausch mit anderen Ressorts zur Umsetzung der gegenständlichen Entschließung des Nationalrats? Bitte um detaillierte Antwort.
a. Wenn ja, mit welchen Ressorts und in welcher Form fand ein Austausch statt?
b. Wenn nein, warum nicht?
5. Gibt es seitens Ihres Ressorts Austausch mit zivilgesellschaftlichen bzw. Selbstvertretungsorganisationen intergeschlechtlicher Menschen bez. der Umsetzung der gegenständlichen Entschließung des Nationalrats? Bitte um detaillierte Antwort.
a. Wenn ja, mit welchen Organisationen und in welcher Form fand ein Ausstausch statt?
b. Wenn nein, warum nicht?
6. Welche konkreten Schritte planen Sie zur Umsetzung der im Beschluss des Nationalrats enthaltenen Forderung nach „notwendigen Aufklärungs-, Beratungs- und Unterstützungsstrukturen“? Bitte um detaillierte Antwort.
a. Bis wann sollen konkrete Maßnahmen in dieser Frage präsentiert werden?
7. Sollen seitens Ihres Ressorts Budgetmittel zur Umsetzung der im Beschluss des Nationalrats enthaltenen Forderung nach „notwendigen Aufklärungs-, Beratungs- und Unterstützungsstrukturen“ zur Verfügung gestellt werden?
a. Wenn ja, welche Mittel und wie werden diese finanziert?
b. Wenn nein, warum nicht? Bitte begründen Sie Ihre Antwort.
8. Welche konkreten Schritte planen Sie zur Umsetzung der im Beschluss des Nationalrats enthaltenen Forderung nach Schließung möglicher Rechtslücken? Bitte um detaillierte Antwort.
a. Bis wann sollen konkrete Maßnahmen in dieser Frage präsentiert werden?
9. Wird seitens Ihres Ressorts an einer Regierungsvorlage für ein Gesetz gearbeitet, „um intergeschlechtliche Kinder und Jugendliche und ihre körperliche Unversehrtheit wirksam vor medizinischen Eingriffen zu schützen, die kein dauerhaftes körperliches Leiden, eine Gefährdung des Lebens oder die Gefahr einer schweren Schädigung der Gesundheit bzw. starker Schmerzen abwenden“?
a. Wenn ja, bis wann wird diese Regierungsvorlage dem Nationalrat zum Beschluss vorgelegt?
b. Wenn nein, warum sehen Sie keinen gesetzlichen Handlungsbedarf, um „mögliche Gesetzeslücken zu schließen“?
10. Welche konkreten Schritte planen Sie zur Umsetzung der im Beschluss des Nationalrats enthaltenen Forderung nach Übermittlung von „Zahlen über Anzahl, Indikation, Alter der Betroffenen und Qualitätssicherung“ an das Parlament?
a. Bis wann werden Sie zur Umsetzung dieses Beschlusses dem Parlament einen ausführlichen Bericht vorlegen?
b. Welche Daten liegen Ihrem Ressort zum jetzigen Zeitpunkt diesbezüglich vor?
11. Planen Sie, abseits der im Beschluss des Nationalrats angeführten Punkte, weitere Schritte zum „Schutz von intergeschlechtlichen Kindern und Jugendlichen vor medizinisch nicht notwendigen Behandlungen an den Geschlechtsmerkmalen?
a. Wenn ja, welche konkreten Schritte planen Sie?
b. Wenn nein, warum sehen Sie keinen weiteren Handlungsbedarf in dieser Frage?