7846/J XXVII. GP

Eingelangt am 22.09.2021
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Anfrage

 

der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Andreas Kollross
Genossinnen und Genossen

 

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Verlängerung des Finanzausgleichs

 

Sehr geehrter Herr Finanzminister!

In Folge der Corona-Krise und auf Wunsch der Länder soll der für den Zeitraum 2017-2021 geltende Finanzausgleich um zwei Jahre verlängert werden. Der Finanzausgleich ist aber auf Grund der unterschiedliche Leistungsbeziehungen zwischen den Gebietskörperschaften komplexer als nur mit einer Novelle des FAG 2017. Die zeitlichen Befristung von Zuschüssen etwa hängen auch mit Art. 15 a B-VG-Vereinbarungen zusammen, die fristenkongruent mit dem Finanzausgleichsgesetz verlängert werden müssten (z.B. Kinderbetreuungseinrichtungen, Erwachsenenbildung, Strukturfonds, etc.)

 

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher nachstehende

 

Anfrage

 

1)    Welche bundesgesetzlichen Änderungen im Finanzausgleichsgesetz et.al. sind für die zweijährige Verlängerung des Finanzausgleiches bis zum 31.12.2021 noch notwendig? Wann werden diese Novellen dem Parlament vorgelegt?

2)    Welche bundesgesetzlichen Bestimmungen im FAG et.al. aus der aktuell laufend Finanzausgleichsvereinbarung für die Jahr 2017-2021 laufen per 31.12.2021 ersatzlos aus? Bitte um Angabe der Maßnahme und des Betrages der für 2022 und 2023 nicht mehr gestioniert wird.

3)    Welche Artikel 15a-B-VG-Verträge laufen korrespondierend mit der ursprünglichen Finanzausgleichsperiode per 31.12.2021 aus? Bitte um Angabe der Vereinbarung und des Betrages der für 2022 und 2023 nicht mehr verteilt wird.

4)    Wie ist der Verhandlungsstatus zwischen den Gebietskörperschaften bezüglich dieser auslaufenden 15a-Vereinbarungen? Und wann werden die Verlängerungen bzw. Änderungen dem Parlament zur Beschlussfassung vorgelegt werden?

5)    Welche Artikel 15a-B-VG-Verträge laufen korrespondierend mit der verlängerten Finanzausgleichsperiode per 31.12.2023 aus? Bitte um Angabe der Vereinbarung und des Betrages der für 2022 und 2023 nicht mehr verteilt wird.

6)    Wie ist der Verhandlungsstatus zwischen den Gebietskörperschaften bezüglich dieser im Zeitraum des verlängerten Finanzausgleichs auslaufenden 15a-Vereinbarungen? Und wann werden die Verlängerungen bzw. Änderungen dem Parlament zur Beschlussfassung vorgelegt werden?