7825/J XXVII. GP
Eingelangt am 22.09.2021
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Anfrage
der Abgeordneten Lukas Hammer, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus
betreffend Errichtung von Eventzonen im Augarten
Der Augarten im zweiten Wiener Gemeindebezirk ist ein unentbehrlicher und wertvoller Grünraum für viele Wiener*innen. Seine großen alten Bäume spenden gerade in den durch die Klimakrise immer heißer werdenden Sommermonaten kühlenden Schatten, für alle Menschen, die sich ohne Konsumzwang im Augarten aufhalten.
Ein Teil des Baumbestandes ist nun in Gefahr, vor allem beim Sechseckplatz beim Gaußplatz. Aufgabe der Bundesgärten sei es, den Augarten zu erhalten „und gegebenenfalls den Originalzustand wiederherzustellen“, wird die Bundesgärten-Direktorin Katrin Völk in der Wiener Zeitung zitiert. Während der Kaiserzeit sei dieser Platz auch für Konzerte genutzt worden. Die Herstellung des „ursprünglichen Zustands“ mit einem 5.000 Quadratmeter großen Platz für Veranstaltungen würde allerdings bedeuten, dass die Bäume der später errichteten Allee, die durch den Sechseckplatz führt, gefällt werden müssten. Die Allee müsste also einem Veranstaltungsplatz weichen.
Ein konkretes Nutzungskonzept soll laut medialen Aussagen von Katrin Völk im nächsten Jahr vorliegen. Dabei sollen neben dem Bundesdenkmalamt „auch Anrainer eingebunden werden“.
Das Landschaftsplanungsbüro „Grünplan Landschaftsarchitekten“ wurde offenbar bereits mit der örtlichen Bauaufsicht über die Bauarbeiten beauftragt, was nahelegt, dass die Umbaupläne bereits konkreter sind, als es die Aussagen der Bundesgärten-Direktorin Völk vermuten lassen. Der entsprechende Eintrag verschwand allerdings nach Bekanntwerden der Umbaupläne wieder von der Website des Büros und wurde durch eine offenere Formulierung ersetzt.
Alter Eintrag (Screenshot 31.8.21):

Nachkorrigierter Eintrag:

Die Pläne der Bundesgärten haben bereits zu heftigen Reaktionen von Bewohner*innen aus dem 2. und 20. Bezirk geführt. Die Petition „Rettet den Augarten“, die sich gegen jedwede Baumfällungen und die Umgestaltung von Parkteilen zu kommerzialisierten Eventzonen ausspricht, wurde mittlerweile von über 8.000 Menschen unterschrieben. Auch haben sich schon lokale Initiativen gegründet, die mit diversen Aktionen gegen die kolportierten Pläne der Bundesgärten bzw. Ihres Ministeriums protestieren.
Die Bundesgärten sind eine nachgeordnete Dienststelle des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
1) Aufgrund welcher Überlegungen soll der Sechseckplatz im Wiener Augarten „gegebenenfalls in den Originalzustand“ zurückgesetzt werden, und was sind die Voraussetzungen, dass „gegebenenfalls“ eintritt?
2) Da das Gebiet des Augartens verschiedene Phasen durchlebt hat und zuallererst Überschwemmungsgebiet war: Welcher „Originalzustand“ ist konkret gemeint?
3) Wird Ihr Ministerium einer Umgestaltung zustimmen, die die Fällung einer bestehenden Allee oder auch nur einzelner Baumgruppen zur Folge hätte?
4) Können Sie ausschließen, dass der Sechseckplatz beim Gaußplatz im Wiener Augarten zu einer Eventzone wird?
5) Können Sie ausschließen, dass die Schüsselwiesen (große Picknickwiesen) im Wiener Augarten zu einer erweiterten Eventzone werden?
6) Seitens der Bundesgärten wurde kommuniziert, dass an einem neuen Nutzungskonzept gearbeitet werde. Welche Pläne für ein neues Nutzungskonzept oder für Umbauarbeiten des Augartens wurden seitens der Bundesgärten bereits erarbeitet?
7) Wann haben die Arbeiten an einem neuen Nutzungskonzept für den Augarten begonnen bzw. wann werden sie beginnen?
8) Bis wann sollen die Arbeiten abgeschlossen sein?
9) Wurden zur Vorarbeit externe Studien oder Gutachten seitens des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, seitens der Bundesgärten oder seitens einer anderen Dienststelle des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus in Auftrag gegeben? Wenn ja, welche?
10) Wurden bereits andere Leistungen im Zusammenhang mit neuen Nutzungen für den Augarten seitens des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, seitens der Bundesgärten oder seitens einer anderen Dienststelle des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus in Auftrag gegeben bzw. sind solche in Planung? Wenn ja, welche?
11) Wurden ein oder mehrere Aufträge
seitens des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, seitens der Bundesgärten oder seitens einer anderen Dienststelle des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus an das Büro
„Grünplan Landschaftsarchitekten“ betreffend den
Augarten erteilt?
a. Wenn ja: Welche Leistungen umfassen diese Aufträge
im Detail und wie hoch sind die Beauftragungsvolumina?
b. Wenn ja: Im Rahmen welchen Vergabeverfahrens wurden die Aufträge erteilt?
c. Wurde das Planungsbüro „Grünplan“ bereits mit der Bauaufsicht beauftragt?
12) Laut Medienberichten sollen Anrainer*innen bei der Erarbeitung
eines Nutzungskonzepts eingebunden werden. Ist das seitens Ihres Ministeriums
bzw. der Bundesgärten tatsächlich so vorgesehen?
a. Wenn ja: Der Augarten wird bekanntermaßen nicht nur von
Bewohner*innen jener Häuser des 2. und 20. Bezirks genützt, die direkt am
Park liegen, sondern auch von vielen Tausenden anderen, für
die der Park eine wichtige und in der derzeitigen Form attraktive
Naherholungszone darstellt. Nach welchen Kriterien werden jene Personen gewählt, die eingebunden werden sollen?
b. Wenn ja: Wann (ab welcher Planungsphase) und in welcher Form wird es die Möglichkeit für Stellungnahmen geben?
c. Inwieweit werden die Stellungnahmen von „Anrainer*innen“ bei einer eventuellen Umgestaltung Berücksichtigung
finden?
d. Falls sich die „Anrainer*innen“ gegen jede Fällung von Bäumen aussprechen: Wird dem seitens der Bundesgärten
bzw. Ihres Ministeriums Rechnung getragen werden?
13) Wird die Bezirksvertretung des zweiten Wiener Gemeindebezirks in die Erarbeitung des Nutzungskonzepts eingebunden werden? Wenn ja, in welcher Form?
14) Werden Sie einem Nutzungskonzept für den Augarten zustimmen, das von der Bezirksvertretung des zweiten Wiener Gemeindebezirks abgelehnt wird?