7812/J XXVII. GP
Eingelangt am 17.09.2021
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ANFRAGE
der Abgeordneten Silvan, Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung
betreffend der Vorwürfe der Firma Lifebrain hinsichtlich einer möglichen künstlichen Marktverengung im Rahmen der Ausschreibung von PCR-Gurgeltests für Schulen
Der vor allem in Wien etablierte Gurgeltest-Anbieter Lifebrain geht gegen das Vergabeverfahren der PCR-Tests für Österreichs Schulen vor. Die Ausschreibungen seien auf einen, höchstens zwei spezifische Anbieter zugeschnitten, so der Vorwurf.
Das Vergabeverfahren läuft bis 6. September. Aus Sicht von Lifebrain sind die Wettbewerbsausschreibungen der Republik für Ost- und Westösterreich auf die Anbieter „Novogenia“ und „Covid Fighters“ zugeschnitten. Vom Bundesverwaltungsgericht wird eine Nichtigerklärung bzw. einstweilige Verfügung verlangt.
Abweichend zur Rahmenvereinbarung für die Tests würden Vorgaben für Sammelbehälter, Abfallfreiheit (z.B. keine Strohhalme) oder auch die Schriftgröße auf der Anleitung gemacht, die diskriminierend und sachlich nicht gerechtfertigt seien. Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) habe sich in Medienauftritten auch bereits mit einem entsprechenden Produkt gezeigt, so die Kritik von Lifbrain.
„Der gegenständliche neuerliche Aufruf zum Wettbewerb ist eindeutig so gestaltet, dass nur ganz bestimmte (ein bis maximal zwei, offenbar bereits feststehende) Unternehmen aus dem Pool derjenigen, die auf Basis der Rahmenvereinbarung in Betracht kommen, diese erfüllen können“, heißt es in den der APA vorliegenden Schriftsätzen. Die Rede ist von einer „künstlichen Marktverengung“. Zudem laufe die Angebotsfrist noch bis 6. September, zu diesem Tag sollen aber bereits die Tests beginnen.
Wie es in einer Pressemitteilung hieß, gebe es auch Bedenken, ob das Unternehmen „Novogenia“ überhaupt über die entsprechenden Genehmigungen zur Durchführung der Tests verfüge. Betont wurde jedenfalls, dass die PCR-Tests an Schulen trotz des rechtlichen Einschreitens dennoch durchgeführt und bis zur Klärung dieser Angelegenheit aus anderen Ausschreibungen bezogen werden könnten. Der Versuch einer juristischen Klärung einer „bedenklichen Ausschreibung“ solle nicht auf Kosten der Gesundheit oder Testfrequenz gehen.
Den vollständigen Bericht finden Sie hier: https://wien.orf.at/stories/3119248/
Mittlerweile wurde die ursprüngliche Ausschreibung zurückgezogen, eine neue Ausschreibung gestartet.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung nachstehende
Anfrage
1. Welche Vorgaben hat das Bildungsministerium der Bundesbeschaffungsgesellschaft BBG hinsichtlich der angesprochenen Ausschreibung gemacht? Wer war an der Ausarbeitung dieser Vorgaben beteiligt. Bitte um genaue Auflistung, bzw. Übermittlung der diesbezüglichen Unterlagen.
2.
Welchen
Wert hatten die beiden Ausschreibungen für PCR Gurgel Tests an den Schulen
jeweils? Welche Anbieter haben jeweils Angebote gelegt und wenn ja in welcher
Höhe? Hat jeweils der Bestbieter den Auftrag erhalten? Wer hat diese
Entscheidungen getroffen?
3. Gab es aus einem anderen Ministerium eine Weisung oder Bitte welche Vorgaben ihr Ministerium der BBG hinsichtlich der ursprünglichen Ausschreibung machen sollte? Wenn ja welche Weisung aus welchem Ministerium?
4. Gab es in den letzten beiden Jahren seitens Ihres Ministeriums Treffen bzgl. Covid-Tests für Schulen an denen Personen der Unternehmen Novogenia GmbH aus Eugendorf oder der WEMS Consulting, Trading & Service GmbH teilgenommen haben und wenn ja zu welchen Zweck fanden diese Treffen statt?
5. Gab es in den letzten beiden Jahren seitens Ihres Ministeriums Treffen an denen Personen des Unternehmen Artichoke Computing GmbH (COVID Fighters) insbesondere der niederösterreichische Landtagsabgeordnete Anton Erber oder deren Geschäftsführer Boris Fahrnberger teilgenommen haben und wenn ja zu welchen Zweck fanden diese Treffen statt?
6. Wie erklären Sie sich die Vorwürfe die dem Bildungsministerium seitens der Fa. Lifebrain gemacht worden sind?
7. Warum wurde die Ausschreibung berichtigt?
8. Es steht der Vorwurf im Raum, dass die ursprüngliche Ausschreibung auf zwei Unternehmen zugeschnitten gewesen ist, ist dies der Grund warum die ursprüngliche Ausschreibung berichtigt worden ist?
9. Wie erklären Sie sich, dass vor Ende der Ausschreibung mehreren Medien (ua der Ausgabe der Tageszeitung Heute vom 25.8.2021) bezogen auf die in den Schulen durchzuführenden Tests wie folgt berichten: "Die PCRTests stammen von den Anbietern „Novogenia“ (4,94 Eurodas Stück) und „Covid Fighters“ (5,61 Euro pro Test)."?
10. Warum waren Sie Herr Minister bereits vor der Vergabe des Auftrages der Ausschreibung mit einem Produkt der Fa. Novogenia in der Zeit im Bild 2 zu sehen? (In den Fernsehaufnahmen ist auf einem Probeentnahmebeutel sogar die Anschrift der Fa. Novogenia aus Eugendorf ersichtlich); ist vorgesehen, dass nach der Schulbeginnphase ein Produktwechsel erfolgen kann?
11. Warum ist die ursprüngliche Ausschreibung nicht bereits zu Beginn der Sommerferien erfolgt? Das Ende der ursprünglichen Ausschreibung war der 06.09.2021, und damit nach Schulbeginn in einigen Ländern!
12. Haben Sie sich bzw. hat sich Ihr Ministerium bzgl. dieser Vorgänge mit dem Gesundheitsministerium abgestimmt?
13. Welche Erkenntnisse für zukünftige Vorgaben für Ausschreibungen haben Sie durch diesen Vorfall gewonnen?