7807/J XXVII. GP
Eingelangt am 17.09.2021
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Afghanische Community in Österreich
Am 15. August 2021 meldeten die fundamental-islamistischen Taliban die Einnahme des Präsidentenpalasts in Kabul, Präsident Ashraf Ghani hatte zuvor das Land fluchtartig verlassen. Afghanistan ist nun de facto wieder unter der Kontrolle einer Organisation, die Frauen aus dem öffentlichen Leben verbannt, Mädchen von Schulbildung und Frauen vom Berufsleben ausschließt und sie als Anhängsel ihrer Väter, dann Ehemänner, dann Söhne ansieht. Die Machtergreifung der Taliban erfolgte gewaltsam und vertrieb eine von der internationalen Gesellschaft anerkannte und unterstützte Regierung. Die Taliban beweisen bereits jetzt, dass sie – wie in ihrer ersten Periode an der Macht zwischen 1996 und 2001 – gegen international anerkannte Normen und Menschenrechte verstoßen. Es gibt durch Bildaufzeichnungen untermauerte Belege von öffentlichen Hinrichtungen, inklusive Steinigungen von Frauen sowie Auspeitschungen von Frauen für "moralische Vergehen."
Aufgrund dieser verheerenden sicherheitspolitischen und menschenrechtlichen Lage haben sich zahlreiche europäische Staaten zur Aufnahme von afghanischen Flüchtlingen bereit erklärt. Die österreichische Bundesregierung hält als eines von wenigen Mitgliedstaaten der EU weiterhin an ihrer Linie fest, keine der aktuell extrem gefährdeten Personen aufzunehmen sondern allein durch "Hilfe vor Ort" zu unterstützen. Als Argument für diese Abwehrhaltung Österreich wird immer wieder die große afghanische Community, die in Österreich lebe, genannt. Mit 44.000 Afghan_innen sei das die "viertgrößte afghanische Community" weltweit und die zweitgrößte in der EU (siehe z.B. https://www.oe24.at/oesterreich/chronik/nehammer-freiwilligkeit-bei-eu-fluechtlingsaufnahme/490107049 oder https://kurier.at/politik/ausland/luxemburg-gegen-oesterreich-in-migrationsfrage-das-ist-brutalitaet/401488224).
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende