787/J XXVII. GP

Eingelangt am 12.02.2020
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Arbeit‚ Familie und Jugend 

betreffend Kinderbetreuungsbeihilfe des AMS

 

Seit 25 Jahren gibt es vom Arbeitsmarktservice (AMS) die Kinderbetreuungsbeihilfe - eine Förderung des AMS für einen kostenpflichtigen Kinderbetreuungsplatz. Einen Antrag auf diese Förderung können Frauen und Männer stellen, die entweder aus der Arbeitslosigkeit kommen und eine neue Stelle gefunden haben, oder einen AMS-Kurs besuchen. Auch Mütter und Väter, deren wirtschaftliche Situation sich grundlegend verschlechtert hat, etwa aufgrund einer Scheidung, können die Förderung beantragen. Dies gilt auch für Mütter und Väter, deren Arbeitszeit sich geändert hat, wodurch der Bedarf einer neuen Betreuungsform entsteht. 

Bedarf und Kosten stark angestiegen

Die Kosten für die Kinderbetreuungsbeihilfe sind in den vergangenen Jahren stark gestiegen. In Salzburg wurden beispielsweise von 2014 auf 2015 drei Mal so viele Anträge auf Kinderbetreuungsbeihilfe gestellt. Ein möglicher Grund ist u.a. die Änderung der Richtlinien: 2015 fiel das gemeinsame Familieneinkommen als Kriterium weg. 

Im besten Fall - bei einem Einkommen von bis zu 1600 Euro brutto - beträgt die Förderung 90 Prozent der Betreuungskosten, also maximal 300 Euro monatlich. Bis zu 1900 Euro beläuft sie sich auf 75, bis zu 2300 Euro auf 50 Prozent der anfallenden Betreuungskosten.

Die niedrig angesetzte Einkommensgrenze von 2.300 Euro brutto sowie die starke Förderung niedriger Einkommen, lässt darauf schließen, dass vor allem Frauen in Teilzeitbeschäftigung die Förderung in Anspruch nehmen. Zieht man in Betracht, dass die Teilzeitquote von Frauen im Jahr 2018 47,5 Prozent betrug und Österreich damit das Land mit der zweithöchsten Teilzeitquote von Frauen innerhalb der Europäischen Union ist, ist es fragwürdig, ob eine Maßnahme wie die Kinderbetreuungsbeihilfe, die Teilzeitbeschäftigung von Frauen nicht noch weiter fördert. 

 

Quellen: 

https://www.ams.at/arbeitsuchende/karenz-und-wiedereinstieg/so-unterstuetzen-wir-ihren-wiedereinstieg/kinderbetreuungs-beihilfe-#vorarlberg

https://www.sn.at/salzburg/politik/run-auf-hilfe-fuer-muetter-im-beruf-23689828 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Wie viele Personen haben seit 2014 Kinderbetreuungsbeihilfe in Anspruch genommen? (Bitte um Auflistung getrennt nach Bundesland, Geschlecht und Jahr) 

a.    Wie viele davon gingen einer Vollzeitbeschäftigung nach?

b.    Wie viele davon gingen einer geringfügigen oder Teilzeitbeschäftigung nach?

c.    Wie viele davon haben Einkommen erwirtschaftet, die unter 900 Euro lagen?

d.    Wie viele davon haben Einkommen erwirtschaftet, die zwischen 900 und 1.200 Euro lagen?

e.    Wie viele davon haben Einkommen erwirtschaftet, die zwischen 1.200 und 1.500 Euro lagen?

f.      Wie viele davon haben Einkommen erwirtschaftet, die zwischen 1.500 und 1.700 Euro lagen? 

g.    Wie viele davon haben Einkommen erwirtschaftet, die zwischen 1.700 und 2.000 Euro lagen?

h.    Wie viele davon haben Einkommen erwirtschaftet, die zwischen 2.000 und 2.300 Euro lagen? 

2.    Wie viele Personen, die Kinderbetreuungsbeihilfe bezogen, befinden oder befanden sich in einer AMS-Schulung? (Bitte um Auflistung getrennt nach Bundesland, Geschlecht und Jahr ab 2014)

3.    Wie hoch waren die jährlichen Kosten für Kinderbetreuungsbeihilfen zwischen 2014 und 2019? (Bitte um Auflistung getrennt nach Bundesländern)

4.    Wie hoch ist die durchschnittliche Fördersumme pro Person und Jahr? (Bitte um Auflistung getrennt nach Jahr ab 2014, Bundesland und Geschlecht)

5.    Wie viele Tage wurde die Leistung durchschnittlich in Anspruch genommen? (Bitte um Auflistung nach Bundesland, Geschlecht und Jahr ab 2014) 

6.    Für welche Angebote wurde die Kinderbetreuungsbeihilfe zwischen den Jahren 2014 und 2019 beantragt? (Bitte um Auflistung getrennt nach Jahr, Bundesland und Geschlecht der Antragsteller_innen) 

7.    Wie viele Anträge wurden jährlich aufgrund eines zu hohen Einkommens abgelehnt? (Bitte um Auflistung nach Bundesland, Geschlecht und Jahr ab 2014) 

8.    Gibt es Überlegungen und Möglichkeiten einer Ausweitung der Kinderbetreuungsbeihilfe - wie etwa eine Anhebung der Einkommensgrenze?

a.    Wenn ja, welche konkret und wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen?

b.    Wenn nein, warum nicht?