7821/J XXVII. GP

Eingelangt am 22.09.2021
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Anfrage

der Abgeordneten Andreas Kollross, Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Folgeanfrage: Auszahlung Kommunales Investitionsprogramm (KIG) 2020

Den 2095 Gemeinden in Österreich fehlen aufgrund der Coronakrise laut Prognosen des Zentrums für Verwaltungsforschung (KDZ) für die Jahre 2020 und 2021 insgesamt vier Milliarden Euro. Auch die kommenden Jahre stehen die Gemeinden vor schwierigen Herausforderungen.

 

Rund 42 % der gesamten Einnahmen beziehen die Gemeinden aus konjunkturabhängigen Steuereinahmen. Durch die Coronakrise ist zusätzlich zu den erwartbaren Minderungen des Steueraufkommens - und damit der Ertragsanteile für die Gemeinden - mit einem erheblich reduzierten Aufkommen, der von der Lohnsumme abhängenden Kommunalsteuer, zu rechnen. Die Finanzierung zahlreicher kommunaler Dienstleistungen ist dadurch gefährdet. Wichtige Teile der Daseinsvorsorge wie Kinderbetreuung, Rettungs- und Feuerwehrwesen, Schulerhaltung, Spitalsfinanzierung, Abwasserent- und Wasserversorgung fallen nämlich in den Aufgabenbereich der Kommunen. Städte und Gemeinden sind jedoch nicht nur für die Finanzierung wichtiger Infrastruktur zuständig und mit fast 75.000 Vollbeschäftigtenäquivalenten der größte öffentliche Dienstgeber, sondern auch der größte öffentliche Investor in dieser Republik.
296 Millionen Euro haben die Gemeinden zum Beispiel im Jahr 2018 in die Wirtschaftsförderung investiert. Das Schicksal vieler Handwerksbetriebe, Installateur*innen, Gärtner*innen, Tischler*innen und regionaler Baufirmen ist somit eng mit der Finanzkraft ihrer Heimatgemeinde
verwoben.

 

Zur Unterstützung von kommunalen Investitionen hat der Nationalrat am 18.06.2020 das Kommunalinvestitionsgesetz 2020 (KIG 2020) verabschiedet, welches mit 1. Juli 2020 in Kraft getreten ist und am 08.07.2021 um ein Jahr verlängert wurde. Nach dem Kommunalinvestitionsgesetz 2020 werden kommunale Investitionsprogramme der Gemeinden mit Zweckzuschüssen von insgesamt einer Milliarde Euro vom Bund unterstützt. Die Höhe des Zweckzuschusses beträgt maximal 50 % der Gesamtkosten pro Investitionsprojekt. Dieser Zuschuss ist jedoch mit der anteiligen Höhe begrenzt, welche für jede Gemeinde gemäß§ 2 Abs. 8 KIG 2020 berechnet wird.

 

Der Zweckzuschuss wird nur für Investitionsprojekte gewährt,

 

1.       mit denen im Zeitraum 1. Juni 2020 bis 31. Dezember 2022 begonnen wurde bzw. wird, oder

2.       mit denen zwar ab 1 Juni 2019 bereits begonnen wurde, deren Finanzierung aber aufgrund von Mindereinnahmen als Folge der COVID-19-Krise nicht mehr möglich ist.

 

Damit eine Gemeinde das Paket in Anspruch nehmen kann, muss sie davor allerdings 50 % Eigenmittel aufbringen. Es stellt sich die Frage, inwiefern finanzschwache Gemeinden dieses Angebot in Anspruch nehmen können.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE

1.       Wie viele Gemeinden und Städte haben insgesamt einen Zweckzuschuss beantragt? (Mit Bitte um Auflistung nach Bundesland, Bezirk, Gemeinde und Höhe des beantragten Zweckzuschusses)

 

2.       Wie viele Gemeinden und Städte haben insgesamt einen Zweckzuschuss erhalten? (Mit Bitte um Auflistung nach Bundesland, Bezirk, Gemeinde und Höhe des beantragten Zweckzuschusses)

3.       Wie viele Anträge von Gemeinden und Städten wurden insgesamt abgelehnt?

a.       Was waren die Gründe der Ablehnung?

                                                   i.      Wie oft sind die jeweiligen Gründe aufgetreten?

b.       Welche Art von Investitionsprojekten wurden abgelehnt?

4.       Welche zusätzlichen Investitionen, Instandhaltungen und Sanierungen (im Folgenden „Investitionsprojekte“) auf kommunaler Ebene wurden insgesamt in welcher Höhe angefragt? (Mit Bitte um Auflistung nach Art, Anzahl und Höhe der Investitionsprojekte, sowie nach Bundesland, Bezirk und Gemeinde)

5.       Welche zusätzlichen Investitionen, Instandhaltungen und Sanierungen (im Folgenden „Investitionsprojekte“) auf kommunaler Ebene wurden insgesamt in welcher Höhe gefördert? (Mit Bitte um Auflistung nach Art, Anzahl und Höhe der Investitionsprojekte, sowie nach Bundesland, Bezirk und Gemeinde)

 

6.       Wie viele Anträge gab es insgesamt, die die Bundesfördermittel verwendeten, um bereits bestehende Projekte, die ab dem 1 Juni 2019 begonnen wurden, zu finanzieren? (Mit Bitte um Auflistung nach Bundesland, Bezirk und Höhe des beantragten Zweckzuschusses)

 

7.       Wie viele Gemeinden und Städte mussten sich einer Evaluierung des Bundes unterziehen? (Mit Bitte um Auflistung nach Anzahl und Gemeinde)

8.       Wie viele Gemeinden und Städte nahmen insgesamt im Zuge des KIG 2020, zusätzlich zur Förderung des Bundes, Fremdmittel in Anspruch?

a.       Welche Art von Fremdmittel nahmen die einzelnen Gemeinden in Anspruch?

 

9.       Wie viele Abgangsgemeinden - Gemeinden, bei denen die Ausgaben aus dem ordentlichen Haushalt die Einnahmen aus dem ordentlichen Haushalt im jeweils betrachteten Jahr übersteigen - gab es mit Stichtag 31.12.2019 in Österreich? (Mit Bitte um Auflistung nach Bundesland, Region und Gemeinde)

 

10.   Wie viele Abgangsgemeinden - Gemeinden, bei denen die Ausgaben aus dem ordentlichen Haushalt die Einnahmen aus dem ordentlichen Haushalt im jeweils betrachteten Jahr übersteigen - gab es mit Stichtag 31.12.2020 in Österreich? (Mit Bitte um Auflistung nach Bundesland, Region und Gemeinde)